FANTBilbao - Festival De Cine Fantástico De Bilbao (30)

Bilbao Fantasy Film Festival



Fristen

06 Dez 2023
Aufruf zu Einschreibungen

04 Feb 2024
Festival geschlossen

15 Apr 2024
Benachrichtigungsdatum

03 Mai 2024
11 Mai 2024

Adresse

C/ Beurko Viejo 3, pabellon 38,  48902, Barakaldo, Bizkaia, Spain


Festival Beschreibung
Fantasie
Kurzfilmfestival >1' 30'<
Spielfilmfestival >60'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 30'<
 Spielfilme  >60'
 Jede Sprache
 Untertitel 
Basque English Spanish
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Photo of FANTBilbao - Festival De Cine Fantástico De Bilbao
Photo of FANTBilbao - Festival De Cine Fantástico De Bilbao

Photo of FANTBilbao - Festival De Cine Fantástico De Bilbao
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Spanish
English
German ML


Festival Start: 03 Mai 2024      Festival Ende: 11 Mai 2024

Der Stadtrat von Bilbao organisiert derzeit das 30. BILBAO FANTASY FILM FESTIVAL — FANT2024, das vom 3. bis 11. Mai 2024 in Bilbao stattfinden wird.

Im Rahmen des Festivals wird die Organisation folgende Auszeichnungen verleihen:

1. Auszeichnungen für die besten Spielfilme in der offiziellen Auswahl.
2. Publikumspreis für den besten Spielfilm in der offiziellen Auswahl.
3. Preis für das beste Drehbuch in der offiziellen Auswahl, in Zusammenarbeit mit der Baskischen Drehbuchautorenvereinigung.
4. Auszeichnung für den innovativsten Filmregisseur in der offiziellen Auswahl, in Zusammenarbeit mit Cineclub FAS.
5. Preis für den besten Spielfilm in der Fantasy-Panorama-Sektion.
6. FanTrobia Award, FANT-Ehrenpreis und Fantasy Star Award.
7. Preis für die beste Leistung eines Schauspielers/einer Schauspielerin in der Sektion Baskische FANT-Kurzfilme in Zusammenarbeit mit der Baskischen Schauspieler/Schauspielerinnen Union.
8. Auszeichnungen für die besten Kurzfilme in den Kategorien Offizielle Auswahl und Fantasy-Panorama.
9. Sonderpreis für das beste Produktionsprojekt eines Kurzfilms in baskischer Sprache

Für diese Auszeichnungen gelten die folgenden Regeln:

1. Jurypreis und Publikumspreis für den besten Spielfilm in der offiziellen Auswahl
Die OFFIZIELLE AUSWAHL des Festivals wird aus Spielfilmen bestehen, die aufgrund ihres Inhalts oder Themas dem Fantasy-Genre zuzuordnen sind, nur schwer Zugang zu den traditionellen kommerziellen Kreisen haben (europäische Filme, asiatische Filme, Filme unabhängiger Produktionsfirmen usw.) und die noch nicht in Bilbao veröffentlicht wurden.
1. Wettbewerber für diese Preise sind (Spiel-) Filme, die von der Organisation für die Vorführung auf dem Festival ausgewählt wurden und die Merkmale der Sektion erfüllen.
2. Der Preis für den besten Spielfilm, der an den Filmemacher geht, ist ehrenamtlicher Natur und wird mit einer Gedenktrophäe ohne finanzielle Unterstützung begleitet.
3. Der Preis kann nicht für nichtig erklärt oder ex aequo verliehen werden.
4. Die Auswahl des besten Films obliegt einer Expertenjury, die auf Vorschlag der Festivalleitung vom Ministerium für Kultur und Verwaltung der Stadt Bilbao ernannt wird.
5. Die FANT-Jury besteht aus nicht weniger als drei Mitgliedern und hat immer eine ungerade Anzahl.
6. Die Jury wird über einen von der Festivalleitung ernannten Sekretär verfügen, der an den Beratungen teilnehmen kann, aber kein Stimmrecht hat.
7. Die FANT-Jury kann im Einvernehmen mit der Festivalleitung ihre eigenen internen Regeln festlegen.
8. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und bindend.
2. Publikumspreis für den besten Spielfilm in der offiziellen Auswahl.
Die Wahl dieses Preises obliegt den Teilnehmern der Vorführungen der Offiziellen Sektion. Das Publikum, das an jeder Sitzung teilnimmt, kann den gezeigten Spielfilm bewerten. Der Preis geht an den Kurzfilm, der die meisten Stimmen des Publikums erhalten hat (entsprechend dem verwendeten gewichteten Abstimmungssystem). Der Preis wird ehrenamtlich vergeben, wird von einer Gedenktrophäe begleitet und ist nicht mit finanziellen Mitteln dotiert.
Der Publikumspreis für den besten Spielfilm, der an den Filmemacher des Films geht, ist ehrenamtlicher Natur und wird von einer Gedenktrophäe ohne finanzielle Unterstützung begleitet. Der Publikumspreis für den besten Spielfilm wird von den Zuschauern ausgewählt, die an den Vorführungen der offiziellen Auswahl teilnehmen. Der Preis wird an den Film vergeben, der die meisten Stimmen des Publikums erhalten hat (entsprechend dem verwendeten System der gewichteten Abstimmung).

3. Preis der baskischen Drehbuchautorenvereinigung für das beste Drehbuch in der offiziellen Auswahl
Die Wahl des besten Drehbuchs für einen Spielfilm in der offiziellen Auswahl obliegt einer Expertenjury, die von der baskischen Drehbuchautorenvereinigung benannt wird. Der Preis, der an den Drehbuchautor des Films verliehen wird, ist ehrenamtlich und wird von einer Gedenktrophäe ohne finanzielle Unterstützung begleitet.

4. Preis des Cineclub FAS an den innovativsten Regisseur der offiziellen Auswahl
Die Wahl des innovativsten Regisseurs eines Spielfilms in der offiziellen Auswahl obliegt einer vom CINECLUB FAS benannten Expertenjury. Der Preis, der an den Filmemacher des Films geht, ist ehrenamtlicher Natur und wird mit einer Gedenktrophäe ohne finanzielle Unterstützung begleitet.

5. Preis für den besten Spielfilm in der Fantasy-Panorama-Sektion
Die Sektion FANTASY PANORAMA des Festivals wird aus einer Auswahl von Fantasy-Filmen mit eindeutig eigenständiger Ausrichtung bestehen. Das Festival vereint auf diese Weise einen der wichtigsten Trends des Genres der Gegenwart, in dem Kühnheit und Unabhängigkeit mit den Standards des Fantasy-Genres verschmelzen.
Es wird aus einer Auswahl von Spielfilmen bestehen, die, genau wie die Filme in der offiziellen Auswahl, aufgrund ihres Inhalts oder Themas als dem Fantasy-Genre zugehörig angesehen werden können, nur schwer Zugang zu den traditionellen kommerziellen Kreisen haben und noch nicht in Bilbao veröffentlicht wurden. Für diese Auswahl vergibt das Festival einen PREIS FÜR DEN BESTEN SPIELFILM, der nach folgenden Regeln vergeben wird:
1. Wettbewerber für diesen Preis sind Spielfilme, die von der Organisation für die Vorführung auf dem Festival ausgewählt wurden und die Merkmale der Sektion erfüllen.
2. Der Preis für den besten Spielfilm in der Sektion Fantasy-Panorama geht an den Filmemacher des Films. Er ist ehrenamtlich und wird von einer Gedenktrophäe ohne finanzielle Unterstützung begleitet.
3. Der Preis kann nicht für nichtig erklärt oder ex aequo verliehen werden.
4. Mit der Auswahl des besten Films Fantasy Panorama wird eine Expertenjury beauftragt, die auf Vorschlag der Festivalleitung vom Ministerium für Kultur und Verwaltung der Stadt Bilbao ernannt wird.
5. Die FANT-Jury besteht aus nicht weniger als drei Mitgliedern und hat immer eine ungerade Anzahl.
6. Die Jury wird über einen von der Festivalleitung ernannten Sekretär verfügen, der an den Beratungen teilnehmen kann, aber kein Stimmrecht hat.
7. Die Fantasy Panorama Jury kann im Einvernehmen mit der Festivalleitung ihre eigenen internen Regeln festlegen.
8. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und bindend.

6. Fantrobia Award, FANT-Ehrenpreis und Fantasy Star Award.
Der FANTROBIA Award ist ehrenamtlich und wird von der Organisation an eine Person verliehen, die sich in letzter Zeit durch herausragende Leistungen hervorgetan hat und somit einen steigenden Wert im Fantasy-Film-Genre darstellt.
Ebenso kann die Festivalorganisation zwei weitere Auszeichnungen an relevante Persönlichkeiten des Genres vergeben, die in diesem Fall bereits konsolidiert sind, nämlich den Honorary FANT, eine Auszeichnung für Personen, die sich auf nationaler Ebene hervorgetan haben, und den Fantasy Star Award für Persönlichkeiten mit einer herausragenden internationalen Karriere.


7. Preis für die beste Leistung eines Schauspielers/einer Schauspielerin in der Sektion Baskische FANT-Kurzfilme in Zusammenarbeit mit der Baskischen Schauspieler/Schauspielerinnen Union.
Mit der Auswahl der besten Leistung eines Schauspielers/einer Schauspielerin in der baskischen Sektion FANT Short Films wird eine Expertenjury beauftragt, die von der Union der baskischen Schauspieler/Schauspielerinnen benannt wird. Der Preis, der an einen Schauspieler oder eine Schauspielerin eines der Filme der Sektion verliehen wird, ist ehrenamtlicher Natur und wird von einer Gedenktrophäe ohne finanzielle Unterstützung begleitet.

8. Auszeichnungen für Kurzfilme
In der Sektion „FANT SHORT“ vergibt das Festival Preise für die BESTEN KURZFILME. Dieser Abschnitt umfasst die folgenden Auszeichnungen:
•PREIS DER JURY FÜR DEN BESTEN KURZFILM IN DER OFFIZIELLEN AUSWAHL FANT (international, spanisch oder baskisch)
•DER PUBLIKUMSPREIS FÜR DEN BESTEN KURZFILM IN DER OFFIZIELLEN AUSWAHL FANT (international, spanisch oder baskisch)
•DER JURYPREIS FÜR DEN BESTEN BASKISCHEN KURZFILM IN DER OFFIZIELLEN AUSWAHL FANT
•DER JURYPREIS FÜR DEN BESTEN KURZFILM IN DER KATEGORIE FANTASY-PANORAMA FANT
In der Sektion „FANT SHORT FILM“ des Festivals werden Kurzfilme gezeigt, die von der Organisation ausgewählt wurden und deren Inhalt oder Thema dem Fantasy-Genre zuzuordnen sind. Filme, die an dieser Sektion teilnehmen, dürfen nicht länger als 30 Minuten sein.

8.1 Preise der Jury für den besten Kurzfilm und den besten baskischen KURZFILM in der offiziellen Auswahl FANT
DIE JURYPREISE FÜR DEN BESTEN KURZFILM UND DEN BESTEN BASKISCHEN KURZFILM richten sich nach den folgenden Regeln:
1. Wettbewerber für diesen Preis sind Kurzfilme, die unter den rechtzeitig und in der richtigen Form eingegangenen Filmen ausgewählt wurden, von denen angenommen wird, dass sie den Merkmalen der Sektion entsprechen und die daher für die Sektion „FANT Short“ des Festivals ausgewählt und dort gezeigt wurden.
2. Der Preis für den besten Kurzfilm beträgt 3.000€ und der Preis für den besten baskischen Kurzfilm 2.500€. In beiden Fällen unterliegen diese Beträge, sofern zutreffend, der Quellensteuer, die sich aus der Anwendung der geltenden Steuervorschriften ergibt. Beide Auszeichnungen werden mit einer Gedenktrophäe ausgezeichnet. Das Preisgeld wird zu gleichen Teilen zwischen dem Produzenten und dem Filmemacher des Films aufgeteilt, aber in Form einer einmaligen Zahlung an den Produzenten ausgezahlt. Für die Zahlung gilt die Person, die auf diese Weise im Anmeldeformular aufgeführt ist, als Produzent. Falls der Produzent und der Filmemacher des Films ein und dieselbe Person sind, erhält er oder sie den Gesamtbetrag. Die Trophäe wird dem Filmemacher überreicht.
3. Die Auszeichnungen können nicht für nichtig erklärt oder ex aequo verliehen werden.
4. Die Auswahl der besten Kurzfilme obliegt derselben Jury, die den besten Spielfilm in der offiziellen Sektion auswählt, und es gelten dieselben Regeln, die in den Grundlagen dieses Preises angegeben sind

8.2 Publikumspreis für den besten FANT-KURZFILM in der offiziellen Auswahl FANT
DER PUBLIKUMSPREIS FÜR DEN BESTEN KURZFILM IN DER OFFIZIELLEN SEKTION unterliegt den folgenden Regeln:

1. Wettbewerber für diesen Preis sind Kurzfilme, die unter den rechtzeitig und in der richtigen Form eingegangenen Filmen ausgewählt wurden, von denen angenommen wird, dass sie den Merkmalen der Sektion entsprechen und daher für die Sektion „FANT Short“ des Festivals ausgewählt und dort gezeigt werden.
2. Der Preis ist mit 3.000€ dotiert, dieser Betrag unterliegt gegebenenfalls der Quellensteuer, die sich aus der Anwendung der geltenden Steuervorschriften ergibt, - und zu diesem Anlass wird eine Trophäe verliehen. Das Preisgeld wird zu gleichen Teilen zwischen dem Produzenten und dem Filmemacher des Films aufgeteilt, jedoch in Form einer einmaligen Zahlung an den Produzenten ausgezahlt. Für die Zahlung gilt die Person, die auf diese Weise im Anmeldeformular aufgeführt ist, als Produzent. Falls der Produzent und der Filmemacher des Films ein und dieselbe Person sind, erhält er oder sie den Gesamtbetrag. Die Trophäe geht an den Filmemacher.
3. Der beste Kurzfilm wird von Zuschauern ausgewählt, die an einer oder mehreren „FANT Short“ -Filmvorführungen teilnehmen. Die Personen, die an der oder den Sessions teilnehmen, wählen innerhalb jeder Sitzung aus, welchen sie für den besten Kurzfilm halten. Der Preis geht an den Kurzfilm, der die meisten Stimmen des Publikums erhalten hat (entsprechend dem verwendeten System der gewichteten Abstimmung).
4. Jedes unerwartete Problem wird von der Organisation gelöst und die Entscheidung ist endgültig und bindend.


8.3 Preise der Jury für den besten Kurzfilm in der Sektion Fantasy Panorama Shorts FANT

Die SEKTION FANTASY PANORAMA SHORTS des Festivals wird aus einer Auswahl von Fantasy-Kurzfilmen mit eindeutig eigenständiger Ausrichtung bestehen. Das Festival vereint auf diese Weise einen der wichtigsten Trends des Genres der Gegenwart, bei dem Kühnheit und Unabhängigkeit mit den Standards des Fantasy-Genres verschmelzen.
Es wird aus einer Auswahl von Kurzfilmen bestehen, die, genau wie die Filme in der offiziellen Auswahl, aufgrund ihres Inhalts oder Themas als dem Fantasy-Genre zugehörig angesehen werden können, nur schwer Zugang zu den traditionellen kommerziellen Kreisen haben und noch nicht in Bilbao veröffentlicht wurden. Für diese Auswahl vergibt das Festival einen PREIS FÜR DEN BESTEN KURZFILM IN DER KATEGORIE FANTASY-PANORAMA, der nach folgenden Regeln vergeben wird:
1. Wettbewerber für diesen Preis sind Filme, die von der Organisation für die Vorführung auf dem Festival ausgewählt wurden und die Merkmale der Sektion erfüllen.
2. Der Preis für den besten Kurzfilm in der Fantasy-Panorama-Sektion ist mit 1.750€ dotiert. Diese Beträge unterliegen gegebenenfalls der Quellensteuer, die sich aus der Anwendung der geltenden Steuervorschriften ergibt. Die Auszeichnung wird mit einer Gedenktrophäe einhergehen. Das Preisgeld wird zu gleichen Teilen zwischen dem Produzenten und dem Filmemacher des Films aufgeteilt, aber in Form einer einmaligen Zahlung an den Produzenten ausgezahlt. Für die Zahlung gilt die Person, die auf diese Weise im Anmeldeformular aufgeführt ist, als Produzent. Falls der Produzent und der Filmemacher des Films ein und dieselbe Person sind, erhält er oder sie den Gesamtbetrag. Die Trophäe wird dem Filmemacher überreicht.
3. Der Preis kann nicht für nichtig erklärt oder ex aequo verliehen werden.
4. Die Wahl des besten Kurzfilms Fantasy-Panorama obliegt derselben Jury, die auch den besten Spielfilm in der Sektion Fantasy-Panorama auswählt, und es gelten dieselben Regeln, die in den Grundlagen dieses Preises angegeben sind.


9. Sonderpreis für das beste Produktionsprojekt eines Kurzfilms in baskischer Sprache

1. Zielsetzung: Mit diesem Preis soll die Produktion von Fantasy-Kurzfilmen in baskischer Sprache unterstützt werden, um es den Gewinnern zu erleichtern, einen Kurzfilm zu drehen.

2. Teilnehmer: Alle natürlichen oder juristischen Personen, die in öffentlichen Registern, Filmschulen oder ähnlichen Einrichtungen als Produzenten registriert sind, kommen für diesen Preis in Frage.

3. Technische Bedingungen:
- Jeder Teilnehmer kann maximal zwei Projekte vorstellen.
- Die geplante Höchstdauer der Kurzfilme darf 20 Minuten nicht überschreiten.

4. Registrierung: Interessierte müssen ihre Projekte vor dem 27. März 2024 vorstellen, indem sie das mitgelieferte Anmeldeformular ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen an die folgende E-Mail-Adresse senden: fant@fantbilbao.eus

5. Verteidigung des Projekts: Sobald die Projekte eingereicht wurden, müssen sie vor einer zu diesem Zweck ernannten Fachjury in einer öffentlich zugänglichen Sitzung im Rahmen des Bilbao Fantasy Film Festival - FANT 30 vorgestellt und verteidigt werden.

6. Preis: Es wird ein einziger Preis vergeben. Das ausgewählte Projekt erhält einen Preis in Höhe von 5.000€. Dieser Betrag wird gegebenenfalls steuerlichen Einbehaltungen unterliegen, die gemäß den geltenden Steuervorschriften vorgeschrieben sind.

7. Die Teilnehmer verpflichten sich, dass die Premiere des Kurzfilms, falls zutreffend, im Rahmen der nächsten Ausgabe des Bilbao Fantasy Film Festival - FANT oder ausnahmsweise auf eine andere Weise stattfindet, die mit der Organisation des Festivals vereinbart werden kann.

8. Die Teilnahme an dieser Ausschreibung setzt die uneingeschränkte Akzeptanz dieser Regeln voraus.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER OFFIZIELLEN AUSWAHL, DEN SEKTIONEN „FANTASY-KURZFILME“ UND „FANTASY-PANORAMEN“.
1. Um an der offiziellen Auswahl, der Sektion „FANT short“ und der Sektion Fantasy Panorama teilnehmen zu können, müssen Unternehmen oder Filmemacher die Registrierung ihrer Filme in diesen Sektionen beantragen.
2. Anmeldungen müssen vorgenommen werden, indem das entsprechende Formular ausgefüllt und das Herkunftsland, die Zusammenfassung des Film/des gefälschten Trailers, die Biographie und Filmografie des Regisseurs, der vollständige Filmdialog und die Fotos angegeben werden. Die Texte müssen in baskischer, spanischer oder englischer Sprache eingereicht werden.
3. Um Filme oder gefälschte Trailer zur Prüfung durch den Programmausschuss des Festivals vorzulegen, füllen Sie bitte das Online-Fragebogenformular (www.fantbilbao.net) aus und senden Sie den Film über FestHome (www.festhome.com). Die Frist für den Erhalt von Besichtigungsexemplaren ist der 4. Februar 2024 um 23:59 Uhr.
4. Kurzfilme im Bereich „FANT short“ können entweder in DCP-, Apple ProRes 422HQ- oder H264-Dateien gezeigt werden.
5. Spielfilme werden entweder in DCP, Apple ProRes 422HQ oder H264.files gezeigt.
6. Sobald die Organisation die Filme ausgewählt und benachrichtigt hat, die auf dem Festival gezeigt werden, müssen die Vorführkopien an die auf der FANT-Website angegebene Postanschrift des Festivals gesendet werden. Jede Kopie muss mit einem deutlich sichtbaren Etikett versehen sein, das sie mit den folgenden Angaben kennzeichnet: Titel, Format und Dauer. Ebenso müssen die Kopien vor dem 15. März 2024 für die Organisation verfügbar sein. Falls eine Vorführkopie aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle der Organisation liegen, an diesem Tag nicht eintreffen kann, könnte die Organisation den Film/den gefälschten Trailer durch einen anderen ersetzen, der garantiert am 15. März 2024 verfügbar ist, um die entsprechenden Screening-Tests zu bestehen.
7. FANT akzeptiert keine Kopien von Filmen, die die Mindeststandards für die Vorführung nicht erfüllen. Das Unternehmen oder die Person, die den ausgewählten Film oder gefälschten Trailer ausleiht, muss dem Festival Werbematerial zur Verfügung stellen: Fotos, Poster, Pressebücher, Trailer usw., damit das Festival das Werk angemessen bewerben kann. Falls erforderlich, müssen sie auch geeignetes Material für die Untertitelung bereitstellen. FANT behält sich das Recht vor, diese Materialien nicht zurückzugeben.
8. Weder Kopien, die in den oben angegebenen Formaten für die öffentliche Vorführung verwendet wurden, noch Kopien, die für die Vorauswahl verwendet wurden, werden automatisch zurückgegeben. Der Regisseur und Produzent muss ihre Rückgabe innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des Festivals beantragen. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der interessierten Partei. Wenn nach Ablauf dieser Zeit kein solcher Antrag gestellt wurde, wird das Festival die Kopien nach eigenem Ermessen entsorgen.
9. Die Kosten für den Transport der zum Zwecke der Vorführung eingegangenen Kopien gehen zu Lasten des Festivals, außer in den Fällen, in denen eine Kopie an ein anderes Festival geschickt werden muss. In diesem Fall trägt das andere Festival die Kosten für den Transport von unserer Adresse zu ihrer.
10. Sollte ein Exemplar durch seine Vorführung auf dem Festival beschädigt werden, wird der Eigentümer das Festival innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Datum der Rückgabe informieren.
11. Die FANT-Organisation wird Termine und Zeiten für die Vorführung von Filmen und gefälschten Trailern festlegen. Kein Film in einer der Festivalsektionen wird ohne vorherige Zustimmung seines Eigentümers mehr als dreimal gezeigt, einschließlich der Pressevorführung.
12. Wenn der Spiel- oder Kurzfilm ausgewählt wird, behält sich die Festivalorganisation das Recht vor, das Material auf einer geoblockten Online-Plattform für Spanien zu veröffentlichen, wobei die Verfügbarkeit während des Festivals begrenzt ist (was Einschränkungen der Tage oder der Anzahl der Vorführungen ermöglicht).

13. Bei der Aufnahme von Auszügen aus Filmen oder gefälschten Trailern für deren Verwendung in Fernsehprogrammen wird FANT die FIAPF-Vorschriften für spezialisierte Wettbewerbsfestivals einhalten.
14. Das Festival wird die Produzenten der Gewinnerfilme/gefälschten Trailer um die Genehmigung bitten, eine Kopie ihrer Arbeit in das Festivalarchiv aufzunehmen. Diese Kopie wird gemäß dem von der International Federation of Film Producers Associations (FIAPF) eingerichteten Vertrag für freiwillige Einzahlungen in Kinos verwendet.
15. Die Registrierung eines Filmes/gefälschter Trailer setzt die Annahme der in diesen Regeln festgelegten Bedingungen voraus, deren Auslegung und Anwendung der Abteilung für Kultur und Verwaltung des Stadtrats von Bilbao unter Einhaltung der in den internationalen Vorschriften festgelegten Bestimmungen obliegt.


VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUSZAHLUNG VON GELDPREISEN
Falls der Gewinner eines Geldpreises von mehr als 3.000€ seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat, muss er oder sie vor der Konzession die folgenden Unterlagen einreichen:
a. Die ausdrückliche Genehmigung des Stadtrats von Bilbao, zu überprüfen, ob das Unternehmen keine Schulden bei diesem Stadtrat hat, sowie zu überprüfen, ob es seinen steuerlichen Verpflichtungen und der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht (wir weisen Sie darauf hin, dass Sie andernfalls die Bescheinigungen des Finanzministeriums und des Generalfinanzministeriums der Nationalen Krankenversicherung auf Papier vorlegen müssen). (ANLAGE III).
b. eine „eidesstattliche Erklärung“, in der bestätigt wird, dass sie an keinem der in Artikel 13 des Gesetzes 18/2003 über allgemeine Subventionen oder in Artikel 24-2 des Gesetzes 4/2005 über die Gleichstellung von Männern und Frauen vorgesehenen Verbote beteiligt ist (nach einem mitgelieferten Muster). (ANLAGE I).
c. Personen, die nie eine Zahlung vom Stadtrat von Bilbao erhalten haben und daher nicht im Gläubigerregister des Stadtrats registriert sind, müssen das „Gläubigerformular“ (nach dem mitgelieferten Muster) einreichen und eine Kopie der Personalausweis/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/des Reisepasses sowie alle Dokumente beifügen, die den Besitz des angegebenen Bankkontos belegen.
Befindet sich die steuerliche Adresse der begünstigten Person nicht in Spanien, legt sie — anstelle der in Abschnitt a) erforderlichen Genehmigung — die von der zuständigen Behörde ihres Wohnsitzlandes ausgestellte „steuerliche Wohnsitzbescheinigung“ vor.
Falls der Gewinner eines Geldpreises von weniger als 3.000€ seinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat, muss er oder sie vor der Erteilung der Konzession die folgenden Unterlagen einreichen:
a.Eine „eidesstattliche Erklärung“, in der bestätigt wird, dass sie an keinem der in Artikel 13 des Gesetzes 18/2003 über allgemeine Subventionen oder in Artikel 24-2 des Gesetzes 4/2005 über die Gleichstellung von Männern und Frauen vorgesehenen Verbote beteiligt ist und alle Steuerzahlungspflichten erfüllt, die in den Artikeln 18 und 19 des Königlichen Dekrets 887/2006 vom 21. Juli vorgesehen sind, in dem die Regeln des Gesetzes 38/2003 des Allgemeinen Subventionsgesetzes verabschiedet werden. (ANLAGE II)
b. Personen, die nie eine Zahlung vom Stadtrat von Bilbao erhalten haben und daher nicht im Gläubigerregister des Stadtrats registriert sind, müssen das „Gläubigerformular“ (nach dem mitgelieferten Muster) einreichen und eine Kopie der Personalausweis/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/des Reisepasses sowie alle Dokumente beifügen, die den Besitz des angegebenen Bankkontos belegen.



Befindet sich die steuerliche Adresse der begünstigten Person nicht in Spanien, muss sie Folgendes einreichen:
a. Die von der zuständigen Behörde in ihrem Wohnsitzland ausgestellte „steuerliche Wohnsitzbescheinigung“.
b. eine „eidesstattliche Erklärung“, in der bestätigt wird, dass sie an keinem der in Artikel 13 des Gesetzes 18/2003 über allgemeine Subventionen oder in Artikel 24-2 des Gesetzes 4/2005 über die Gleichstellung von Männern und Frauen vorgesehenen Verbote beteiligt ist (nach einem mitgelieferten Muster). (ANLAGE I).
c. Personen, die nie eine Zahlung vom Stadtrat von Bilbao erhalten haben und daher nicht im Gläubigerregister des Stadtrats registriert sind, müssen das „Gläubigerformular“ (nach dem mitgelieferten Muster) einreichen und eine Kopie der Personalausweis/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/des Reisepasses sowie alle Dokumente beifügen, die den Besitz des angegebenen Bankkontos belegen.

ANWENDUNG DER VORSCHRIFTEN
In den Fällen, die in diesen Regeln nicht vorgesehen sind, gilt die „Allgemeine Geschäftsordnung der Regeln für die Vergabe von Zuschüssen auf Aufforderung durch den Stadtrat von Bilbao und seinen öffentlichen Einrichtungen und Organisationen“, die am 30. Juni 2016 vom Stadtrat verabschiedet und im Amtsblatt Nr. 138 vom 26. Juli 2016 veröffentlicht wurde.


  

 
  

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