FICNOVA - Festival Internacional de Cine de la Noviolencia Activa (7)

ANIFF - Active Nonviolence International Film Festival



Fristen

04 Mai 2023
Aufruf zu Einschreibungen

06 Aug 2023
Festival geschlossen

02 Okt 2024
Benachrichtigungsdatum

01 Okt 2024
06 Okt 2024

Adresse

C/ Apóstol Santiago 62, bajo B,  28017, Madrid, Madrid, Spain


Festival Beschreibung
Gewaltlosigkeit
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish English
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Photo of FICNOVA - Festival Internacional de Cine de la Noviolencia Activa
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Photo of FICNOVA - Festival Internacional de Cine de la Noviolencia Activa
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Spanish
English
German ML


Die Organisation des Festivals wird alle Subjekte nach dem Kriterium auswählen, ein Gewaltfreiheit Beispiel. A. Spielfilme: Mit einer Mindestdauer von 60 Minuten. B. Filme mittlerer Länge: Produktionen zwischen 31 und 59 Minuten Länge. C. Shorts: Kann nicht länger als 30 Minuten Sie können Werke der Fiktion, Dokumentarfilm, Animation oder Musical sein. Originalsprachen und Untertitel. Filme sind in jeder Originalsprache erlaubt. Kopien mit Untertiteln in mindestens einer der beiden offiziellen Sprachen des Festivals (Spanisch und Englisch), obwohl es vorzuziehen ist, dies in beiden Sprachen zu tun.

Festival Start: 01 Oktober 2024      Festival Ende: 06 Oktober 2024

FICNOVA ist eine Initiative, die alle zwei Jahre um den 2. Oktober herum gefeiert wird und damit an den von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit erinnert. Die Wettbewerbsphase findet seit der zweiten Ausgabe im Jahr 2014 alle zwei Jahre statt, nachdem alle Veranstalter im Mai 2015 einstimmig entschieden hatten. Es wird von der gemeinnützigen Humanistischen Vereinigung FICNOVA in Zusammenarbeit mit anderen humanistischen Organisationen, Verbänden, Körperschaften und Personen, die die transformierende Sensibilität aktiver Gewaltlosigkeit teilen, in verschiedenen Städten verschiedener Länder organisiert.

Nach den ersten sechs Ausgaben im Oktober 2013, 2014, 2016, 2018, 2020 und 2022 in verschiedenen Städten Argentiniens, Boliviens, Brasiliens, Kanadas, Chiles, Guatemalas, Mauretaniens, Mexikos, Perus und Spaniens nehmen Aktivisten aus verschiedenen Städten auf der ganzen Welt erneut an der Vorbereitung der siebten Ausgabe von FICNOVA 2024 teil.

Die endgültige Liste der Veranstaltungsorte kann variieren, entweder weil Neugründungen stattfinden oder weil in einigen Städten die Mindestbedingungen für ihre Feier nicht rechtzeitig erreicht wurden, wobei die Schwierigkeiten der Freiwilligenarbeit in den einzelnen Ländern, der Selbstfinanzierung und der Einhaltung der dauerhaften Unabhängigkeit jeder Art von Regierungsabkommen, die die Ziele des Festivals bestimmen könnten, zu berücksichtigen sind.

Abhängig von der Logistik, die an jedem Ort erreicht wurde, werden wir drei Monate vor Beginn des Festivals die Veranstaltungsorte veröffentlichen, die die allgemeinen Mindestbedingungen für die Feier erfüllen.

In keinem Fall kann die Nichtfeier in einer ursprünglich geplanten Stadt der Gesamtheit oder den Autoren der präsentierten Werke schaden, da das Festival weder kommerziell noch vergütet ist. Jeder Ort ist unabhängig, und alle Anstrengungen, die zu einem Zeitpunkt unternommen wurden, der nicht abgeschlossen werden konnte, können für zukünftige Ausgaben des Festivals verwendet werden.

Wir möchten die Autoren auch darüber informieren, dass die Einreichung von Arbeiten für den Wettbewerb nicht ausschließlich erfolgt, sodass sie über dieselben Werke verfügen und gleichzeitig für einen anderen Wettbewerb, den sie in Betracht ziehen, einreichen können.

GRUNDLAGE FÜR DIE TEILNAHME
7. SPIELTAG 2024
„Aktive Gewaltlosigkeit verändert die Welt“

FICNOVA ist eine Initiative, die alle zwei Jahre um den 2. Oktober herum gefeiert wird und damit an den von den Vereinten Nationen ausgerufenen Internationalen Tag der Gewaltlosigkeit erinnert.
Es wird durch ehrenamtliche Arbeit von der gemeinnützigen humanistischen Vereinigung FICNOVA in Zusammenarbeit mit anderen vom Universalistischen Humanismus inspirierten humanistischen Organisationen sowie Verbänden, Organisationen und Einzelpersonen organisiert und gefördert, die die transformierende Sensibilität aktiver Gewaltlosigkeit teilen.
Nach den ersten sechs Ausgaben in verschiedenen Städten Argentiniens, Boliviens, Brasiliens, Kanadas, Chiles, Ecuadors, Guatemalas, Mauretaniens, Mexikos, Perus und Spaniens nehmen Aktivisten aus verschiedenen Städten auf der ganzen Welt erneut an der Vorbereitung der siebten Ausgabe von FICNOVA 2024 teil..
Wir möchten die Autoren auch darüber informieren, dass die Einreichung von Arbeiten für den Wettbewerb nicht ausschließlich erfolgt, sodass sie über dieselben Werke verfügen und gleichzeitig für jeden anderen Wettbewerb, den sie in Betracht ziehen, einreichen können.
In diesem allgemeinen Kontext teilen wir die folgenden Grundlagen der Teilnahme an der siebten Ausgabe von FICNOVA 2024.
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1. GRUNDLAGE FÜR DEN ALLGEMEINEN TEIL

1.1. ANMELDEZEITRAUM FÜR FILME: Vom 4. Mai bis 6. August 2023.
1.2. Jeder jeder Nationalität kann am Festival teilnehmen. Institutionen und Kollektive können ebenfalls teilnehmen, sofern sie über mindestens eine Referenz eines verantwortlichen Erwachsenen verfügen.
1.3. Die Beiträge müssen Originalfilme sein. Die Organisation des Festivals setzt voraus, dass diejenigen, die Werke ausstellen, das Recht dazu haben. Wir müssen jede Verantwortung zurückweisen, falls sich herausstellt, dass dies nicht der Fall ist.
1.4. Kategorien:
A — Spielfilm: Die Mindestlaufzeit beträgt 60 Minuten.
B — Mittellang: Muss eine Laufzeit zwischen 31 und 59 Minuten haben.
C — Kurz: Die maximale Laufzeit beträgt 30 Minuten.
Für jede Art von Arbeit gibt es zwei Kategorien: Fiktion und Dokumentation.
1,5. Alle zugelassenen Werke müssen außerdem folgende Angaben enthalten:
•ein Trailer, der auf der Website des Festivals gezeigt wird (nicht länger als 2 Minuten)
•eine Erklärung des Regisseurs oder Produzenten des Films (in Form einer Audiodatei, eines Videos oder eines Textes) zu den Gründen für die Entstehung des Films und ob Sie die Formen der Gewaltlosigkeit identifizieren könnten, die in dem Werk berücksichtigt wurden: physische Gewaltlosigkeit, geschlechtsspezifische Gewaltlosigkeit, rassistische Gewaltlosigkeit, wirtschaftliche Gewaltlosigkeit, religiöse Gewaltlosigkeit, psychologische Gewaltlosigkeit, moralische Gewaltlosigkeit oder andere. (weniger als eine Minute Video/Audio oder weniger als 500 Wörter Text)
1,6. SPRACHEN: Werke werden in jeder Originalsprache akzeptiert, mit obligatorischen Untertiteln in Englisch und Spanisch. Filme, die dieser Regel nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.

1.7. Die Festivalorganisatoren wählen für den Wettbewerb alle Produktionen aus, deren thematisches Thema dem Kriterium entspricht, ein Beispiel für Gewaltfreiheit zu zeigen, das heißt, dass mindestens eine Art von Gewalt (physisch, wirtschaftlich, rassisch, religiös, psychologisch, moralisch...) klar angeprangert wird. Diese erste Auswahl wird vor dem 15. Juli 2024 getroffen und auf unserer Website veröffentlicht.

1.8. Die Halbfinalisten und maximal fünf Finalisten werden aus allen ausgewählten Arbeiten ausgewählt. Für jede der Kategorien, die neben der Denunziation auch einen gewaltfreien Ausweg aus der Situation beinhalten müssen, der die aufgezeigte Gewaltsituation überwindet. Besonderer Wert wird jenen Arbeiten beigemessen, die Beispiele enthalten, die über ihre eigene Kultur hinausgehen und als globale Referenz dienen. Die Finalisten werden ab dem 2. September 2024 auf der Website des Wettbewerbs veröffentlicht.

1,9. Die Teilnehmer gewähren den Festivalveranstaltern das Recht, ihre Produktionen nicht ausschließlich während der Festivalwoche und bei nachfolgenden Präsentationen zu zeigen, die sich mit der Macht der aktiven Gewaltlosigkeit befassen. Daher ist das Festival nicht verpflichtet, bei solchen Anlässen eine Benachrichtigung oder Entschädigung zu leisten. In keinem Fall werden die Festivalorganisatoren die eingereichten Produktionen kommerziell verwerten.
1,10. Die lokale Organisation der einzelnen Austragungsorte wird die Filme des Wettbewerbs je nach ihren logistischen Möglichkeiten während der Festivalwoche oder danach zeigen, wobei immer die kostenlose und freiwillige Zuweisung von Räumen berücksichtigt wird.
2. BETEILIGUNG

2.1. Anmeldungen können vom 4. Mai bis 6. August 2023 über die auf der Festival-Website aufgeführten Festivalplattformen erfolgen: www.ficnova.org
2.2. Filmformat — Filme im FullHD-Format mit H264-Codec (1920x1080).

2.3. Sobald der Film registriert und ausgewählt wurde, kann er nicht mehr aus dem Festivalprogramm gestrichen werden.
2.4. Alle diese Formen der Registrierung gelten als eidesstattliche Erklärung der Anerkennung und Annahme dieser Regeln.

3. REGISTRIERUNG UND EINREICHUNG VON ARBEITEN
Die Registrierung und Einreichung der Werke innerhalb der angegebenen Frist erfolgt über die für diese Ausgabe aktivierten Plattformen, die im Internet erscheinen: www.ficnova.org
Der Einreichung des Wettbewerbsbeitrags müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
a) Technische Daten und Zusammenfassung des Films.
b) Ein Werbetrailer (nicht länger als 3 Minuten) -
c) Eine Audiodatei, ein Video oder ein Text, der eine Beschreibung der Motivation und des Einflusses hinter dem Film durch den Regisseur oder Produzenten des Films enthält. Die Identifizierung der in der Arbeit betrachteten Formen der Gewaltlosigkeit: physische Gewaltlosigkeit, geschlechtsspezifische Gewaltlosigkeit, rassistische Gewaltlosigkeit, wirtschaftliche Gewaltlosigkeit, religiöse Gewaltlosigkeit, psychologische Gewaltlosigkeit, moralische Gewaltlosigkeit oder andere.
d) 2 Bilder aus dem Film und ein Filmplakat (falls möglich).
e) Kontakt-E-Mail-Adresse für die Mitteilung der Ergebnisse und Postanschrift für eine mögliche Preiszustellung

4. JURY UND AUSZEICHNUNGEN

Das Festival wählt die Mitglieder der offiziellen Jury nach den folgenden Kriterien aus:
4.1. Die Jury wird sich aus Filmschaffenden, Bildungsexperten und Aktivisten für Gewaltfreiheit aus den Gastgeberstädten des Festivals zusammensetzen.
4.2. Die Jurymitglieder haben keinen Anteil und kein Interesse an der Produktion oder kommerziellen Verwertung eines Films auf dem Festival.
4.3. Die Jurymitglieder verpflichten sich, ihre Meinung zu den zur Prüfung eingereichten Filmen vor der offiziellen Bekanntgabe der Preise nicht öffentlich zu äußern.
4.4. Die offizielle Jury wählt die Gewinner aus den Finalisten aus und zeichnet sie in jeder offiziellen Sektion des Wettbewerbs mit der „FICNOVA Estela“ aus: Spielfilm, Langfilm und Kurzfilm
4,5. Eine Kategorie könnte für nichtig erklärt werden, wenn die offizielle Jury unter den eingegangenen Arbeiten kein bedeutendes Beispiel für Gewaltlosigkeit anerkennt.
4,6. Die Organisation des Festivals behält sich das Recht vor, „Honour Estela“ einen Sonderpreis für die bedeutendsten Werke der Gewaltlosigkeit zu verleihen, wenn sie dies für angemessen hält.

5. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN

5.1. Produzenten und Verleiher von Filmen, die am offiziellen Wettbewerb teilnehmen, können in allen Werbe- und Pressematerialien den Satz „Offizielle Auswahl des 7. Internationalen Filmfestivals für aktive Gewaltlosigkeit 2024“ verwenden, der das Festivallogo zeigt.
5.2. Die Festivalorganisation wird alle Angelegenheiten, die nicht unter diese Verordnung fallen, gemäß den geltenden Gesetzen regeln.
5.3. Die Teilnahme am 7. Internationalen Filmfestival für aktive Gewaltfreiheit 2024 setzt die Akzeptanz dieser Regeln durch die Interessengruppen voraus.

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GRUNDLAGE FÜR DEN BILDUNGSBEREICH

1.1. ANMELDEZEITRAUM FÜR FILME: Vom 4. Mai bis 6. August 2023
1.2. Jede Person oder Gruppe von Personen aus der Bildungsgemeinschaft (Schüler, Lehrer, Eltern, Schulpersonal) kann teilnehmen. Die Arbeiten müssen mit der Referenz und Verantwortung einer volljährigen Person eingereicht werden.
1.3. Dauer und Format der Werke
Kurze Spiel- oder Dokumentarfilme mit einer maximalen Dauer von 30 Minuten.
1.4. Das Thema ist kostenlos und dreht sich um die Erfahrung von Gewaltlosigkeit (physisch, wirtschaftlich, rassisch, sexuell, religiös, psychologisch oder moralisch).
1,5. Die Werke müssen originell sein. Die Organisation des Festivals setzt voraus, dass diejenigen, die Werke ausstellen, das Recht dazu haben. Wir müssen jede Verantwortung zurückweisen, falls sich herausstellt, dass dies nicht der Fall ist.
1,6. Sprachen. Werke werden in jeder Originalsprache mit obligatorischen Untertiteln in Englisch und Spanisch akzeptiert. Filme, die dieser Regel nicht entsprechen, werden nicht akzeptiert.
1.7. Bilder von Minderjährigen: Für die Genehmigung der Eltern oder Erzieher der Minderjährigen, die an den Dreharbeiten teilnehmen, ist die Erklärung des verantwortlichen Erwachsenen erforderlich. Das Fehlen dieser Anforderung ist ein Grund für den Ausschluss vom Wettbewerb.
1.8. Die Organisation des Festivals wählt alle Produktionen für den Wettbewerb aus, deren Thema das Kriterium erfüllt, ein Beispiel für Gewaltlosigkeit zu zeigen. Diese erste Auswahl wird vor dem 15. Juli 2024 getroffen und ab diesem Datum auf der Website veröffentlicht.
1,9. Die Halbfinalisten und maximal fünf Finalisten werden aus allen ausgewählten Arbeiten ausgewählt. Für jede der Kategorien, die neben der Denunziation auch einen gewaltfreien Ausweg aus der Situation beinhalten müssen, der die aufgezeigte Gewaltsituation überwindet. Besonderer Wert wird jenen Arbeiten beigemessen, die Beispiele enthalten, die über ihre eigene Kultur hinausgehen und als globale Referenz dienen. Die Finalisten werden ab dem 2. September 2024 auf der Website des Wettbewerbs veröffentlicht..
1,10. Die Teilnehmer gewähren den Festivalveranstaltern das Recht, ihre Produktionen nicht ausschließlich während der Festivalwoche und bei nachfolgenden Präsentationen zu zeigen, die sich mit der Macht der aktiven Gewaltlosigkeit befassen. Daher ist das Festival nicht verpflichtet, bei solchen Anlässen eine Benachrichtigung oder Entschädigung zu leisten. In keinem Fall werden die Festivalorganisatoren die eingereichten Produktionen kommerziell verwerten.
1,11. Die lokale Organisation jeder Stadt wird die öffentliche Präsentation der Gewinnerarbeiten des Wettbewerbs entsprechend ihren realisierten logistischen Möglichkeiten organisieren.
1,12. Arbeiten, die diese Kriterien nicht erfüllen oder dem Thema des Wettbewerbs nicht entsprechen, werden nicht zugelassen.

2. PRÄSENTATION DER WERKE

2.1. Anmeldungen können vom 4. Mai bis 6. August 2023 über die auf der Festival-Website aufgeführten Festivalplattformen erfolgen: www.ficnova.org
2.2. Die Person, die den Kurzfilm für den Wettbewerb einreicht, ist diejenige, die die Rechte an dem Werk besitzt.
2.3. Nach der Registrierung und Auswahl kann das Werk nicht mehr aus dem Festivalprogramm entfernt werden.
2.4. Alle Einträge sollten Folgendes enthalten:
a) Der Film selbst.
b) Technisches Datenblatt und eine kurze Zusammenfassung der Erzählung.
c) Eine Audiodatei, ein Video oder ein Text, der eine Beschreibung der Motivation und des Einflusses hinter dem Film durch den Regisseur oder Produzenten des Films enthält. Die Identifizierung der in der Arbeit betrachteten Formen der Gewaltlosigkeit: physische Gewaltlosigkeit, geschlechtsspezifische Gewaltlosigkeit, rassistische Gewaltlosigkeit, wirtschaftliche Gewaltlosigkeit, religiöse Gewaltlosigkeit, psychologische Gewaltlosigkeit, moralische Gewaltlosigkeit oder andere.
d) Ein Werbetrailer (nicht länger als 3 Minuten), falls verfügbar.
e) 2 Bilder aus dem Film und ein Filmplakat (falls möglich).
f) Kontakt-E-Mail-Adresse für die Mitteilung der Ergebnisse und Postanschrift für eine mögliche Preiszustellung

3. JURY UND AUSZEICHNUNGEN. ABTEILUNG FÜR BILDUNGSZENTREN
Die Festivalorganisation ernennt eine offizielle Jury mit den folgenden Bedingungen:
3.1. Es soll sich aus Film- und Bildungsfachleuten sowie humanistischen Aktivisten für Gewaltfreiheit aus den Städten zusammensetzen, die das Festival organisieren.
3.2. Niemand, der irgendein Interesse an der Produktion oder Verwertung eines Films im Wettbewerb hat, darf Jurymitglied sein.
3.3. Die Mitglieder der Jury verpflichten sich, ihre Meinung zu den Filmen, die ihnen vor der offiziellen Verkündung der Preise zur Prüfung vorgelegt wurden, nicht öffentlich zu äußern.
3.4. Die internationale Jury wählt den ausgezeichneten Kurzfilm unter den Finalisten aus und würdigt ihn mit dem „Festival Estela“ der Bildungszentren.
3,5. Die Festivalorganisatoren behalten sich das Recht vor, „Estela of Honour“ mit einem Sonderpreis für die bedeutendsten Werke der Gewaltlosigkeit zu prämieren, wenn sie dies für angemessen halten.

4. ALLGEMEINE VERPFLICHTUNGEN

4.1. Die Bildungseinrichtungen oder Kollektive der Bildungsgemeinschaft, die für die ausgewählten oder ausgezeichneten Kurzfilme verantwortlich sind, können die Anerkennungen auf Wunsch in ihrem gesamten Werbe- und Pressematerial verwenden und dabei das Festivallogo verwenden.
4.2. Die Festivalorganisation wird alle Fragen, die in diesen Bestimmungen nicht vorgesehen sind, gemäß den geltenden Gesetzen lösen.
4.3. Die Teilnahme am 7. Internationalen Filmfestival für aktive Gewaltlosigkeit 2024 setzt die Akzeptanz dieser Regeln durch die interessierten Parteien voraus.



  

 
  

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