Chambal International Film Festival (8)



Fristen

01 Feb 2024
Aufruf zu Einschreibungen

30 Apr 2024
Frühe Frist

30 Sep 2024
Standard-Frist

31 Okt 2024
Späte Frist

30 Nov 2024
Verlängerte Frist

8
Monate

15 Dez 2024
Benachrichtigungsdatum

24 Jan 2025
25 Jan 2025

Adresse

Malad West, Mumbai, Maharashtra, India,  400064, Mumbai, Maharashtra, India


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival
Script / Pitch projects


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2010
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Chambal International Film Festival
Photo of Chambal International Film Festival

Photo of Chambal International Film Festival
Photo of Chambal International Film Festival

English
German ML


Festival Start: 24 Januar 2025      Festival Ende: 25 Januar 2025

Die Staffeln 1, 2, 3, 4,5 und 6 des Chambal International Film Festival waren ein großer Erfolg. In der ersten Staffel wurden 316 Filme aus 28 Ländern eingereicht und 160 Filme für die Vorführung ausgewählt. Indiens offizieller Beitrag zur Oscarverleihung „Harishchandrachi Factory“ (2009) wurde in Staffel 1 ebenfalls unter einem besonderen Schwerpunkt gezeigt.

In der zweiten Staffel wurden 492 Filme aus 35 Ländern eingereicht und 243 Filme für die Vorführung ausgewählt. Indiens offizieller Beitrag zur Oscarverleihung, „Court“ (2015), wurde in Staffel 2 ebenfalls unter einem besonderen Fokus gezeigt.

In der dritten Staffel wurden 604 Filme aus 40 Ländern eingereicht und 398 Filme für die Vorführung ausgewählt. Indiens offizieller Beitrag zur Oscarverleihung, „Shwaas“ (2004), wurde in Staffel 3 ebenfalls unter einem besonderen Schwerpunkt gezeigt.

In der vierten Staffel wurden 701 Filme aus 54 Ländern eingereicht und 464 Filme für die Vorführung ausgewählt.

In der fünften Staffel wurden 809 Filme aus 63 Ländern eingereicht und 494 Filme für die Vorführung ausgewählt.

In der sechsten Staffel wurden 903 Filme aus 71 Ländern eingereicht und mehr als 300 Filme für die Vorführung ausgewählt.

Die Höhepunkte sind:

1. Geldpreise für den besten Spielfilm des Festivals, den besten Kurzfilm des Festes, den besten Studentenfilm.

2. Hervorragende Presse- und Medienberichterstattung in verschiedenen Zeitungen und TV-/YouTube-Kanälen für alle Filmemacher, die das zweitägige Festival besucht haben.

3. Während des Filmfestivals wurden mehr als 5000 Besucher registriert.

4. Kostenlose Bewirtung für alle Filmemacher, einschließlich Hotelaufenthalt, Verpflegung und Transport.

5. Wunderbarer Kontakt zu allen Filmemachern auf der großen Leinwand.

6. Die Filme wurden in den Staffeln 1,2, 3, 4, 5 und 6 auf mehreren Bildschirmen gezeigt.

7. Die Jurymitglieder kommen aus der FILMINDUSTRIE (BOLLYWOOD).

8. Auszeichnungen in 50 Kategorien.

9. Zertifikat der offiziellen Auswahl für alle nominierten Filme.

10. Teilnahmebescheinigung für alle Teilnehmer.

11. Workshops, Netzwerke und Seminare.

Das Chambal International Film Festival in Indien ist eine Plattform, auf der Filmemacher die Möglichkeit haben, ihr Talent einem filmbegeisterten Publikum zu präsentieren. Außerdem wird das Publikum die Möglichkeit haben, einige wundervolle Kurzfilme, Dokumentarfilme, Animationsfilme und Musikvideos verschiedener Filmemacher aus der ganzen Welt zu sehen. Die ehrenwerten Jurymitglieder Herr Sayeed Quadri (renommierter Texter), Herr Kshitij Tarey (berühmter Sänger und Musikkomponist) und Herr Ranjan Das (bedeutender Herausgeber und Autor) aus der indischen Filmindustrie sind renommierte Namen. Der verstorbene Herr Suresh Naik (Highly Experienced DOP and Special Effect Coordinator) war ebenfalls Teil der Jury.

01. Das Festival findet im Januar 2024 in Kota, Rajasthan, INDIEN, statt.


02. Nach bestem Wissen des Bewerbers müssen alle Angaben im Anmeldeformular korrekt sein.


03. Der Antragsteller ist ordnungsgemäß ermächtigt, in seinem Namen und im Namen einer Person oder Organisation, die Eigentumsrechte an dem Werk besitzt, beim Festival einzureichen, und der Antragsteller erklärt, dass diese Einreichung weder gegen ein Gesetz verstößt noch in irgendeiner Weise gegen die Rechte dieser Person oder Organisation oder die Rechte Dritter verstößt.


04.
Der Antragsteller sollte sicherstellen, dass die in der Bewerbung angegebenen Kontaktdaten, Adresse/E-Mail-Adresse korrekt sind, da sie vom Büro des Filmfestivals für die Kommunikation verwendet werden können.


05.
Eingereicht werden können Spielfilme, Kurzfilme, Dokumentarfilme, Musikvideos und Animationsfilme. Der Originalfilm kann auf 35 mm, 16 mm, HD, DIGI BETA, BETA SP, U-MATIC, DV, DVD produziert werden, der Film muss jedoch als Vorschau für das technische Komitee, das Auswahlkomitee und die Jury verfügbar sein.


06.
Der Film muss nach dem 1. Januar 2015 fertiggestellt worden sein.


07.
Es gibt keine Mindest- oder Maximallaufzeit. Filme mit einer Dauer von mehr als 59 Minuten gelten als Spielfilm.


08.
Einträge können im PAL- oder NTSC-Format sein. Das Festivalmanagement ist nicht verantwortlich, wenn der Film aufgrund von Problemen mit dem Format nicht gezeigt wird.


09.
Der Film kann in jeder Sprache oder jedem Genre sein. Alle nicht-englischen Filme müssen englische Untertitel für die Festivalpräsentation haben.


10.
Youtube oder Vimeo oder ein anderer Link (muss heruntergeladen werden) des Films muss zusammen mit dem Beitrag eingereicht werden.


11.
Es können mehrere Beiträge eingereicht werden, jedoch sollten separate Angaben beigefügt werden. Jeder Film wird als neuer Eintrag betrachtet.


12.
Die CIFF-Organisation hat das Recht, die Beiträge, die gesendeten, ausgewählten und nominierten Filme sowie die Materialien aus dem Film für Werbezwecke des Festivals zu verwenden und Kopien der einzelnen Filme als Teil der Festivalbibliothek aufzubewahren.


13.
Auszeichnungen werden nur vergeben, wenn in jeder Kategorie mindestens 5 Beiträge eingereicht werden.


14.
Filme, die einmal ausgewählt und für die Endvorführung eingereicht wurden, dürfen unter keinen Umständen zurückgezogen werden, bis das Festival vorbei ist.


15.
Das Werbematerial (Broacher, Stills, Poster usw.) und eine Zusammenfassung des Spielfilms, Kurzfilms, Dokumentarfilms, Musikvideos und Animationsfilms sind dem Beitrag beizufügen. Die eingereichten Teilnahmematerialien werden nicht an den Teilnehmer zurückgesandt.


16.
Die Transport- und Versicherungskosten der zugehörigen Dokumente, Fotos und Werbematerialien vom Herkunftsland zum Festivalbüro gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Festival übernimmt keine Verantwortung für das Paket bei der indischen Flughafenbehörde oder der Zollabteilung. Die Zollgebühren sollten vom Filmemacher/Produzenten bezahlt werden.


17.
Das Festival trägt keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Bewerbers während des Festivals.


18.
Der Film sollte vor Ablauf der Frist eingereicht werden. Das Chambal International Film Festival haftet nicht für verspätete, verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, frankierte, gestohlene oder veruntreute Beiträge.


19.
Beiträge mit falschen/unleserlichen/mehrdeutigen Angaben werden nicht berücksichtigt. Das Festivalkomitee behält sich das Recht vor, Filme ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder abzulehnen.


20.
Die zur Auswahl eingereichten Beiträge gelten als endgültig und nach der Einreichung werden keine Änderungen vorgenommen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Bewerbers, Beiträge ohne Mängel einzureichen.


21.
Die Gewinner werden von einer Jury aus Branchenfachleuten ausgewählt, die sich aus unabhängigen Produzenten, Produktionsfirmen, Filmemachern und anderen Fachleuten der Filmbranche zusammensetzt, die nach Ermessen der Festivalorganisatoren ersetzt werden können.


22.
Kein Werk und kein Künstler darf durch sein Herkunftsland, seine Sprache, sein Alter, seine Rasse, Bildung, sein Geschlecht, seine Ideologie oder seine wirtschaftlichen Ressourcen diskriminiert oder bevorzugt werden. Jeder Inhalt, jede Form, jede Technik wird ohne jegliche Zensur zugelassen.


23.
Die Entscheidung des Auswahlausschusses ist endgültig und es wird keine Korrespondenz geführt. Die Finalisten werden per E-Mail benachrichtigt. Das Chambal International Film Festival wird sich nach besten Kräften bemühen, die ausgewählten Filme und Gewinner zum festgelegten Zeitpunkt bekannt zu geben, haftet jedoch nicht für unvorhergesehene Verzögerungen. Die Liste der ausgewählten Filme wird auf der Website und auf der Facebook-Seite angezeigt.


24.
Mit der Teilnahme am Chambal International Film Festival erklären sich die Teilnehmer und/oder ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten (falls dieser Teilnehmer minderjährig ist) damit einverstanden, die Entscheidungen des Festivals und seiner Richter zu akzeptieren und an sie gebunden zu sein, die in allen Angelegenheiten endgültig und bindend sind.


25.
Die Festivalbehörden behalten sich das Recht vor, Filme anzunehmen oder abzulehnen, die die Gefühle, Gefühle oder Sensibilitäten jeder Kaste, Gemeinschaft, Religion und Branche verletzen und Rassismus oder schlechten Willen in der Gesellschaft fördern könnten.


26.
Die Festivalbehörden haben das Recht, den Film nach Abschluss des Festivals in verschiedenen Städten Indiens zu zeigen. Zu Werbe- und Werbezwecken können Auszüge aus allen am Festival eingereichten Filmen während der Festivalzeit in allen Fernsehsendern, im Internet oder in verwandten Medien gezeigt werden.


27.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, an alle Bestimmungen dieser offiziellen Festivalregeln und -bestimmungen gebunden zu sein, wie sie hier festgelegt sind. Das Chambal International Film Festival behält sich das Recht vor, die Festivalfrist aus unvorhergesehenen Gründen bei Bedarf zu verlängern. Mit der Teilnahme wird die Erlaubnis erteilt, den Namen, das Bild und die Stimme des Gewinners für zukünftige Werbe- und Werbezwecke ohne zusätzliche Vergütung zu verwenden.


28.
Die eingereichten Spielfilme, Kurzfilme, Dokumentarfilme, Musikvideos und Animationsfilme müssen das Originalwerk des Teilnehmers sein und dürfen keine Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzen.


29.
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass sie alle erforderlichen Genehmigungen für Musik, Ton und/oder Bilder in Ihrem Film eingeholt haben. Mit der Teilnahme am Festival erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass das Chambal International Film Festival nicht für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht wird, die von Ihnen oder Ihrem Kurzfilm begangen wurden.


30.
Das Chambal International Film Festival behält sich das Recht vor, Filme aus irgendeinem Grund nicht zu zeigen, sofern dies für gültig erachtet wird.


31.
Die Teilnehmer können auch das Risiko eingehen, gemäß der indischen Strafprozessordnung und dem indischen Mediengesetz wegen einer Straftat oder eines Verstoßes strafrechtlich verfolgt zu werden. Rassische, religiöse und regionale Diskriminierung darf in keinem Teil des eingereichten Films dargestellt werden.


32.
Eidesstattliche Erklärungen von Gewinnern, die zum Zeitpunkt der Preisverleihung jünger als 18 Jahre waren, müssen von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten gegengezeichnet werden. Eidesstattliche Erklärungen müssen vom Chambal International Film Festival überprüft werden. Alle etwaigen Rechtsfragen fallen ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Unterhauses und der Gerichte von Kota.


33.
Die Organisation des Chambal International Film Festival, die Mitglieder des Auswahlausschusses und die Jurys dürfen nicht als Teilnehmer am jeweiligen Festival teilnehmen.


34.
Die Teilnehmer behalten alle Eigentumsrechte an ihren eingereichten Filmen.


35.
Der Filmemacher/Produzent hat kein Recht, den Namen „Chambal International Film Festival“ und seine offiziellen Logos, Laurels, ohne vorherige Genehmigung der Festivalorganisatoren zu verwenden.


  

 
  

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