Fiorenzo Serra Film Festival ()



Fristen

29 Okt 2023
Aufruf zu Einschreibungen

20 Nov 2023
Festival geschlossen

10 Jan 2024
Benachrichtigungsdatum

20 Jan 2024
31 Dez 2023

Adresse

Viale Umberto I, 52,  07100, SASSARI, SASSARI, Italy


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1' 30'<
Spielfilmfestival >31'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 30'<
 Spielfilme  >31'
 Jede Sprache
 Untertitel 
English Italian
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Photo of Fiorenzo Serra Film Festival
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Photo of Fiorenzo Serra Film Festival
Photo of Fiorenzo Serra Film Festival

English
German ML


Festival Start: 20 Januar 2024      Festival Ende: 31 Dezember 2023

Das Labor für visuelle Anthropologie „Fiorenzo Serra“, das vom Institut für Geschichte, Humanwissenschaften und Bildung der Universität Sassari (ab sofort „Abteilung“ genannt) und der Società Umanitaria - Cineteca Sarda (ab sofort „Filmarchiv“ genannt) geleitet wird, kündigen im Rahmen eines Projekts zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Regisseur, Filmemacher und Ethnologen Fiorenzo Serra an Jahr 2023 der Wettbewerb für ethnografische Filmproduktionen mit dem Titel „Fiorenzo Serra Film Festival“. Die Definition „Filmproduktion“ (ab sofort „Film“) bezeichnet jedes audiovisuelle Produkt, einen Dokumentarfilm, der mit analogen oder digitalen Technologien produziert wird. Der Wettbewerb zielt darauf ab, die Produktion von Filmen zu fördern, die durch das audiovisuelle Medium zur Sensibilisierung für ethnografische kulturelle Realitäten beitragen können, und verfolgt das Ziel, nationale und ausländische audiovisuelle Produktionen, die das ethnografische, archäologische, historische, kulturelle, sprachliche und ökologische Erbe betreffen, auf wissenschaftliche und systematische Weise zu schützen und umzusetzen. Der Wettbewerb hat auch die Funktion, im Rahmen der theoretisch-methodischen Debatte der demo-ethno-anthropologischen Disziplinen nicht nur die wichtige Rolle der visuellen Anthropologie besser zu definieren, sondern auch das Ziel, die Realisierung einer audiovisuellen Dokumentation über die Identität und die kulturellen Besonderheiten Sardiniens sowie die verschiedenen nationalen und internationalen sozialen Realitäten zu unterstützen.

AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON BEITRÄGEN FÜR DAS FIORRENZO SERRA FILM FESTIVAL 2023

Artikel 1 — ZIELE

Das Labor für visuelle Anthropologie „Fiorenzo Serra“, das dem Institut für Geschichte, Humanwissenschaften und Bildung der Universität von Sassari (im Folgenden als „Abteilung“ bezeichnet) angegliedert ist, gibt in Zusammenarbeit mit der „Società Umanitaria - Cineteca Sarda“ (im Folgenden „Cineteca“ genannt) bekannt, dass es im Rahmen des Projekts zur Förderung der Figur des Regisseurs, Filmemachers und Ethikers nologe Fiorenzo Serra, der Fiorenzo Serra Filmproduktionswettbewerb für das Jahr 2023. Dieser Wettbewerb ist ethnografischen Filmproduktionen gewidmet und nach Fiorenzo Serra benannt. Der Begriff „Filmproduktion“ (im Folgenden als „Film“ bezeichnet) umfasst alle audiovisuellen Werke, ob fiktiv oder dokumentarisch, die mit analogen oder digitalen Technologien produziert wurden.

Der Wettbewerb zielt darauf ab, die Produktion von Filmen zu fördern, die durch audiovisuelle Medien zum Verständnis ethnografischer und kultureller Realitäten beitragen. Es zielt auch darauf ab, sowohl nationale als auch internationale audiovisuelle Produktionen im Zusammenhang mit ethnografischem, archäologischem, historischem, sprachlich-kulturellem und ökologischem Erbe wissenschaftlich und systematisch zu schützen und zu verbessern. Darüber hinaus zielt der Wettbewerb darauf ab, in der theoretischen und methodischen Debatte der demo-ethno-anthropologischen Disziplinen die entscheidende Rolle der visuellen Anthropologie zu verdeutlichen und die Erstellung audiovisueller Dokumentationen über die Identität und die kulturellen Besonderheiten Sardiniens sowie verschiedene nationale und internationale soziale Realitäten zu unterstützen.

Artikel 2 — THEMA UND FRIST

Der Wettbewerb ist in zwei Abschnitte unterteilt. Der Hauptteil, benannt nach Fiorenzo Serra, ist thematisch. Der zweite Abschnitt ist dem Filmemacher Antonio Simon Mossa gewidmet und richtet sich an Dokumentarfilme, die zwar keinen engen Bezug zum Hauptthema haben, aber einen besonderen ethnologischen Wert haben. Beide Sektionen stehen Filmproduktionen offen, die sich mit Aspekten der ethnographischen und historisch-kulturellen Realität auf Sardinien sowie auf nationaler und internationaler Ebene befassen.

Das Thema der siebten Ausgabe der Sektion Fiorenzo Serra lautet „FEUER, der Funke der menschlichen Kultur“. Feuer wird von Paläoanthropologen als eines der wichtigsten Elemente der ökologischen Transformation in der Entwicklung von Gesellschaften angesehen. Es hat sich von einem einfachen Instrument zur Änderung von Ernährung und Leben in schwierigen Umgebungen zu einem grundlegenden Element religiöser Rituale, Landwirtschaft, territorialer Kontrolle und sogar zu einer Bedrohung für Ökosysteme entwickelt. Die Ausgabe 2023 zielt darauf ab, das Wissen über Feuer in all seinen Formen und Anwendungen zu erweitern, einschließlich symbolischer, ritueller, kulinarischer, landwirtschaftlicher und beruflicher Natur sowie seines Platzes in der menschlichen Kultur im Allgemeinen.

Die Frist für die Einreichung von Filmen und der erforderlichen Unterlagen (siehe Artikel 5) ist der 20. November 2023 um 23:59 Uhr. Es werden nur Dateien akzeptiert, die über Online-Computersysteme eingereicht wurden.

Artikel 3 — Auszeichnungen

Die Preise werden wie folgt verteilt:

Fiorenzo Serra Hauptpreis:
Erster Platz in der Kategorie Spielfilm: 2.000€
Erster Platz in der Kategorie Kurzfilm (bis zu 30 Minuten): 1.000€

Antonio Simon Mossa Sonderkategorie:
Erster Platz in der Kategorie Spielfilm: 1.000€
Erster Platz in der Kategorie Kurzfilm (bis zu 30 Minuten): 500€

Es gibt eine besondere Erwähnung, den „Accademia-Preis“ im Wert von 500€, der von einer Jury vergeben wird, die sich aus Studierenden der Filmschule der Mario Sironi Academy of Fine Arts in Sassari zusammensetzt.
Das Preisgeld wird innerhalb von sechs Monaten nach der Preisverleihung an die Person ausgezahlt, die den Beitrag eingereicht hat.

Artikel 4 — TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und steht allen offen, unabhängig von Alter und Nationalität. Jeder Autor oder jede Autorengruppe kann mehrere Filme einreichen, aber nur einer kann mit einem Preis ausgezeichnet werden.

Der Wettbewerb steht allen audiovisuellen Produkten offen, unabhängig davon, ob sie professionell oder nicht professionell, veröffentlicht oder unveröffentlicht wurden und überall auf der Welt gedreht wurden, ohne dass das Produktionsjahr begrenzt ist, sofern sie sich auf das in Artikel 2 genannte Thema beziehen.

Filme können in jedem Format oder Medium produziert werden, es werden jedoch nur Filme mit einer Auflösung von mindestens 1080p berücksichtigt. Die Einreichung von Filmen für den Wettbewerb muss über Online-Computersysteme erfolgen.

Wenn der Film für die Endphase ausgewählt wird, muss er im DCP-Format (Digital Cinema Package) eingereicht werden.

Ausländische Filme müssen entweder in italienischer oder alternativ in englischer Sprache untertitelt sein und müssen von der entsprechenden SRT-Datei begleitet werden.
Filme, für die keine vollen Rechte zur Teilnahme am Wettbewerb und zur öffentlichen Vorführung bestehen, können nicht eingereicht werden.

Kurzfilme sind definiert als Filme mit einer maximalen Dauer von 30 Minuten, einschließlich Abspann. Spielfilme sind Filme, die länger als 30 Minuten dauern, einschließlich Abspann.

Werbespots, rein musikalische Dokumentarfilme und redaktionelle Videos mit werblichem oder kommerziellem Charakter oder solche, die Menschenrechte und Menschenwürde verletzen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Person, die das Teilnahmeformular für den Wettbewerb unterschreibt, übernimmt die volle Verantwortung für jeden möglichen Missbrauch des Films, einschließlich der möglichen Beleidigung der Produktionsfirma oder anderer Parteien aufgrund des Inhalts des Werks.

Die Teilnehmer sind für die Kosten für den Versand von Materialien verantwortlich.

Die Organisatoren sind nicht verantwortlich für Zahlungen an diejenigen, die Filme persönlich oder im Namen der Produktions- oder Vertriebsfirma für den Wettbewerb einreichen.

Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die vollständige Annahme dieser Regelung voraus.

Artikel 5 — TEILNAHMEVERFAHREN

Die Registrierung kann auf der Website www.fiorenzoserrafilmfestival.it oder über die Plattformen festhome.com abgeschlossen werden, indem Sie nach „Fiorenzo Serra Film Festival“ suchen. Das Anmeldeformular und die Wettbewerbsbekanntmachung sind auch auf den folgenden Websites verfügbar:
www.lacinetecasarda.it; Facebook-Seite „Fiorenzo Serra Film Festival“ (@fiorenzoserrafilmfestival). Die digitale Kopie sollte über Online-Computersysteme an die E-Mail-Adresse info@fiorenzoserrafilmfestival.it gesendet werden. In jedem Fall muss die Einreichung mit allen erforderlichen Materialien und Unterlagen vollständig sein.

Die Dokumentation sollte Folgendes enthalten:
Das unterschriebene Anmeldeformular im Original.
Der Film im digitalen Format mit einer Mindestauflösung von 1080p oder höher.
Untertiteltrack in Italienisch oder Englisch im SRT-Format.
Ein Trailer oder Filmausschnitte zur Bewerbung des Wettbewerbs.
Filmzusammenfassung in Italienisch und Englisch (maximal 600 Zeichen) im Word-Format.
Biographie und Filmografie des Autors oder der Autoren in Italienisch und Englisch (maximal 1000 Zeichen) im Word- oder PDF-Format.
Technische Details des Films, einschließlich Besetzung und Abspann, in italienischer und englischer Sprache sowie eine Liste der im Soundtrack verwendeten Musiktitel.
Mindestens drei Szenenfotos (JPEG-Format - 300 Pixel pro Zoll).
Ein oder mehrere Fotos des Autors oder der Autoren (JPEG-Format - 300 Pixel pro Zoll).
Darüber hinaus wird empfohlen, Informationsmaterial über den Film und seine Autoren einzureichen (z. B. eine Pressemappe). Diese Informationen werden für die Kommunikation mit der Presse verwendet, um für den Wettbewerb zu werben. Bei Fragen oder Erläuterungen wenden Sie sich bitte an das Festivalsekretariat unter der folgenden Adresse: info@fiorenzoserrafilmfestival.it.

Artikel 6 — VERANTWORTUNG

Mit der Unterzeichnung des Teilnahmeformulars erklärt der Autor Folgendes: a) das eingereichte Werk verstößt nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften oder Rechte Dritter; b) er besitzt alle Rechte, die für die Nutzung des Werkes und der Musik erforderlich sind (mit entsprechender Dokumentation); c) er stellt die Organisation von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Kosten und Ausgaben jeglicher Art frei, die sich aus dem Inhalt seiner Arbeit und ihrer öffentlichen Vorführung ergeben könnten; d) sie unwiderruflich verzichten auf jegliche Ansprüche und Klagen gegenüber den Organisatoren des Wettbewerbs (Institut für Geschichte, Humanwissenschaften der Universität von Sassari und Società Umanitaria - Cineteca Sarda), die Jurymitglieder und alle Personen, die in irgendeiner Weise am Wettbewerb beteiligt sind, und entbinden sie von jeglicher diesbezüglichen Haftung.

Artikel 7 — VORAUSWAHL UND JURY

Der Wettbewerb besteht aus drei Phasen.
1. Phase: Die bis zum Einsendeschluss eingegangenen Beiträge werden von einem Komitee, das von den Organisatoren des Wettbewerbs, dem „Laboratorio Fiorenzo Serra“ und Cineteca, ernannt wird, vorab geprüft. Filme, die länger als sieben Tage nach Ablauf der Wettbewerbsfrist eingereicht werden (siehe Artikel 2) oder solche, bei denen die erforderlichen Unterlagen nicht vollständig und korrekt vorliegen (siehe Artikel 4 und 5), werden nicht vorab gezeigt. Die Autoren der ausgewählten Werke werden per E-Mail über ihren Eintritt in die Endphase informiert.

2. Phase: Die für die Endphase ausgewählten Filme werden von einer von den Wettbewerbsveranstaltern ernannten Jury bewertet. Die Preise werden auf der Grundlage des Urteils der Jury vergeben, die allein für die Bestimmung der Gewinner zuständig ist.
3. Phase: Öffentliche Veranstaltung mit Vorführung der Wettbewerbsfilme oder einer zusätzlichen Auswahl derselben, die mit der öffentlichen Preisverleihung endet (siehe Artikel 8).

Die Jury besteht aus Mitgliedern mit folgenden Merkmalen: Experten für demo-ethno-anthropologische Disziplinen, Kinoexperten, Kulturschaffende und mindestens einem vom „Laboratorio di Antropologia Fiorenzo Serra“ ernannten Vertreter. Die Jury wählt aus ihren Mitgliedern einen „Jurypräsidenten“.

Die Preise werden an die Filme verliehen, die das Thema des Wettbewerbs am besten behandeln. Daher wird die Jury die thematische Relevanz, die kommunikative und regietechnische Wirksamkeit, die sich in den erzählerischen und ästhetischen Dimensionen des Films ausdrücken, sowie alle anderen Elemente, die sie für die Auswahl der Gewinner für angemessen hält, bewerten.

Die Gewinner des Wettbewerbs werden 15 Tage vor der Preisverleihung informiert, damit die Organisation gewährleistet ist und ihre Anwesenheit bei der Preisverleihung gewährleistet ist. Die Gewinner sind zur Vertraulichkeit der Preisverleihung verpflichtet, die nur am Tag der Preisverleihung veröffentlicht werden sollte. Jede vorzeitige Veröffentlichung der Informationen durch den Gewinner hat die Annullierung und Nichtanerkennung des Preisbetrags zur Folge.

Artikel 8 — ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNG

Die von der Jury im Rahmen des Wettbewerbs ausgewählten und bewerteten Filme werden im Rahmen einer Veranstaltung zum Abschluss der Wettbewerbsphase bis zum 31. Dezember 2023 der Öffentlichkeit vorgestellt und mit der Preisverleihung abgeschlossen. Die Organisatoren des Wettbewerbs behalten sich das Recht vor, alle organisatorischen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Veranstaltung zu treffen.

Artikel 9 — SCHIEDSVERFAHREN UND SCHLUSSKLAUSEL

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den in dieser Verordnung geregelten Angelegenheiten werden einem Schiedspanel zur Entscheidung vorgelegt, das aus drei Mitgliedern wie folgt besteht: a) eines als Vorsitzender des Schiedspanels, das im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Direktor der „Società Umanitaria - Cineteca Sarda“ und dem Direktor der Abteilung ernannt wird; b) eines von der Kandidatin ernanntes Mitglied; c) eines, das von den Parteien einvernehmlich ernannt wird, in Punkten a) und b) oder in Ermangelung einer Einigung durch den Präsidenten des Sassari-Tribunals. Für alle Fragen, die nicht in dieser Verordnung behandelt werden, behalten sich die Organisatoren des Wettbewerbs das Recht vor, endgültige Entscheidungen zu treffen. Diese Verordnung ist sowohl in italienischer als auch in englischer Sprache verfasst. Im Falle von Auslegungsproblemen hat die italienische Version Vorrang.

Datum: ____/___/____


  

 
  

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