Festival de Málaga (27)



Fristen

04 Mai 2023
Aufruf zu Einschreibungen

22 Dez 2023
Festival geschlossen

15 Jan 2024
Benachrichtigungsdatum

01 Mär 2024
10 Mär 2024

Adresse

Ramos Marín ,  29012, Málaga, Málaga, Spain


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


GOYA Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival FIAPF accredited festival logo Akkreditiert
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Jede Sprache
 Untertitel 
Spanish English
Teilen in sozialen Netzwerken
 Facebook 
 Tweet




Photo of Festival de Málaga
Photo of Festival de Málaga
Photo of Festival de Málaga
Photo of Festival de Málaga

Spanish
English
German ML


Festival Start: 01 März 2024      Festival Ende: 10 März 2024

1. ZIELE

Die Ziele des Festival de Malaga sind die Verbreitung und Förderung spanischer Filme und ihres allgemeinen kulturellen Bereichs. In diesem Sinne ist das Festival auch eine Plattform für lateinamerikanische Filmproduktionen. Zu seinen Aufgaben gehört die Ausrichtung einer Veranstaltung für die verschiedenen Berufssparten spanischer Filme (darunter Filme, die in Spanien und ganz Lateinamerika, einschließlich Brasilien, produziert wurden), um deren Entwicklung voranzutreiben und den internationalen Verkauf zu fördern.

In Übereinstimmung mit diesen Zielen findet die 27. Ausgabe des Festival de Málaga vom 1. bis 10. März 2024 statt.

2. ABSCHNITTE

WETTBEWERB FÜR SPIELFILME, ZONAZINE UND DOKUMENTARFILME

Spiel- oder Animationsspielfilme oder Dokumentarfilme aus Spanien oder lateinamerikanischen Ländern, die nach dem 1. Januar 2023 produziert wurden und nicht regelmäßig kommerziell in öffentlichen Kinos, Video, Fernsehen oder bei einer audiovisuellen Veranstaltung in Spanien oder auf VOD-Plattformen (Video on Demand) veröffentlicht wurden.

KURZFILM-WETTBEWERB
Kurzfilme dürfen nicht länger als 30 Minuten dauern.

- SPANISCHE BELLETRISTIK ODER ANIMIERTE KURZFILME
Spanische Spielfilme oder animierte Kurzfilme, die nach dem 1. Januar 2023 produziert wurden und nicht kommerziell in öffentlichen Kinos, Video oder Fernsehen in Spanien veröffentlicht wurden.

Die Auswahlkommission wählt die Sektion aus, an der die ausgewählten Kurzfilme teilnehmen sollen: OFFIZIELLER WETTBEWERB FÜR KURZFILME (FIKTION oder ANIMAZINE) oder OFFIZIELLER WETTBEWERB FÜR KURZFILME VON MALAGA (nur für Kurzfilme, die von Unternehmen in der Provinz Malaga produziert wurden und/oder von Regisseuren gedreht wurden, die in der Provinz Malaga geboren wurden oder derzeit in der Provinz Malaga leben).

- WETTBEWERB FÜR DOKUMENTARFILME UND KURZFILME
Dokumentarkurzfilme mit spanischer oder lateinamerikanischer Produktion und/oder Thema, die nach dem 1. Januar 2023 produziert wurden und nicht kommerziell in öffentlichen Kinos, Video oder Fernsehen in Spanien veröffentlicht wurden.

DOKUMENTARFILME (LANGFILME UND KURZFILME) CINEMA COCINA WETTBEWERB

Das Festival de Malaga entwickelt die Sektion CINEMA COCINA, die sich auf die Beziehung zwischen Kino und Gastronomie konzentriert. In diesem Abschnitt werden die Aspekte behandelt, die sich mit den täglichen Aktivitäten, der Forschung, Förderung und Verbreitung von Fachleuten in diesem Sektor befassen, einschließlich der Lebensmittelindustrie, der Gastronomie und der damit verbundenen Unternehmen aus beruflicher Sicht (handwerkliche Hersteller von Geschirr oder Glaswaren, Architekten, die ein Restaurantprojekt entwickeln usw.) und kulturell (Bildhauer, Maler, Fotografen, Verlage usw.). Der Dokumentarfilm sollte in ihren Arbeitsräumen (Restaurants, Obstgärten, Weingüter, Werkstätten usw.), an Orten stattfinden, die mit ihren Funktionen zusammenhängen (kulturelle Veranstaltungen, Wettbewerbe, Schulungen an Schulen usw.) oder in Räumen, die in irgendeiner Weise direkten Einfluss auf ihre berufliche Entwicklung haben.

Filme müssen spanischer Nationalität sein oder aus lateinamerikanischen Ländern stammen, die nach dem 1. Januar 2023 gedreht wurden und die nicht kommerziell in Kinos, Video, Fernsehen, audiovisuellen Veranstaltungen in Spanien oder auf VOD-Plattformen (Video on Demand) veröffentlicht wurden. Kurzfilme dürfen nicht länger als 30 Minuten dauern.

MOSAICO: INTERNATIONALER PANORAMAWETTBEWERB (Filme, die direkt vom Festival ausgewählt wurden)

Auswahl herausragender internationaler Spielfilme, die nach dem 1. Januar 2023 gedreht wurden und in Spanien unveröffentlicht wurden und auf anderen internationalen Festivals von der Kritik gefeiert und/oder ausgezeichnet wurden.

PANTALLA TV COMPETITION (Fernsehserie, die direkt vom Festival ausgewählt wurde)

Auswahl spanischer Fernsehserien, die nach dem 1. Januar 2023 produziert wurden und in Spanien nicht uraufgeführt wurden.

3. EINREICHUNG DER ALLGEMEINEN REGELN

Die Einreichung für die 27. Ausgabe des Festival de Malaga kann nur über die FESTHOME-Website (www.festhome.com) vor den folgenden Terminen erfolgen:


15. November 2023
• Dokumentarfilme in voller Länge
• Spielfilme, Animations- oder Dokumentarkurzfilme
• Cinema Cocina (Langfilme und Kurzfilme)

12. Dezember 2023
• Spielfilme in voller Länge

Um sich korrekt zu registrieren, müssen Sie zunächst ein Profil auf Festhome erstellen, den Film auf dieser Plattform registrieren und den Film schließlich beim Festival de Málaga einreichen. Lediglich das Laden des Films auf
Die Festhome-Plattform bedeutet nicht, dass sie beim Festival de Málaga registriert wurde. Dies geschieht erst, wenn Sie alle oben aufgeführten Anforderungen erfüllt haben. (Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die FAQ auf unserer Website)

Filme, die diesen Anweisungen nicht entsprechen, werden vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.


ANFORDERUNGEN AN AUSGEWÄHLTE FILME

Die Einladung zu jedem vom Festival de Malaga ausgewählten Film wird zwischen dem Festival und den Produzenten oder Vertretern des eingeladenen Films streng vertraulich behandelt, bis das Festival beschließt, diesbezüglich eine offizielle Ankündigung zu machen.

Sobald ein Film vom Festival für eine seiner Sektionen ausgewählt wurde, kann er nicht mehr zurückgezogen werden. Darüber hinaus dürfen die ausgewählten Filme vor ihrer Vorstellung in Malaga nicht an anderen spanischen Festivals oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, nicht gezeigt oder eingereicht werden. Dieses letzte Verbot gilt nicht für Kurzfilme in keiner Sektion.
Ebenso verpflichtet sich diese Produktions- und Vertriebsgesellschaft, dass Vertreter des technischen und/oder künstlerischen Teams der ausgewählten audiovisuellen Medien an der offiziellen Vorführung beim Festival de Malaga teilnehmen. Das Festival ist befugt, es aus der entsprechenden offiziellen Auswahl zu streichen, falls diese Verpflichtung nicht erfüllt wird.
Die Registrierung eines Films für die 27. Ausgabe des Festival de Malaga setzt die vollständige Annahme und Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen und möglicher Anhänge voraus.

PROGRAMMIER- UND VORFÜHRUNGSRECHTE

Für die Dauer des Festivals behalten sich die Organisatoren das Recht vor, die ausgewählten Filme in so vielen öffentlichen Sessions zu zeigen, wie dies für angemessen erachtet wird. In diesem Zusammenhang übertragen die Produktionsfirmen die Rechte für die öffentliche Vorführung ihrer Filme für die Dauer des Festivals kostenlos und sind von der Zahlung der Ausstellungsgebühren befreit.


Die Person, die für das Anmeldeformular für den Film verantwortlich ist, erklärt hiermit, über die Vervielfältigungs-, Ausstellungs- und Verbreitungsrechte für die kommerzielle Nutzung zu verfügen, um am Festival de Malaga teilnehmen zu können.
Malaga Procultura lehnt jegliche Haftung für die Falschheit, Ungenauigkeit oder Ungenauigkeit dieser Daten ab.

Ebenso erklärt der Unterzeichner ausdrücklich, über alle Lizenzen, Genehmigungen und administrativen Genehmigungen zu verfügen, die für eine friedliche Teilnahme am Festival erforderlich sind, und verpflichtet sich, alle Verwaltungsformalitäten zu beachten, die in den geltenden Vorschriften vorgeschrieben sind.

Málaga Procultura erkennt die Person, die dieses Formular unterzeichnet, als alleinigen Vertreter für die Aushandlung aller Aspekte im Zusammenhang mit der Teilnahme des Films an der Veranstaltung an und als alleinige Verantwortliche im Gegensatz zu anderen Unternehmen oder Einzelpersonen, die an der Produktion des Films mitgewirkt haben.


VERSIONEN
Alle Vorführkopien der für die verschiedenen Sektionen des Festivals ausgewählten Filme sind in ihrer Originalversion einzureichen. Filme, deren Originalsprache nicht Spanisch ist (ganz oder teilweise), müssen mit spanischen Untertiteln eingereicht werden.

Um ihre internationale Verbreitung im Industry Area (MAFIZ) des Festivals zu verbessern, müssen die ausgewählten Filme englische Untertitel haben.


SCREENING-FORMATE
Die Vorführkopie der ausgewählten Filme muss zusammen mit einer Sicherheitskopie im DCP (Digital Cinema Package) eingereicht werden.


Die Kopien der DCP-Vorführungen müssen den DCI-Standards entsprechen und werden vom Festival de Malaga aufbewahrt, bis die letzte Programmvorführung des Festivals abgeschlossen ist. Darüber hinaus muss das Unternehmen, das den ausgewählten Film registriert hat, bescheinigen, dass die Kopie ordnungsgemäß funktioniert (Audio-/Videosynchronisation, Farbe usw.), nachdem sie sie vor dem Versand getestet hat. Dieses Unternehmen muss der technischen Abteilung auch die erforderlichen KDMs zur Verfügung stellen (mit einem Mindestverfügbarkeitsspielraum 48 Stunden vor der Vorführung und 24 Stunden danach) und übernimmt die Kosten, die durch die Generierung der KDMs und die Verwaltung neuer KDMs (oder DKDMs) entstehen, falls erforderlich.

Das Festival behält sich das Recht vor, Kopien, die aufgrund der erforderlichen technischen Überprüfungen für die Vorführung nicht geeignet sind, nicht anzunehmen, den Vertretern des Films einen diesbezüglichen technischen Bericht vorzulegen und ein neues Exemplar anzufordern.

AUFLAGE
Ausgewählte Filme müssen das DCP vor dem 31. Januar 2024 einreichen. Wählen Sie eine der folgenden Methoden:
• Physischer Versand des DCP zusammen mit einer digitalen Datei, die als Sicherungskopie verwendet werden kann.
Die Zahlung der Versandkosten (Transport- und Versicherungspolice), die sich aus der Zusendung einer Kopie jedes in einer der Festivalsektionen ausgewählten Films vom Versandort an das Kopierlager des Festivals ergeben, geht zu Lasten der Produktionsfirmen.
Für die teilnehmenden Filme müssen die Produktionsfirmen dem Festival vor dem 31. Januar 2024 Vorführkopien zur Verfügung stellen und die Organisatoren über das Versanddatum der Kopien und die verwendeten Transportmittel informieren.

Alle Kopien der teilnehmenden Filme müssen die Informationen enthalten, die für die Rückgabe erforderlich sind. Alle Exemplare werden innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen nach Ende des Festivals zurückgegeben.

Die Zahlung der Transportkosten für die Rückgabe der Kopien der Filme erfolgt zu Lasten des Festivals.

Die vom Festival abgeschlossene Versicherungspolice deckt die Risiken von Feuer, Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Zerstörung der Kopie für den Zeitraum ab der Ankunft am Festival und der Rückgabe an die angegebene Absenderadresse ab. Die Frist für die Einreichung eines Antrags in Bezug auf eine Kopie beträgt drei Monate ab dem Datum der Rückgabe.

• Digitales Senden des DCP an ein FTP, das für diese Verwendung durch das Festival aktiviert wurde. In diesem Fall muss das DCP unkomprimiert gehostet werden und darf vor dem 31. Januar 2024 keine ZIP- oder RAR-Dateien akzeptieren. Zusätzlich zum DCP muss eine digitale Datei als Backup in H264 gehostet werden, nicht größer als 50 GB, mit Untertiteln (SRT) in Englisch und Spanisch und mit einer Mindestauflösung von Full HD.

Die Organisation wird diese Dateien am Ende der Ausgabe vernichten.
Sobald die Copy Management Department über diese Methode für den Versand der Dateien informiert wurde (immer vor dem 10. Februar), werden die FTP-Zugangsdaten bereitgestellt.


Falls eine technische Besichtigung während des Festivals im Auditorium erforderlich ist, kann diese vor dem 17. Februar per E-Mail angefordert werden: gestiondecopias@malagaprocultura.com. Nach diesem Datum können keine technischen Besichtigungen mehr angefordert werden.

4. JURYS UND AUSZEICHNUNGEN

JURYS
Der Vorstand des Festivals, dessen Entscheidungen nicht angefochten werden können und deren Entscheidungen nicht begründet werden müssen, benennt die Jurys für die verschiedenen Wettbewerbsteile.
Personen, die ein Interesse an der Produktion, dem Vertrieb oder einer anderen Art der Verwertung oder Teilnahme an den für den Wettbewerb ausgewählten Filmen haben, dürfen nicht in die Jurys der verschiedenen Wettbewerbssektionen aufgenommen werden.

Die Jurys der verschiedenen Kategorien können zusammen mit den offiziellen Auszeichnungen bis zu zwei besondere Erwähnungen für jede Kategorie vergeben.

Keine Auszeichnung in einer Kategorie wird für ungültig erklärt, und keine Auszeichnung, die mit einem Geldpreis verbunden ist, wird ex aequo vergeben. Bei Auszeichnungen, die keinen Geldpreis beinhalten, können die Jurys der verschiedenen Kategorien maximal zwei ex aequo Awards vergeben.

Die Auszeichnungen für alle Kategorien können nicht für ungültig erklärt werden, und Auszeichnungen, die mit einem Geldpreis verbunden sind, können nicht ex aequo vergeben werden. Bei Auszeichnungen ohne Geldpreis können die Jurys der verschiedenen Kategorien maximal zwei ex aequo Awards vergeben.

Die Jurys der verschiedenen Wettbewerbsektionen verpflichten sich, ihre Überlegungen zur Auswahl der Filme, für die sie voraussichtlich stimmen werden, nicht öffentlich zu äußern.

Der Vorstand des Festival de Malaga kann bei den Beratungen und Ankündigungen der verschiedenen Jurys anwesend sein, wobei er das Recht hat, daran teilzunehmen, aber nicht abzustimmen.

AUSZAHLUNG DER PREISE
In allen Kategorien, außer in der Sektion MOSAICO INTERNATIONAL PANORAMA (in der die Zahlung an die Vertriebsgesellschaft in Spanien geht), wird das Preisgeld an den Produzenten ausgezahlt, sofern eine Urkunde vorgelegt wird, aus der hervorgeht, dass der Film 2024 im Anschluss an seine Vorführung beim Festival de Malaga auf einem anderen Festival oder einer audiovisuellen Veranstaltung gezeigt wurde, oder falls zutreffend, aus der hervorgeht, dass der Film in kommerziellen Kinos gezeigt wurde. Aus diesem Zertifikat geht hervor, dass das Unternehmensimage (Logo und Name) des Festival de Malaga zu Beginn des Films erscheint, zusammen mit einem ausdrücklichen Hinweis auf die erhaltene Auszeichnung.
Diese Ausstellungspflicht gilt nicht für die Sektionen Malaga Short Films, Cinema Cocina, Mosaico International Panorama und Pantalla TV..

Falls mehrere Produzenten an der Finanzierung eines Films beteiligt sind, werden die Geldpreise an die Produktionsfirma mit dem größten Finanzierungsanteil (die als Vertreter der Produktionspartnerschaft fungiert) ausgezahlt, sofern die anderen Produktionsfirmen eine entsprechende Genehmigung vorlegen.

Die Geldpreise der Auszeichnungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Zahlung durch die Festivalorganisation geltenden Gesetzen festgelegten Einbehalte und gelten in jedem Fall als im Geldpreis dieser Auszeichnungen enthalten.

ENGAGEMENTS FÜR PREISGEKRÖNTE FILME
Die Produktionsfirmen müssen dem Festival de Malaga eine Kopie (digitale Datei, Download-Link) der preisgekrönten Filme einschließlich der schriftlichen Referenz des erhaltenen Preises als Voraussetzung für die Auszahlung der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Preise zusenden.

Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen preisgekrönter Spiel-, Kurz- und Dokumentarfilme müssen zu Beginn jedes einzelnen Exemplars des Films, das sie für die Vorführung in kommerziellen Kinos, bei anderen Filmveranstaltungen, im Fernsehen oder bei VOD-Plattformen (Video on Demand) vertreiben, sowie in allen gedruckten Informations- und Werbematerialien (Pressemappen, Plakate usw.) einen schriftlichen Verweis auf diese Auszeichnung anbringen. Diese Referenz besteht aus einem Text mit der verliehenen Auszeichnung zusammen mit dem Unternehmensimage (Logo und Name) des Festival de Malaga, der zusammen mit den Nutzungsbedingungen der Festivalorganisation zur Verfügung gestellt wird.


Die Festivalorganisation behält sich das Recht vor, eine Kopie der preisgekrönten Filme für gemeinnützige Kultur in ihre Unterlagen aufzunehmen.


BILDKOMPENSATION

Die Teilnahme an einer der Sektionen des Festival de Malaga ermöglicht es den Produktions- und Vertriebsfirmen, in der Überschrift der Filme das Logo des Festivals mit der Angabe 27. Ausgabe zu verwenden. Dieses Logo und diese Angabe können auch in allen Einfügungen in schriftlichen Medien enthalten sein.
Für die korrekte Aufnahme des Logos, das auf keinen Fall geändert oder angepasst werden darf, lesen Sie bitte das Style-Handbuch des Festivals unter www.festivaldemalaga.com oder wenden Sie sich im Zweifelsfall an die Organisation.
Ebenso setzen Geldpreise für Filme die korrekte Einhaltung der im Abschnitt „Verpflichtungen der preisgekrönten Filme“ genannten Vergütungen für das öffentliche Ansehen voraus, die erfüllt sein müssen, damit diese Zahlungen vom Festival de Malaga bestätigt werden.

KATALOG UND DOKUMENTATION

Sobald die Teilnahme eines audiovisuellen Films am Festival bestätigt wurde, wird exklusiv für jeden Film ein Online-Formular gesendet, das mit den für das Programm erforderlichen Inhalten ausgefüllt werden muss.
Die vom Festival angeforderten Unterlagen für den offiziellen Katalog, den Programmführer und die Website (Zusammenfassung, Filmografie, künstlerische und technische Credits, Fotos des Regisseurs, Trailer usw.) stammen aus dem Online-Anmeldeformular, das vor dem 31. Januar für alle Kategorien ausgefüllt werden muss.


PRESSE- UND WERBEMATERIAL

Die Publikationsabteilung des Festivals setzt sich mit den jeweiligen Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Filme in Verbindung, um das gesamte zu sendende Material zu spezifizieren, das der Presse und den akkreditierten Stellen im „Presseraum“ der Website zur Verfügung steht.

Die Produktions- und/oder Vertriebsfirmen der ausgewählten Spiel-, Kurz- und Dokumentarfilme genehmigen nach Annahme ihrer Teilnahme die Verwendung eines oder mehrerer Fragmente ihres Titels zur Verbreitung als Informationsmaterial in allen Medien.

ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN

Diese Teilnahmebedingungen können durch eine beliebige Anzahl von Anhängen ergänzt oder geändert werden, die die Organisatoren vor Beginn der 27. Ausgabe des Festival de Malaga für angemessen halten, sofern die interessierten Parteien informiert werden.


Das Recht, diese Bestimmungen auszulegen, steht ausschließlich dem Vorstand des Festivals zu.


5. KONTAKT
FESTIVAL DE MALAGA
DEPARTAMENTO DE INSCRIPCIONES
Teatro Cervantes
C/ Ramos Marín S/N, 29012. Malaga (Spanien)
T (+34) 952 224 109
inscripciones@festivaldemalaga.com
www.festivaldemalaga.com
www.malagaprocultura.com

  

 
  

Entdecken Sie großartige Filme & Festivals, nur einen Klick entfernt

Registrieren
Anmelden