Glasgow Short Film Festival ()



Fristen

04 Jun 2019
Aufruf zu Einschreibungen

08 Okt 2019
Standard-Frist

12 Nov 2019
Späte Frist

12 Nov 2019
Festival geschlossen

31 Jan 2020
Benachrichtigungsdatum

18 Mär 2020
22 Mär 2020

Adresse

12 Rose Street,  G3 6RB, Glasgow, Glasgow, United Kingdom


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 50'<


BAFTA Qualifier festival logo Qualifizierendes Festival
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Oktober 2018
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  50'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Glasgow Short Film Festival
Photo of Glasgow Short Film Festival

Photo of Glasgow Short Film Festival
Photo of Glasgow Short Film Festival

English
German ML


Festival Start: 18 März 2020      Festival Ende: 22 März 2020

Das Glasgow Short Film Festival, das größte wettbewerbsfähige Kurzfilmfestival Schottlands, bringt schottische und internationale Filmemacher, Branchenvertreter und das lokale Publikum zusammen, um fünf Tage lang an Wettbewerbsvorführungen, einzigartigen Sonderprogrammen, Workshops und Partys teilzunehmen.

GSFF hat sich einen internationalen Ruf für qualitativ hochwertige Kurationen erworben. Dies spiegelt sich in der steigenden Zahl von Filmemachern, Talent-Spottern und Festivalprogrammierern wider, die jedes Jahr teilnehmen. GSFF wurde eingeladen, mit Festivals und Ausstellern in Kanada, China, Kroatien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Kosovo, Polen, Russland, Südkorea, Spanien, der Schweiz und in ganz Großbritannien zusammenzuarbeiten.

Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen, bevor Sie Ihren Film an die GSFF 2020 einreichen.

Die Organisation

1. Das Glasgow Short Film Festival, das größte wettbewerbsfähige Kurzfilmfestival Schottlands, setzt sich für neue Filmtalente ein, indem es jährlich ein Schaufenster und Treffpunkt für neue und etablierte schottische und internationale Filmemacher, Branchenvertreter und das lokale Publikum bietet.

2. Das Glasgow Short Film Festival (GSFF) ist eine unabhängige Organisation, die sich derzeit um den Status der Scottish Charitable Incorporated Organisation bewerbt. Bis Juni 2019 wurde GSFF von Glasgow Film geleitet. Glasgow Film ist ein Betriebsname des Glasgow Film Theatre (GFT), einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, registriert in Schottland Nr. 97369 mit Sitz in 12 Rose Street, Glasgow, G3 6RB. GFT ist als Wohltätigkeitsorganisation (Nr. SC005932) beim Büro des schottischen Wohltätigkeitsregulierers registriert.

3. Die 13. Ausgabe der GSFF findet vom 18. bis 22. März 2020 in Glasgow, Großbritannien, statt.

4. GSFF und Glasgow Film Festival (GFF) sind zwei separate Organisationen mit zwei verschiedenen Programmierteams. GFF akzeptiert keine Kurzfilm-Einreichungen.

Berechtigung

4. Das Festival ist offen für Kurzfilme aller Produktionstechniken, Formen, Genres und Budgets.

5. Der Hauptkontakt, der den Einreichungsprozess abschließt, muss befugt sein, den Film zur Prüfung einzureichen, einschließlich der Genehmigung eines Vertreters oder Vertreters, der den Film vertreibt, und muss die erforderlichen Genehmigungen für die Aufnahme urheberrechtlich geschützter Musik und/oder Bilder in die Filme erhalten haben. Mit dieser Einreichung bestätigt der Antragsteller, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Vorführung des eingereichten Films auf diesem Filmfestival erforderlich sind.

6. Die Filme müssen nach dem 30. September 2018 mit einer maximalen Dauer von 50 Minuten inklusive Credits abgeschlossen sein.

7. Filme, die zuvor in früheren Ausgaben des Festivals eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt. Wenn seit einer vorherigen Einreichung wesentliche strukturelle Änderungen am Film vorgenommen wurden, wenden Sie sich bitte an submissions@glasgowshort.org, um Ihren Beitrag zu besprechen.

8. GSFF hat keine Premiere Status Regel und akzeptiert Werke, die online verfügbar sind.

Datenschutz

9. Bevor Sie Ihren Film einreichen können, werden Sie gebeten, Ihre Kontakt- und Filmdaten zu registrieren. Diese Details werden nur an GSFF weitergegeben. GSFF stellt sicher, dass diese Informationen NIEMALS für irgendetwas anderes als den direkten Kontakt des Festivals oder eines der Einreichungspartner des Festivals verwendet werden und NIEMALS an Dritte weitergegeben werden.

Einreichungsgebühren

10. Es fällt eine Einreichungsgebühr an, um Ihren Film zu betreten. Filme, die bis zum regulären Deadline von Dienstag 8 Oktober eingereicht werden, werden 12€berechnet. Filme, die bis zum späten Deadline von Dienstag 12 November eingereicht werden, werden €18 berechnet.

11. Die Einreichungsgebühr wird für einzelne Einsendungen entfallen, wenn der Antragsteller in einem der am wenigsten entwickelten Länder ansässig ist: https://www.un.org/development/desa/dpad/least-developed-country-category/ldcs-at-a-glance.html

12. GSFF verfügt nicht über die Möglichkeit, Erstattungen zu beantragen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Film die Berechtigungskriterien erfüllt, bevor Sie ihn einreichen.

13. Bewerber können beliebig viele förderungsberechtigte Filme eintragen. Für jede Film-Einreichung ist ein separates Anmeldeformular, ein Upload und eine zusätzliche Teilnahmegebühr erforderlich.

14. Für alle, die mehrere Einträge einreichen möchten, können spezielle Rabatte gelten. Für einen Rabatt für mehrere Eintritte wenden Sie sich bitte an submissions@glasgowshort.org.

15. Ermäßigungen für mehrere Einreichungen müssen beantragt werden, bevor die Filme eingereicht wurden. Mehrere Rabatte können nicht rückwirkend angewendet werden, nachdem die Filme bereits eingereicht wurden.

Digitale Einreichungen

16. GSFF akzeptiert Einreichungen über FesTome. Sobald Ihre Registrierungsdaten ausgefüllt sind, können Sie Ihren Film über einen sicheren externen Link über diese Website als digitale Datei hochladen. GSFF garantiert, dass Ihr Film in keiner anderen Weise als der, der Sie zustimmen, verwendet wird und der Öffentlichkeit nicht online zugänglich ist.

17. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Upload den Spezifikationen von FesTome entspricht.

18. Bitte senden Sie Ihren Film digital ein. Es kann möglich sein, per DVD an die Einreichungsplattform zu senden, es kann jedoch eine zusätzliche Gebühr direkt an die Einreichungsplattform gezahlt werden, um die Kosten für die notwendige Administration und technische Einrichtung für die Digitalisierung Ihres Films zu decken.

19. Es ist Sache des Antragstellers, sicherzustellen, dass die Vorschaukopie voll funktionsfähig ist.

20. Alle für den Wettbewerb ausgewählten Filme und alle schottischen Filme, die beim Festival eingereicht wurden, werden auf einen lokalen Server kopiert und während des Festivals akkreditierten Branchengästen in unserer Digital Videotheque zugänglich gemacht. Die auf dem Anmeldeformular angegebenen primären Kontaktdaten werden den Festivalteilnehmern zur Verfügung gestellt, es sei denn, ein Distributor wird identifiziert. Die Videothek kann auch auf einer passwortgeschützten Website für Branchennutzer für einen Zeitraum von höchstens 3 Monaten nach dem Festival verfügbar sein.

21. Alle ausgewählten Filme können im Festivalarchiv gespeichert und für interne Forschungszwecke verwendet werden. GSFF wird niemals öffentlich einen Film vorführen oder online veröffentlichen, für den keine Genehmigung erteilt wurde.

Kontakt

22. Für alle Anfragen wenden Sie sich bitte an submissions@glasgowshort.org.

Zuschlagsberechtigung

23. Bill Douglas Award for International Short Film - Alle Beiträge sind berechtigt. Internationaler Publikumspreis - Alle Beiträge sind berechtigt. Scottish Short Film Award - Alle schottischen Beiträge sind berechtigt. Scottish Audience Award - Alle schottischen Beiträge sind berechtigt.

24. Ein Film gilt als für den schottischen Wettbewerb, wenn mindestens zwei der folgenden Schlüsselpositionen - Regisseur, Schriftsteller, Produzent - von Personen besetzt sind, die in Schottland ansässig sind. Ausnahmen können nach Ermessen des GSFF-Direktors getroffen werden.

25. Wenn ein Film für den schottischen Wettbewerb berechtigt ist, liegt es in der Verantwortung des Einreichers, dies bei der Einreichung des Films anzugeben.

Fremdsprachige Filme

26. Wenn die Originalsprache eines Dialogs oder Textes des Films nicht englisch ist, müssen die Vorschau- und Vorführkopie in englischer Sprache untertitelt werden, es sei denn, dies steht im Widerspruch zur Absicht des Filmemachers.

Auswahlverfahren

27. Die eingereichten Filme werden von zwei oder mehr Mitgliedern des Auswahlteams angesehen. Alle Programmauswahl liegt im Ermessen des GSFF-Direktors, dessen Entscheidung endgültig ist.

28. GSFF wird keine Kommentare zu Filmen vor der Einreichung geben, noch Gründe für die Ablehnung eines eingereichten Films, aber wir freuen uns, nach dem Festival informelles Feedback zu einzelnen Filmen zu geben. Bitte kontaktieren Sie das Festival Ende März. Beachten Sie, dass dies eine unverbindliche Verpflichtung ist.

Notifizierung

29. Das Festival wird den Eingang von Einreichungen und Vorschaukopien nicht bestätigen. Alle Bewerber werden per E-Mail über die Auswahl oder Ablehnung ihres Films bis Ende Januar 2020 benachrichtigt.

Festivalwettbewerb Screenings

30. Filme im Wettbewerb Bildschirm von DCP. Wenn Ihr Film nicht auf DCP verfügbar ist, wird GSFF eine DCP-Übertragung aus der Quicktime-Datei kostenlos durchführen.

31. Filme im internationalen Wettbewerb Bildschirm zweimal öffentlich. Filme auf dem schottischen Wettbewerb Bildschirm öffentlich einmal. Filme können privat bei der Jury oder akkreditierten Gästen gezeigt werden. Filme können auch in andere öffentliche Programme aufgenommen werden, vorbehaltlich der Zustimmung des Einreichers.

32. Für die Teilnahme an den Festivalwettbewerben fallen keine Gebühren an. Die Teilnehmer sind nicht berechtigt, Miet- oder sonstige Gebühren für die Filmvorführungen auf dem Festival zu verlangen.

Weitere Screenings und Tourenprogramme

33. Bei Auswahl für das Festival ermächtigt der Einreichende GSFF, ihren Film im Festivalarchiv einzureichen, wo er für weitere Vorführungen oder Veranstaltungen, die vom Festival selbst gefördert werden, ausschließlich für kulturelle und nicht kommerzielle Zwecke zur Verfügung gestellt werden kann (sofern bei der Annahme einer Einladung zur Bildschirm auf dem Festival). Das Festival wird immer um Erlaubnis bitten und eine angemessene Mitteilung machen, bevor Sie mit einer weiteren Vorführung fortfahren. Ohne Zustimmung des Einreichers wird das Festival niemals Dritten Zugriff auf den Film gewähren.

34. GSFF erstellt gelegentlich thematische Tourprogramme aus Filmen, die beim Festival eingereicht wurden, aber nicht ausgewählt wurden. Diese Programme unterliegen gesonderten Vereinbarungen. In einigen Fällen können sie eine finanzielle Rückerstattung beinhalten.

Werbung

35. Neben der Reproduktion von Standbildern ausgewählter Filme für alle GSFF-Publikationen und -Presse können ausgewählte Filme auch im Rahmen von Vorschauvorführungen zur Förderung der GSFF 2020 gezeigt werden.

36.Das Festival veröffentlicht die E-Mail-Adresse für einen vorher vereinbarten Kontakt (in der Regel den primären Ansprechpartner) und Distributor in der Digitalen Videothek und im Festivalkatalog.

Einreichungsvertrag

37. Am Zeitpunkt der Zahlung auf Ihrer Einreichung werden Sie gefragt, ob Sie die Bestimmungen des Festivals gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie einverstanden sind, mit Ihrer Einreichung fortzufahren, stimmen Sie diesen Bestimmungen zu und Ihre Bewerbung kann dann bearbeitet werden. Die Eintragung eines Films ist verbindlich und impliziert die Annahme dieser Regelungen.

38. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Vorschriften hat die Interpretation des Festivals Vorrang.

39. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann dazu führen, dass die Einreichung disqualifiziert wird.

40. Diese Regelungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Lieferanleitung für ausgewählte Filme

41. Eine vollständige Lieferanleitung wird Ihnen bei der Benachrichtigung der Auswahl zur Verfügung gestellt.

42. GSFF deckt nur die Kosten für den Versand auf einfache Weise ab.

43. Es liegt in der Verantwortung des Einreichers, das Festival über jede Änderung der Lieferadresse zu informieren, andernfalls behält sich das Festival das Recht vor, die Screening-Kopie an die bei der Einreichung angegebene Kontaktadresse zurückzusenden.

Teilnahme am Festival

44. GSFF ermutigt alle ausgewählten Filmemacher, das Festival zu besuchen, und bietet Gastkarten für jeden Film, der für internationalen oder schottischen Wettbewerb ausgewählt wurde. Alle ausgewählten Filmemacher, die außerhalb Schottlands teilnehmen, werden bis zu vier Übernachtungen in einem Glasgow-Hotel angeboten. Zusätzliche Reiseleistungen können angeboten werden.


  

 
  

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