International Film Festival of Kerala ()



Fristen

11 Jul 2021
Aufruf zu Einschreibungen

30 Sep 2021
Festival geschlossen

20 Okt 2021
Benachrichtigungsdatum

10 Dez 2021
17 Dez 2021

Adresse

-,  -, Kerala, -, India


Festival Beschreibung
Spielfilmfestival >70'


FIAPF accredited festival logo Akkreditiert
Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 September 2020
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Spielfilme  >70'
 Jede Sprache
 Jede Sprache
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Photo of International Film Festival of Kerala
Photo of International Film Festival of Kerala

Photo of International Film Festival of Kerala
Photo of International Film Festival of Kerala

English
German ML


Festival Start: 10 Dezember 2021      Festival Ende: 17 Dezember 2021

26. Internationales Filmfestival von Kerala

10-17 Dezember 2021

Thiruvananthapuram, Kerala, Indien

Organisiert von Kerala State Chalachitra Academy, Abteilung für kulturelle Angelegenheiten, Regierung von Kerala

Regeln für das Internationale Filmfestival von Kerala Thiruvananthapuram, Kerala, Indien

Kerala State Chalachitra Academy Department of Cultural Affairs Regierung von Kerala


Die Termine für die 26. IFFK sind aufgrund der Covid19 Situation folgende:
Festivaldaten: 10-17 Dezember 2021.
Filme, die zwischen dem 01. September 2020 und dem 31. August 2021 abgeschlossen wurden, können beantragt werden.
Einreichungsfrist: 11. August bis 10. September 2021.
PreviewMaterialDeadline: 10. September 2021.
PublishingOfListOfSelectedFilms: 20 Oktober 2021.
Frist für die Einreichung von Screening-Materialien:
25. November 2021.

Artikel 1. Organisation
Das Internationale Filmfestival von Kerala findet jedes Jahr im Dezember in Thiruvananthapuram (Trivandrum), der Hauptstadt von Kerala, statt. Die internationalen Film- und Medienprofis auf der ganzen Welt haben die bisherigen Ausgaben des Festivals wegen seines begeisterten Publikums, seiner breiten Repräsentation und seiner herzlichen Gastfreundschaft geschätzt. Die Kerala State Chalachitra Academy (The Motion Picture Academy of the State of Kerala, Indien), die dieses Festival dirigiert, ist ein Gremium, das sich der Förderung und Verbreitung von qualitativ hochwertigen Kinos widmet.

Artikel 2. Ziele und Ziele
Das Festival zielt darauf ab, eine Auswahl der Besten des World Cinema und eine Sektion „International Competition“ vor allem für Filme aus asiatischen, afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern zu präsentieren. Um junge und kommende Filmemacher zu ermutigen, gibt es einen weiteren Preis für den Besten Debüt-Filmemacher aus diesen Ländern. Die IFFK präsentiert auch das Best of Malayalam Cinema für internationales Publikum.

Artikel 3. Abschnitte
3.1 Internationaler Wettbewerb: Filme mit einer Mindestlänge von 70 Minuten, die im letzten Jahr in einem Land aus Asien, Afrika oder Lateinamerika produziert oder koproduziert wurden oder die nach dem 1. September des vorangegangenen Jahres des Festivals ihre erste Kinovorführung hatten, können sich für die Internationaler Wettbewerb Bereich des Festivals.

3.2. Malayalam Cinema Today Section: In diesem Abschnitt werden die besten Malayalam-Filme im letzten Jahr gezeigt. Es zielt darauf ab, neue Talente und innovative Stile des Filmemachens zu fördern. Der Schwerpunkt liegt auf Filmen mit hohem ästhetischen Wert, Experimentieren mit Inhalt und Form und wird die Geschlechter- und Klassenvielfalt einbeziehen. Es wird ein Fenster zum Malayalam Cinema für die Welt zu sehen sein.

Der Eintrag für die Malayalam Cinema Today Sektion ist für Filme in der Malayalam-Sprache. In diesem Abschnitt werden maximal 14 Filme ausgewählt. Von 14 Filmen sollten 6 Filme der erste und/oder zweite Film der Regisseure sein. Von den 14 Filmen werden 2 Filme vom Auswahlkomitee für den Internationalen Wettbewerb empfohlen.

3.3. Indian Cinema Now Section: Eine Auswahl an Filmen aus allen Regionen Indiens. Der Eintrag für die indische Cinema Now Sektion ist für Filme, die in Indien in einer anderen zugelassenen indischen Sprache als Malayalam mit einer Premier-Show in Kerala produziert oder koproduziert wurden. Es werden maximal 9 Filme ausgewählt. Von 9 Filmen werden 2 Filme für den Internationalen Wettbewerb empfohlen.

3.4Regeln für den Internationalen Wettbewerb, das indische Kino und das Malayalam-Kino: Auswahlkomitees empfehlen Filme für den Internationalen Wettbewerb. Die IFFK lädt die Filme gemäß der Empfehlung der Ausschüsse ein. Sofern kein besonderer Verzicht gewährt wird, werden nur die Filme ausgewählt, die folgende Bedingungen erfüllen:

3.4.1. Die Teilnahme an dem Internationalen Wettbewerb ist für Filme, die in einem asiatischen, afrikanischen und lateinamerikanischen Ländern produziert oder koproduziert werden. Die Staatsangehörigkeit des Direktors wird nicht berücksichtigt. Indische Filme einschließlich Malayalam können sich nicht direkt für den internationalen Wettbewerb bewerben. Zwei Filme aus den Abschnitten Malayalam Cinema Today und Indian Cinema Now werden von den jeweiligen Auswahlkomitees für den Internationalen Wettbewerb empfohlen.

3.4.2. Filme, die produziert wurden/oder erste Kinovorführung am oder nach
1. September des vorangegangenen Jahres des Festivals und mit Englisch

Untertitel sind berechtigt, teilzunehmen. Bei internationalen Filmen, bei denen kein Beweis vorliegt, wird das Datum der ersten Kinovorführung berücksichtigt. Für alle indischen Filme wird das Datum auf dem Zertifikat des Central Board of Film Certification berücksichtigt. Wenn kein Zertifikat verfügbar ist, wird eine unterzeichnete eidesstattliche Erklärung auf Rs 200 Stempelpapier mit Angabe des Datums der Fertigstellung des Films berücksichtigt. Theatervorführungen gelten nicht für indische Filme. Zensor-Zertifikat/eidesstattliche Erklärung sollte bei der Bewerbung eingereicht werden.

3.4.3. Filme, die für den internationalen Wettbewerb ausgewählt wurden (außer indische und Malayalam-Filme), sollten nicht an der Wettbewerbsteile anderer internationaler Filmfestivals in Indien teilgenommen haben. Eine diesbezügliche eidesstattliche Erklärung ist vom Hersteller vor der abschließenden Prüfung vorzulegen.

3.4.4. Die Auswahl der Filme für den internationalen Wettbewerb, das indische Kino und das Malayalam-Kino erfolgt durch das vom Vorstand der Akademie eingesetzte Auswahlkomitee. Die Entscheidung des Auswahlausschusses wird als endgültig und nicht anfechtbar angesehen. Der Festivaldirektor hat ein besonderes Recht auf Verzicht auf jegliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Internationalen Wettbewerb.

3.5. Festival Kaleidoscope (Indian): Die Sektion ist entworfen, um indische Filme zu präsentieren, die auf Festivals auf der ganzen Welt Auszeichnungen erhalten haben, und die Werke des Praktizierens von Indian Masters zu präsentieren.
Indische Filme, die an einem Festival außerhalb Indiens (nach dem 1. September des vorangegangenen Jahres des Festivals) aus den folgenden Kategorien teilgenommen haben, sind in diesem Abschnitt berechtigt.
1. FIAPF-verbundene Wettbewerbs-Spielfilmfestivals
2. FIAPF-verbundenes wettbewerbsfähiges spezialisiertes Spielfilmfestival
3. FIAPF angeschlossene nicht-wettbewerbsfähige spezialisierte Filmfestivals
4. Filme durch das Praktizieren von Indian Masters
5. Malayalam Film, der den besten Film bei den National Awards gewonnen hat
6. Malayalam Film, der den besten Malayalam Language Film beim National Award gewonnen hat
7. Malayalam Film, der den besten Film bei den Kerala State Awards gewonnen hat
Die Anzahl der Filme in diesem Abschnitt wird acht nicht überschreiten. Ein interner Ausschuss, der vom Vorstand der Akademie eingesetzt wird, wird die Filme unter Einhaltung der oben genannten Kriterien empfehlen. Die offiziellen Informationen zum Festivalbeitrag sollten vom Produzenten eingereicht werden. Für diesen Abschnitt wird kein besonderer Eintrag eingeladen.

3.6. World Cinema (außer in englischer Sprache): Filme mit Ausnahme der Englischen müssen in ihrer Originalfassung mit englischen Untertiteln vorliegen. Ein vom Vorstand der Akademie eingesetztes Auswahlkomitee wird Filme für die nicht wettbewerbsfähige Sektion World Cinema empfehlen. Die Filme von Indian Masters können

in die Sektion World Cinema aufgenommen werden, wenn sie keinem Teil des Festivals unterbreitet werden.

3.7. Kuratierte Sektionen: Folgende kuratierte Sektionen sind ebenfalls im Festival enthalten:
1) Retrospektiven 2) Hommage und 3) Fokus nach Festivalprogramm

Artikel 4. Allgemeine Regeln
4.1. Es kann kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am internationalen Wettbewerb eingereicht werden.
4.2. Kein bestätigter Film darf aus dem Festivalprogramm zurückgezogen werden.
4.3. Während des Festivals, vor der offiziellen Filmvorführung, darf keiner der eingeladenen Filme außerhalb des Festivalgeländes von den Filmemachern oder Teilnehmern gezeigt werden.
4.4. Die Auswahl bei einem anderen Internationalen Festival garantiert keine Auswahl an IFFK.
4.5. Filme oder überarbeitete Version von Filmen, die in einer früheren Ausgabe eingereicht wurden und vor dem Nominierungs- oder Auswahlkomitee des Festivals gezeigt wurden, werden nicht für den Internationalen Wettbewerb/Indischen Kino/Malayalam Cinema Sections betrachtet, können aber für die Aufnahme in nicht-wettbewerbsfähige Abschnitte betrachtet werden.
4.6. Filme, die in den Bereichen Internationaler Wettbewerb, indisches Kino und Malayalam Kino ausgewählt wurden, werden von der Kerala State Chalachitra Academy im Rahmen ihrer nichtkommerziellen Vorführung in anderen Teilen des Staates und außerhalb des Staates mit Zustimmung des Rechteinhabers gezeigt.
4.7. Alle Filme, die im Festival gezeigt werden, werden in der Originalsprache mit englischen Untertiteln sein.
4.8. Für alle Filme ohne Zertifizierung des CBFC wird das Festival für die Dauer des Festivals eine Befreiung beim I&B Ministerium der indischen Regierung beantragen. Der Film wird vorbehaltlich dieser Befreiung gezeigt. Wenn die Befreiung vom I&B-Ministerium abgelehnt wird, kann der Produzent innerhalb einer vom Festival festgelegten Frist ein CBFC-Zertifikat erstellen, wenn der Film nicht aus dem Festival gestrichen wird, und ein neuer Film aus der Liste der Auswahlkommission wird auf der Ermessen des Festivaldirektors.
4.9. Ein Film, der von der Auswahlkommission eingereicht und nicht empfohlen wird, kann in keinem anderen Abschnitt (außer Kaleidoskop, falls berechtigt) in derselben Ausgabe des Festivals aufgenommen werden.
4.10. Alle Streitigkeiten oder Fragen, die sich auf IFFK beziehen, unterliegen den indischen Gesetzen und sind in jeder Hinsicht ausgelegt und unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Thiruvananthapuram.

Artikel 5. Eintrittsfristen & Auswahl von Filmen
5.1. Die Frist für den Erhalt des Online-Einreichungsformulars ist der 10. September

jedes Jahr oder eine solche andere Frist speziell vom Vorstand der Akademie vorgeschrieben und Vorschaumaterial sollte Kerala State Chalachitra Academy bis zum 12. September jedes Jahres des Festivals erreichen. Die DVD/Stiftlaufwerk/Festplatte/Online-Screener (.mov/mp4-Datei) mit englischen Untertiteln sollte die Akademie vor dem oben genannten Datum erreichen. Beim Senden der Vorschau Materialwert kann als kleiner als US $5 deklariert werden. Das Paket sollte super beschriftet werden „Kein kommerzieller Wert. Nur zu kulturellen Zwecken“. Das Festival trägt nicht die Kosten für den Transport von Vorschaumaterial. Es wird auf Anfrage auf Kosten des Eigentümers zurückerstattet. Vorschaumaterialien können auch Online-Links sein, die die Erlaubnis haben, während des gesamten Auswahlzeitraums zu sehen.

VORSCHAU-DVD/LAUFWERK SOLLTE NUR PER POST/KURIER GESENDET WERDEN. LIEFERUNG IN PERSON WIRD NICHT AKZEPTIERT.

5.2. Regeln für die Auswahlkommission
1. Der Vorstand der Kerala State Chalachitra Academy wird die Auswahlausschüsse ernennen, die sich aus bedeutenden Persönlichkeiten einschließlich Filmemachern und anderen aus verschiedenen Bereichen zusammensetzen.
Es steht dem Vorstand der Kerala State Chalachitra Academy offen, die Mitglieder des Generalrates der Kerala State Chalachitra Academy, die neben Filmkritikern und Filmaktivisten mit der Filmindustrie assoziiert sind, in die Auswahlausschüsse aufzunehmen.
2. Der Vorstand der Kerala State Chalachitra Academy wird ein zweistufiges Auswahlverfahren durchführen, wenn die Anzahl der Einträge hoch ist. Ein vom Vorstand der Akademie ernannter Nominierungsausschuss wird Filme für die Vorführung im Final Selection Committee auflisten. Der Nominierungsausschuss besteht aus Personen, die mit dem Kino verbunden sind. Das zweistufige Auswahlverfahren gilt nicht für den Bereich „Malayalam Cinema Today“.
3. Die Mitglieder der Auswahlausschüsse und des Nominierungsausschusses sollten eine unterzeichnete eidesstattliche Erklärung in der vorgeschriebenen Form vorlegen, in der die Nichtbeteiligung von sich selbst oder einem nahen Verwandten an den Einträgen angegeben wird.
4. Der Auswahlausschuss kann Filme für Filmvorführungen in anderen Sektionen als
die Wahl der Teilnehmer.
5. Das Auswahlkomitee muss jeden Film online oder über physische Sitzungen ansehen. Aber wie viel Teil des zu betrachtenden Films liegt im Ermessen des Auswahlausschusses. Detaillierte Aufzeichnungen werden von der Akademie gepflegt.
6. Die Vorführung zur Auswahl zu den folgenden Abschnitten des Festivals kann entweder online oder durch physische Sitzungen erfolgen: Internationaler Wettbewerb, Indian Cinema Now und World Cinema. Die Vorführung für die Auswahl an Malayalam Cinema Today wird nur durch körperliche Sitzungen sein.
7. Das Festival gibt keine Rückmeldungen zu den eingereichten Filmen oder spezifischen Gründen für die Ablehnung eines Films.

Artikel 6. Juries& Auszeichnungen
6.1. Jury:
1. Eine unabhängige internationale Jury, die von der Kerala State Chalachitra Academy ernannt wird, bestimmt die Preise. Die Entscheidung der Jury wird endgültig sein.
2. Die Jury wird im Urteil der vom Auswahlkomitee für den internationalen Wettbewerb ausgewählten Filme sitzen.
3. Zusätzlich zu den Cash Awards steht es der Jury frei, Special Jury Awards und Erwähnungen für jeden Aspekt des Filmemachens zu vergeben. Diese werden keine Geldpreise tragen.
4. Für alle anderen Auszeichnungen wird das Festival die Betrachtung der Filme und die Ausrichtung der Jurys erleichtern.

6.2Auszeichnungen
6.2.1. Offizielle Auszeichnungen
Die Festival-Jury wird die letzte und einzige Autorität sein, um die Filme für den internationalen Wettbewerb zu beurteilen. Im Folgenden finden Sie die Auszeichnungen in der Sektion „Internationaler Wettbewerb“.
1. Bester Film: Suvarna Chakoram (Golden Crow Fasan) — Andenken, Zertifikat und Geldpreis von INR 20.00.000 (ca. USD 27.000), die gleichermaßen zwischen Produzent und Regisseur des Besten Films geteilt werden.
2. Beste Regie: Rajata Chakoram — ein Erinnerungsstück, Zertifikat und Geldvergabe von INR 4.00.000 (ca. USD 5400) an die Beste Regisseurin.
3. Bester Debüt-Regisseur: Rajata Chakoram — ein Erinnerungsstück, ein Zertifikat und ein Geldpreis von 3.00.000 INR (ca. USD 4000) für den Besten Debüt-Regisseur.
4. Technische Exzellenz: (In jedem technischen Bereich) (Besondere Erwähnung): Nur Zertifikat
5. Performance Award (Besondere Erwähnung): Nur Zertifikat
6. Preis der Jury: Nur Zertifikat
6.2.2. Publikumsumfrage: Zusätzlich zu den oben genannten wird das Festivalpublikum einen Film als Bester Film in einer Publikumsumfrage abstimmen, der Rajata Chakoram und einen Geldpreis von 2.00.000 INR (ca. USD 2700) erhält, der zwischen Produzent und Regisseur des Films geteilt wird.

6.2.3. Lifetime Achievement Award: Im Jahr 2009 hat die IFFK einen Preis für die Persönlichkeit des Internationalen Films verliehen, die mit ihrem Lebenswerk zur Kunst des Kinos beigetragen hat: INR 10.00.000 (ca. USD 13.500) und ein Erinnerungsstück wird vergeben.

6.2.4. Es steht dem Generalrat offen, die Höhe des Cash Award/Prize Money jedes Jahr zu überarbeiten.

Andere Auszeichnungen
6.2.5. FIPRESCI Award: Eine unabhängige Jury von FIPRESCI wählt den Besten Film aus dem Internationalen Wettbewerb und dem FIPRESCI Award

für den besten Malayalam-Film aus dem ersten oder zweiten Film eines Regisseurs der Sektion International Competition & Malayalam Cinema Today.
6.2.6. NETPAC Award: Eine unabhängige Jury, die von NETPAC eingerichtet wurde, wird den Besten asiatischen Film und den NETPAC Award für den besten Malayalam Film aus den Bereichen International Competition und Malayalam Cinema Today auszeichnen.
6.2.7. FFSI KR Mohanan Award: Eine unabhängige Jury, die von der Federation of Film Societies of India (Region Kerala) eingerichtet wurde, wird einen Geldpreis für den ersten oder zweiten Film eines Regisseurs aus den indischen Filmen in der Sektion International Competition, Malayalam Cinema Today und Indian Cinema Now vergeben. Ein Geldpreis von 100.000 INR wird an den Regisseur des Films vergeben.

Artikel 7. Malayalam Language Filme ausgewählt in IFFK
7.1. Die vom Vorstand der Kerala State Chalachitra Academy eingesetzte Auswahlkommission wird maximal 14 Malayalam-Sprachfilme für den Internationalen Wettbewerb und das Malayalam-Kino Today empfehlen.
7.2. Malayalam-Sprachfilme, die für die Sektion „Internationale Wettbewerb“ und „Malayalam Cinema Today“ der IFFK ausgewählt wurden, haben Anspruch auf eine Zuwendung von jeweils 1,00.000 INR (nur Rupien One Lakh) an den Produzenten und Regisseur.
7.3. Die Kerala State Chalachitra Academy übernimmt die Kosten für die neue englische Untertitel-Digitalkopie (DCP) der Malayalam-Sprachfilme, die für die Sektion Internationale Wettbewerb und Malayalam Cinema Today der IFFK ausgewählt wurden.
7.4. Die digitale Kopie (DCP) gehört der Akademie und wird mit Zustimmung des Rechteinhabers für nichtkommerzielle und akademische Zwecke verwendet.

Artikel 8. Versicherung & Versand
8.1. Für das Festival fallen Versandkosten für Filme an, die zum Festival eingeladen werden.
8.2. Alle Filme müssen über den Festivalfrachtagenten verschickt werden. Das Festival ist nicht verantwortlich für Filme, die auf andere Weise gesendet werden. Filme sind vom Flughafen zum Flughafen versichert.
8.3. Filme werden an die Teilnehmer unter der im Anmeldeformular angegebenen Adresse oder schriftlich angewiesen zurückgeschickt.
8.4. Die IFFK übernimmt die Lager- und Versicherungskosten der für das Festival ausgewählten Filme während des gesamten Zeitraums, in dem das Filmmaterial in der Obhut der Festivalbehörde gehalten wird. Im Falle von Druckverlust oder Beschädigung übersteigt die Haftung der Festivalbehörde den in den offiziellen Anmeldeformularen angegebenen Wert nicht.
8.5. Jede Reklamation im Falle einer Beschädigung des Drucks muss dem Festival innerhalb eines Monats nach Rückgabe des Druckes mitgeteilt werden.

8.6. Der Anbieter der Folie muss KDM Delivery und anderes Material sicherstellen.
8.7. Digitales Screening-Material ist versichert. Im Falle von Transportschäden ist das Festival nicht verantwortlich.

Artikel 9. Kopien für Archiv
Film, der im Internationalen Wettbewerb und indischen Sektionen ausgewählt wurde, kann eine englische Untertitelung Blue Ray /DVD Kopie des Films für die Verwendung durch die Kerala State Chalachitra Academy für nicht-kommerzielle, akademische Vorführungen hinterlegen.

Artikel 10.
Der Vorsitzende der Kerala State Chalachitra Academy als Direktor des Festivals ist befugt, alle Fälle zu regeln, die nicht unter die vorliegenden Regeln fallen. Alle Appelle können an den Festivaldirektor gerichtet werden.

Artikel 11.
Kürzungen oder Änderungen in den Filmen werden von der Festivalleitung aus irgendeinem Grund vorgenommen. Festival verpflichtet sich, die Internationalen Regularien für Filmfestivals einzuhalten, einen Beitrag nicht mehr als dreimal zu zeigen (ohne Vorführung der Jury).
Artikel 12.
12.1. Die endgültige DCP jedes ausgewählten Films muss bis zum 15. November jedes Jahres der Akademie erreichen.
12.2. Zulässige Formate sind 35mm Print/DCP (unverschlüsselt, DCI konform — J2K, Interop oder SMPTE DCP — Hinweis: J2Kinterop DCP ist nur in 24/25 fps).
12.3. Für Filme, die in den Bereichen Internationaler Wettbewerb, World und Indian Cinema ausgewählt werden, wird erwartet, dass unverschlüsselte DCP zusammen mit zwei DVD-Kopien einreichen. Wenn es nicht bis zum 20. November eines jeden Jahres der Festivalvorführung empfangen wird, kann abgesagt werden.

Artikel 13.
Die Import-, Distributions- und Handelsausstellung aller Filme, die in jedem Teil des Festivals präsentiert werden, wird von der Zölle befreit.

Artikel 14.
Filme werden im offiziellen Teil des Festivals nur dann präsentiert, wenn sie nach kinematographischen Berufsentscheidungen im Produktionsland produziert wurden und wenn ihr vorrangiges Ziel für normale und fortgesetzte Theaterausstellungen ist.

Artikel 15.
Die Liste der für das Festival ausgewählten Filme wird bis zum 20. Oktober jedes Jahres auf der Website der Akademie veröffentlicht. Nur die Teilnehmer ausgewählter Filme werden schriftlich informiert.

Artikel 16.
Das Festival sorgt dafür, dass die Filme in den besten verfügbaren Theatern gezeigt werden. Die Namen der Theater und ihre Sitzkapazitäten werden zur Information zur Verfügung gestellt. Das Festival wird auch einen Zeitplan für das gesamte Programm zur Verfügung stellen, das während der Festivalperiode stattfinden wird.

Artikel 17.
Alle relevanten Informationen zu einem Film (Pressemappe) sind im Anmeldeformular zur Aufnahme in das offizielle Festivalbuch einzureichen.

Artikel 18.
Das Festival wird keinen Film einer Person oder Organisation (mit Ausnahme der internationalen Jury) vor der offiziellen öffentlichen Vorführung oder letztendlich vor der allgemeinen Vorführung für die Journalisten präsentieren, es sei denn, es wird ausdrücklich vom Produzenten verlangt.

Artikel 19.
19.1. Regisseur oder ein Produzent eines Films, der für den Internationalen Wettbewerb ausgewählt wurde, wird mit voller Gastfreundschaft zur Teilnahme am Festival eingeladen.
19.2. In der World Cinema Section Unterkunft wird nur für den Regisseur des Films oder einen schriftlichen Nominierten zur Verfügung gestellt.
19.3. Regisseur und ein Produzent eines Films, der in der indischen und malayalam-Sektion ausgewählt wurde, werden eingeladen, an dem Festival teilzunehmen. Die Einladung wird an die im Anmeldeformular angegebene Adresse gesendet.
19.4. Der Festivaldirektor behält sich das Recht vor, Personen oder Personen, die mit dem Film verbunden sind, als Gäste zur Teilnahme am Festival einzuladen.

Artikel 20.
Die Teilnahme am Festival setzt die Akzeptanz aller vorgenannten Regelungen und Auswahlbedingungen voraus.

Artikel 21.
Vorschaumaterial sollte per Post/Kurier gesendet werden. (Dies gilt nicht für Einträge mit Online-Vorschaubildschirmen). Eine persönliche Lieferung wird nicht akzeptiert.
Alle Materialien können an folgende Adresse gesendet werden:

Exekutivdirektor Internationales Filmfestival von Kerala (IFFK)
Kerala State Chalachitra Academy Kazhakuttom, Thiruvananthapuram - 695 585, Kerala, Indien
Tel: +91 8137990822 +91 471 2754 422, +91 471 2756 622, +91 471 2755 322
programme@iffk.in deputydirector@iffk.in
www.iffk.in www.keralafilm.com



  

 
  

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