Sanfic20 - Santiago Festival Internacional De Cine (20)

SANFIC19- Santiago International Film Festival



Fristen

11 Mär 2024
Aufruf zu Einschreibungen

13 Mai 2024
Letzter Termin

1
Monat

01 Aug 2024
Benachrichtigungsdatum

18 Aug 2024
25 Aug 2024

Adresse

Víctor Hendrych #361, Providencia,  7501401, Santiago de Chile, Metropolitana, Chile


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival 30'<
Spielfilmfestival >60'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Februar 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  30'<
 Spielfilme  >60'
 Jede Sprache
 Jede Sprache
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Photo of Sanfic20 - Santiago Festival Internacional De Cine
Photo of Sanfic20 - Santiago Festival Internacional De Cine

Photo of Sanfic20 - Santiago Festival Internacional De Cine
Photo of Sanfic20 - Santiago Festival Internacional De Cine

Spanish
English
German ML


Festival Start: 18 August 2024      Festival Ende: 25 August 2024

SANFIC, das Internationale Filmfestival von Santiago, ist eine Filmplattform mit pädagogischen, kulturellen, künstlerischen und industriellen Zwecken sowie ein Hauptsymbol der chilenischen Hauptstadt und des ganzen Landes.

REGELN FÜR DIE REGISTRIERUNG UND TEILNAHME VON FILMEN .- ALLGEMEINE RICHTLINIEN

1.1. SANFIC 20, Internationales Filmfestival von Santiago, organisiert von CorPartes
Gegründet und produziert von Storyboard Media Ltda. findet zwischen dem 18. und 25. August 2024 statt. Die diesjährige Ausgabe wird im Präsenzmodus stattfinden. Lediglich der Bereich Sanfic Educa könnte eine hybride Form sein (sowohl eine Präsenzmodalität als auch eine digitale).

1.2. Die Registrierung steht nationalen und internationalen Spiel- und Dokumentarfilmen in voller Länge sowie ausschließlich chilenischen Kurzfilmen offen. Die gesamte Produktion muss nach dem 1. Februar 2023 abgeschlossen worden sein. Die Registrierung für lokale Produktionen ist kostenlos. Für internationale Produktionen kostet die Registrierung 30 USD.

1.3. Ausstellungsformate und Untertitel:

a. Folgende Ausstellungsformate werden sowohl für Langfilme als auch für Kurzfilme akzeptiert:

Langfilme und Kurzfilme — Format für Kino:
- DCP (Digital Cinema Package) - INTEROP oder SMPTE - FLAT oder SCOPE - 2K und 4K. Sound: 5.1-, 7.1- oder 2.0-Kanal.
-Apple ProRes 4444, 422 HQ oder Avid DNxHD — Seitenverhältnis: 1920x1080p, 1998x1080p oder 2048x850p. Sound: 2,0 x 5,1 Kanal.
Akzeptierte Bildrate: 23:98, 24, 25 und 30 Bilder pro Sekunde.

Langfilme und Kurzfilme — Online-Vorführformat:
Video: .MOV/MP4 — CODEC H264 1920x1080p (progressiv)
-Bitrate: min. 15 Mbit/s.
-VBR 2-Pass (ideal)
2-Kanal-Audio — Stereo — CODEC: AAC 48.000 Hz, 320 Kbit/s — hohe Qualität.
-klare Kopie, vorzugsweise ohne gerenderte Untertitel.
-Zulässige Bildrate: 24, 25 und 30 Bilder pro Sekunde.

b. Untertitel:
-Format: .srt, 45 Zeichen pro Zeile (maximal 2 Zeilen pro Dialog)

-gerendert auf der Kopie: 45 Zeichen pro Zeile (maximal 2 Zeilen pro Dialog); Verwendung von gelbem Gamma für die Texte entsprechend der Farbkorrektur des Videos. Denken Sie daran, dass für Spiel- und Kurzfilme im Wettbewerb und bei Sondervorführungen, die auf Spanisch gesprochen werden, englische Untertitel erforderlich sind.

Das Festival behält sich das Recht vor, die technische Qualität aller Formate zu überprüfen.

Bei anderen digitalen Formaten, die oben nicht aufgeführt sind, behält sich SANFIC das Recht vor, diese von Fall zu Fall zu überprüfen und zu entscheiden, was das Festival für seine Ausstellung als angemessen erachtet.

1.4. SANFIC wird nationalen und internationalen Filmpremieren Vorrang einräumen.

1.5. Die ausgewählten Filme werden in ihrer Originalversion gezeigt.

a. Für ausländische Filme in voller Länge:
Die Projektionskopie mit spanischen Untertiteln wird bevorzugt. Sollte eine solche Kopie nicht existieren, ist eine saubere Kopie mit separaten englischen Untertiteln erforderlich (es sei denn, der Film wird in dieser Sprache gesprochen).

b. Für chilenische Filme in voller Länge:
Die digitale Kopie für die Projektion muss englische Untertitel enthalten.

c. Für chilenische Kurzfilme:
Die digitale Kopie für die Projektion muss englische Untertitel enthalten.

1.6. Der Produzent, der die Rechte an dem Film besitzt, muss SANFIC seinen Wunsch zur Teilnahme vor dem 13. Mai 2024 mitteilen. Bei Langfilmen und Kurzfilmen muss er die Registrierung über Festhome.com abschließen. Dieses Dokument hat den Charakter einer eidesstattlichen Erklärung, in der es heißt, dass der Anmelder die vorliegende Verordnung kennt und akzeptiert.

2. WETTBEWERBE

2.1. SANFIC umfasst drei Kategorien im offiziellen Wettbewerb:

a.Internationaler Wettbewerb: für erste, zweite, dritte, vierte und sogar fünfte Filme, nationale und internationale Langfilme, Spielfilme und Dokumentarfilme.

b.Chilenischer Kinowettbewerb: Spielfilme und Dokumentarfilme chilenischer Produktion in voller Länge.

c.Nationaler Wettbewerb für talentierte Kurzfilme: Nur chilenische Kurzfilme mit chilenischer Produktion oder Koproduktion mit Chile, Spielfilme sowie Dokumentarfilme. Die Werke können fiktiv, dokumentarisch und/oder animiert sein und sollten eine maximale Dauer von 30 Minuten haben.

Das SANFIC-Auswahlkomitee wird die Kategorien programmieren. Die chilenischen Filme im Wettbewerb sollten zumindest ihre nationale Premiere in SANFIC haben.

2.2. Die SANFIC-Organisation wird die Mitglieder der Jurys benennen.

Das Format der Jurys ist wie folgt:

a.Internationale Wettbewerbsjury: Sie besteht aus mindestens drei Mitgliedern, von denen 2 von 3 Personen des öffentlichen Lebens sein sollten, die im ausrichtenden Land nicht ansässig sind.

b.Jury des chilenischen Filmwettbewerbs: Sie setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, von denen mindestens 2 von 3 Personen des öffentlichen Lebens sein müssen, die nicht im ausrichtenden Land ansässig sind.

c.Jury des Nationalen Kurzfilmwettbewerbs für Talente: Sie setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen, von denen mindestens 2 von 3 Personen des öffentlichen Lebens sein sollten, die im ausrichtenden Land nicht ansässig sind.

d. Personen, die an der Produktion und/oder Verwertung der Filme des Wettbewerbs beteiligt sind, können der Jury nicht angehören.

e. Die Juryabstimmungen sind geheim und ihre Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Ein Vertreter von SANFIC kann an den Beratungen der Jury teilnehmen, hat jedoch kein Stimmrecht.

f. Die Mitglieder der Jury verpflichten sich ausdrücklich, ihre Meinung zu den Filmen, die ihnen zur Prüfung vorgelegt wurden, vor der offiziellen Preisverleihung nicht öffentlich zu äußern. Jeder Konflikt, der in dieser Verordnung nicht vorgesehen ist, wird von der SANFIC-Organisation gelöst.

2.3. Die Jury vergibt folgende Preise:

Internationaler Wettbewerb:

▪ Bester Film
▪ Beste Regie
▪ Bester Schauspieler/Beste Schauspielerin

Chilenischer Kinowettbewerb:

▪ Bester Film
▪ Beste Regie
▪ Bester Schauspieler/Beste Schauspielerin

Lokaler Kurzfilmwettbewerb für Talente:

▪ Bester Film

Die Jury des Internationalen Wettbewerbs für chilenisches Kino und nationale Talente
Der Kurzfilm kann besondere Erwähnungen vorschlagen, maximal jedoch zwei. Kein Film kann mehr als zwei Auszeichnungen erhalten.

2.4. Die Produzenten der Filme, die einen Preis erhalten haben, sind verpflichtet, ihn in ihrem gesamten Werbe- und Pressematerial zu erwähnen, einschließlich des SANFIC-Logos, das von den Organisatoren rechtzeitig zugeschickt wird.

2.5. Nach Annahme der Einladung zur Teilnahme an einer der Wettbewerbskategorien können die Filme nicht mehr von SANFIC zurückgezogen werden. Sie dürfen in Chile (dies gilt auch für jede Sendeplattform, wie das Internet oder eine andere) vor dem Datum, an dem SANFIC stattfindet, nicht gezeigt werden.


3. REGISTRIERUNG UND BENÖTIGTE MATERIALIEN

SANFIC hat einen Registrierungsmechanismus für Filme eingerichtet, bei dem die Registranten ihr Material vor Ablauf der Anmeldefrist einsenden müssen:

•Lang- und Kurzfilme vor dem 13. Mai 2024

3.1. Online-Plattform für die Lieferung von Filmen: Die weltweit bekannte Plattform „FESTHOME: The online Film Festival Submission Center“ ist ein Vertriebsdienst für Filme (in voller Länge und Kurzfilm) über das Internet, der für SANFIC20 automatisch eine Online-Anzeigequalität (bis zu 2000 kbps) bietet. Der Produzent kann seinen Film über die Website https://festhome.com/ registrieren, wo er alle notwendigen Informationen für die Registrierung findet.

Die ausgewählten Filme sollten bis zum 8. Juli 2024 folgende Unterlagen einreichen:

a.Eine Kopie des ausgewählten Films.

b.Eine Liste der Untertitel und eine Liste der Dialoge, falls das Festival dies benötigt.

3.2. Die SANFIC-Auswahlkommission wird Filme, die nach Ablauf der Frist (13. Mai 2024) registriert wurden, nicht berücksichtigen.

4. AUSGEWÄHLTE FILME

4.1. Katalog: Mit dem Ziel, den Katalog korrekt zu bearbeiten, extrahiert SANFIC Material aus jedem ausgewählten Film von Festhome. Aus diesem Grund bitten wir die Registranten, ausnahmslos die folgenden Materialien in ihr Anmeldeformular aufzunehmen:
•Zusammenfassung des Films (max. 600 Zeichen).
•Filmbiografie des Regisseurs, die mindestens Geburtsjahr, Stadt und Land umfasst, sowie seine/ihre Filme in voller Länge, die er uraufgeführt hat.
•Hochauflösende Portraitfotografie des Regisseurs.
•Vier oder mehr Fotos des Films, auch in hoher Auflösung.
•Liste der technischen und künstlerischen Referenzen, die mindestens Folgendes beinhalten: Regisseur, ausführende Produzenten, Drehbuchautor, Kameramann, Art Director, Filmeditor, Musikregisseur und Darsteller.
•Trailer (falls es einen gibt).

4.2. Die Entscheidungen über den redaktionellen Inhalt des Katalogs liegen weiterhin in der Verantwortung von SANFIC.

5. PRESSE UND WERBUNG

5.1. Sobald die offizielle Auswahl abgeschlossen ist, kann SANFIC Fragmente der Filme mit einer Länge von bis zu 3 Minuten sowie Fotos (zusätzliche) verwenden für
die im Anmeldeformular angeforderten) mit Werbezwecken. Bei den Kurzfilmen darf die Dauer der Fragmente 10% der Dauer des endgültigen Werks nicht überschreiten. Die Website und die sozialen Netzwerke von SANFIC können Bildmaterial und jede andere Werbeunterstützung enthalten, die das Festival für angemessen hält. Wenn die Fragmente nicht im Namen des Filmproduzenten verfügbar sind, kann SANFIC zu Werbezwecken und zur Verwendung vor oder während SANFIC ein oder mehrere Filmfragmente kopieren.

5.2. SANFIC kann Fragmente der Gewinnerfilme oder Filme, die von der Jury erwähnt wurden, bis zu 3 Minuten dauern, sowie Fotos nach Abschluss von SANFIC zu Werbezwecken verwenden, bis der Wettbewerb dies für angemessen hält.

5.3 Die Produzenten der ausgewählten Filme müssen SANFIC einen entsprechenden Screener zur Verfügung stellen, der mit Embargo (oder mit einem bestimmten Passwort für die Wiedergabe, falls erforderlich) an die Filmkritiker und Festivalprogrammierer gesendet wird, die den Film vor den Festivalveranstaltungen sehen möchten, zu Werbe- und Kommunikationszwecken.

6. LIEFERUNG VON PROJEKTIONSKOPIEN

6.1. Die Einzelheiten der Lieferung der digitalen Kopien für die Ausstellung werden bekannt gegeben, sobald der Film zur Teilnahme an SANFIC eingeladen wurde. Das Festival verwendet ein eigenes gesichertes Konto für den Empfang der digitalen Dateien.

6.2. Sofern SANFIC dies nicht genehmigt, sollte die Kopie während des gesamten Festivals verfügbar sein. Die Kopie muss vor dem 8. Juli 2024 eintreffen.

6.3. Der Film sollte an SANFIC geschickt werden, wobei alle Kosten vom Absender übernommen werden. Zahlungen auf der Empfangsseite sind nicht zulässig, es sei denn, SANFIC hat dies zuvor genehmigt.

7. SICHERHEITS- UND ZUGRIFFSPROTOKOLL FÜR DIE AUSGEWÄHLTEN FILME

Wir sind uns der Bedeutung der Sicherheit der auf unserer Festivalplattform veröffentlichten digitalen Daten und multimedialen Inhalte bewusst. Diese Informationen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer digitalen Screening-Arbeit. Daher arbeiten wir mit international anerkannten Anbietern zusammen, die Lösungen für Online-Streaming anbieten, die von führenden Filmfestivals und Märkten weltweit genutzt werden, um die Inhalte mit MPA-akkreditiertem DRM zu schützen. Unsere Plattform bietet folgende Sicherheits- und Zugriffsparameter sowohl für den Inhalt als auch für die Benutzer:

-DRM in Studioqualität: stellt sicher, dass die Wiedergabe nur auf einem authentifizierten Videoplayer erfolgen kann.

-Erweiterte Proxyerkennung: verhindert die Anzeige von Konten, die einen Proxyserver verwenden, einschließlich VPNs.

-Geoblocking-Kontrolle: die Zugänglichkeit von Inhalten in verschiedenen Gebieten.

-Einschränkungen bei gleichzeitigem Streamen: Beschränkt die Anzahl der Geräte, auf denen ein Benutzer Inhalte gleichzeitig ansehen kann.

-MPAA entsprechend: gemäß den Sicherheitsstandards der Motion Picture Association of America


8. AKZEPTANZ DER VORSCHRIFTEN

Die Teilnahme an SANFIC bedeutet die Annahme der vorliegenden Vorschriften. Im Falle eines Konflikts behält die SANFIC ihre Souveränität und hält sich dabei an die Vorschriften der FIAPF in Bezug auf die Erscheinungsformen des internationalen Films.

Der Festivalorganisator behält sich das Recht vor, Entscheidungen in Situationen zu treffen, die nicht in diesen Vorschriften enthalten sind.


  

 
  

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