Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival (53)

Sehsüchte International Student Film Festival



Fristen

27 Nov 2023
Aufruf zu Einschreibungen

14 Jan 2024
Festival geschlossen

26 Apr 2024
Benachrichtigungsdatum

25 Apr 2024
28 Apr 2024

Adresse

Marlene-Dietrich-Allee 11,  14482, Potsdam, Brandenburg, Germany


Festival Beschreibung
Student Films
Kurzfilmfestival
Spielfilmfestival


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Alle Themen
 Hat KEINE Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2023
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme 
 Spielfilme 
 Jede Sprache
 Untertitel 
English
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Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival
Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival
Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival
Photo of Sehsüchte Internationales Studierendenfilmfestival

German
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Festival Start: 25 April 2024      Festival Ende: 28 April 2024

Vom 25. bis 28. April 2024 findet die 53. Ausgabe des Internationalen Studierendenfilmfestivals Sehsüchte in Potsdam statt, welches zu Europas größten Festivals für Nachwuchsfilm gehört. Hier wird aufstrebenden Filmemacher:innen aus der ganzen Welt eine Plattform geboten, um ihre Werke vor einem breiten Publikum zu präsentieren und Kontakte in die Branche zu knüpfen. In den 1970ern als Nachwuchsfilmschau der DDR gestartet, konnte sich Sehsüchte über die Jahrzehnte als international bedeutendes Filmfestival etablieren und ist aus der Berliner und Brandenburger Kulturlandschaft nicht mehr wegzudenken.

Sehsüchte versteht sich als Ort der Begegnung und Gestaltung, als Event kultureller Vielfalt und Feier des Kinos, heute wie morgen. Die Organisation und Umsetzung des Festivals liegt vollständig in den Händen von Studierenden der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF. Dies ermöglicht einen dynamischen Austausch zwischen jungen Talenten, Medienmacher:innen und Forschenden.

under:standing

In der 53. Ausgabe widmet sich Sehsüchte einer neuen Generation von Filmschaffenden in einer umbrüchigen Filmkultur. Inmitten der traditionsreichen Filmstadt Potsdam dient das Festival als Plattform, um neugierige und mutige Werke zu zeigen sowie die realen Wünsche, Ängste und Visionen des Filmnachwuchses sichtbar zu machen. In einer Zeit, in der nicht nur die Kulturbranche, sondern die gesamte Lebensrealität von Umbrüchen geprägt ist, erschaffen wir einen Ort der Begegnung, in dem Kreativität gemeinsam gefeiert wird.

Unser Programm bietet lokalen wie internationalen Künstler:innen eine Leinwand, lässt uns durch eine Vielfalt filmisch-ästhetischer Ausdrucksformen (un)bekannte Perspektiven erleben und fördert den Diskurs zwischen unterrepräsentierten und etablierten Filmregionen. Mit einem in der Schiffbauergasse konzentrierten Festivalcampus eröffnet Sehsüchte einen Raum zum Netzwerken und Diskutieren zwischen Studierenden und Industriekenner:innen. Wir verstehen uns als junges Festival mit klarer Haltung: Nur durch einen Austausch auf Augenhöhe können die Herausforderungen der Branche bewältigt, ein Bewusstsein für ökologische wie soziale Ressourcen geschaffen und vor allem eine offene Kultur des Films gestaltet werden. Lasst uns den aktuellen Umbruch annehmen und das daraus entstehende Potenzial, die Zukunft des Films, aktiv formen.

Sektionen
Spielfilm
Dokumentarfilm
Animationsfilm
Fokus: Sound
Future
360°
Exhibition – Resonant Realities
Schreibsüchte
Retrospektive
Showcase
Genrefilm

Preise

Bester Spielfilm
Herausragende Künstlerische Leistung in einem Spielfilm
Bester Dokumentarfilm
Herausragende Künstlerische Leistung in einem Dokumentarfilm
Bester Animationsfilm
Bestes Zusammenspiel von Sound und Musik
Bester Kinderfilm
Bester 360°-Film
Bestes Drehbuch
Bester Pitch

Auszeichnung

Bester Genrefilm (Publikumsauszeichnung)

Festivalanforderungen

Filmbeiträge müssen nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt worden sein und dürfen noch nicht bei einer vorherigen Sehsüchte-Ausgabe im Programm gelaufen sein.

Es ist kein Premierenstatus erforderlich (eine vorherige Teilnahme an einem deutschen oder ausländischen Filmfestival ist kein Ausschlusskriterium).

Das Sehsüchte-Festival verlangt keine Einreichungsgebühr. Eventuell fallen Kosten durch die Einreichungsplattform an. Sehsüchte zahlt keine Screening Fees.

Filme in nicht-englischer Sprache müssen bei der Einreichung Englisch untertitelt vorliegen.
Filme, die in der Sektion Future eingereicht werden, müssen grundsätzlich alle Englisch untertitelt sein.

Regularien

Reglement des 53. Internationalen Studierendenfilmfestivals Sehsüchte

1. Teilnahmebedingungen
Für die Einreichung zum Sehsüchte Filmfestival zugelassen sind: Kurz-, Mittellang, Lang- und 360°-Filme sowie Drehbücher und Exposés im Rahmen von Schreibsüchte und Ausstellungsstücke der Digital Media Art für die Sektion Exhibition. Alle eingereichten Werke müssen von Studierenden hergestellt, im universitären, schulischen oder autodidaktischen Kontext entstanden oder Debütwerke von Nachwuchsfilmemacher:innen, Nachwuchskünstler:innen oder Quereinsteiger:innen sein.

2. Einreichungen
Eine vollständige Online-Registrierung sowie die Einreichung des Films ist via www.festhome.com bis spätestens zum 07. Januar 2024 erforderlich. Eingereichte Filme müssen per Download-Link für die Festivalorganisator:innen verfügbar sein.

Für die Einreichung eines Films müssen die Sichtungsdateien auf www.festhome.com hochgeladen sein und die weiteren geforderten Unterlagen das Sehsüchte-Festivalbüro spätestens am 07. Januar 2024 erreicht haben. Es muss sichergestellt werden, dass der Film mindestens bis zum 12. Mai 2024 online auf der Plattform verfügbar bleibt.

Das Sehsüchte-Festival behält sich vor, die Einreichungsfrist (07. Januar 2024) für alle oder einzelne Sektionen zu verlängern.
Für Filme, die in der Sektion Future eingereicht werden, gelten zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen weitere Anforderungen (siehe Abschnitt 4.4).

Für Filme, die in der Sektion Fokus: Sound eingereicht werden, gelten zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen ebenfalls weitere Anforderungen (siehe Abschnitt 4.5).


Für Drehbücher und Exposés in der Sektion Schreibsüchte gelten gesonderte Einreichungsbedingungen (siehe Abschnitt 4.6 und 4.7).

Hinweis für Debütfilmemacher:innen: Für Debütfilme soll auf der Einreichungsplattform die entsprechende Sektion mit „Debüt“ im Titel (z.B. Spielfilm Debüt) für die Einreichung verwendet werden.

3. Programm und Wettbewerb
Alle Filme, Drehbücher und Exposés, die für das offizielle Programm ausgewählt wurden, stehen im Wettbewerb um Preise und Auszeichnungen, eine Ausnahme bildet der Showcase. Mit der Einreichung stimmen die Einreichenden der potenziellen Auswahl des betreffenden Werks für einen der Wettbewerbe zu. Bei Auswahl zum Festivalprogramm durch die Programmkommission werden zwei Akkreditierungen an die Urheber:innen vergeben. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm und die Wettbewerbe besteht nicht. In Ausnahmefällen behält sich das Sehsüchte-Festival vor, eingereichte Filme außerhalb des Wettbewerbs, jedoch im Rahmen des Festivals, zu zeigen.

3.1 Auswahl und Programmierung
Jedes eingereichte Werk (Film, Drehbuch, Exposé oder Ausstellungsstück) wird für alle in Frage kommenden Sektionen gesichtet. Die Auswahl und Programmierung der Werke sowie die Zuordnung zu den Wettbewerben erfolgen durch die Programmkommission und auf Grundlage der Sichtungsdateien bzw. der Drehbücher, Exposés oder Ausstellungsstücke.

Bei der Einreichung kann pro Film nur eine Sektion ausgewählt werden. Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass der Film auch für andere Wettbewerbskategorien in Betracht gezogen wird. Das Sehsüchte-Festival behält sich vor, ein Werk für einen oder mehrere Preise zu nominieren.

Eine Benachrichtigung über eine Vorführung innerhalb des Festivalprogramms bzw. eine Teilnahme am Wettbewerb erfolgt voraussichtlich bis zum 18. März 2024 per E-Mail. Absagen werden über die Einreichungsplattform oder per E-Mail mitgeteilt. Aus organisatorischen Gründen kann die Benachrichtigung über eine Absage möglicherweise erst nach dem 18. März 2024 erfolgen. Die Programmkommission hat das Recht, Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten.
Im Fall der Auswahl des eingereichten Films durch die Programmkommission müssen Vorführkopien (Punkt 8.1 - 8.3) und weitere Unterlagen (Punkt 8.9) zur Verfügung gestellt werden.

4. Sektionen mit Preisen

4.1 Spielfilm
Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend fiktionalem Inhalt. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise : Bester Spielfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an die Regie), Herausragende Künstlerische Leistung in einem Spielfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Buch, Schauspiel, Szenografie, Tongestaltung oder Spezialeffekte). Die von der Programmkommission ausgewählten Spielfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.

4.2 Dokumentarfilm
Diese Sektion umfasst Filme mit überwiegend nicht-fiktionalem Inhalt. Es können auch animierte Dokumentarfilme eingereicht werden. In dieser Sektion laufende Filme haben die Chance auf folgende Preise: Bester Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an die Regie) und Herausragende Künstlerische Leistung in einem Dokumentarfilm (Kurz-, Mittellang & Langfilm, vergeben an Bildgestaltung, Montage, originäre Filmmusik, Tongestaltung oder Buch). Die von der Programmkommission ausgewählten Dokumentarfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.

4.3 Animationsfilm
Diese Sektion umfasst Filme, die überwiegend durch Animations- bzw. Tricktechnik entstanden sind. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis: Bester Animationsfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Animationsfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.

4.4 Future: Kids
Dieser Wettbewerb richtet sich an Zuschauer:innen ab 6 Jahren. Real- als auch Animationsfilme, fiktional wie non-fiktional, können eingereicht werden. In diesem Wettbewerb laufende Filme haben die Chance auf den Preis: Bester Kinderfilm. Die von der Programmkommission ausgewählten Kinderfilme werden im Festivalprogramm gezeigt.

Für diesen Wettbewerb gelten besondere Regeln zur Einreichung: Alle eingereichten Filme, die Dialog enthalten, müssen Englisch untertitelt sein. Da die Kinderfilme voraussichtlich während der Vorführung synchron eingesprochen werden, ist für jeden eingeladenen Film eine vollständige Dialogliste auf Deutsch (oder Englisch) erforderlich. Es gilt zu beachten, dass die Filme nach Einreichung eine FSK-Prüfung (FSK 0 bzw. FSK 6) durchlaufen, die auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sowie der Grundsätze der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) durchgeführt wird. Eingereichte Filme, die von der FSK als für Kinder ungeeignet eingestuft werden, können leider nicht innerhalb der Future: Kids Sektion gezeigt werden.

4.5 Fokus: Sound
Die für diese Sektion eingereichten Werke haben die Chance auf den Preis: Bestes Zusammenspiel von Sound und Musik. Der Preis honoriert neben einer besonderen künstlerischen Leistung zusätzlich herausragende konzeptionelle Leistungen im Zusammenspiel von Tongestaltung und Filmmusik von internationalen Nachwuchskünstler:innen.

Wir freuen uns über die Einreichung von Werken mit einer außergewöhnlichen, innovativen auditiven Ebene. Mindestens 60 Prozent origineller Filmmusik, die ausschließlich für das eingereichte Werk erstellt wurde, sind erforderlich. Es können Spiel-, Animations- und Dokumentarfilme jeglicher Länge eingereicht werden. Mögliche Tonformate sind Mono, Stereo und 5.1. Die von der Programmkommission ausgewählten Filme dieser Sektion werden im Festivalprogramm gezeigt. Alle eingereichten Unterlagen werden vom Festival-Team und der Jury gesichtet, selbstverständlich mit größter Diskretion behandelt und werden spätestens zwei Wochen nach dem Festival vollständig gelöscht.

Zusätzlich zur Einreichung (siehe Punkt 2) müssen folgende Unterlagen per E-Mail an fokussound@sehsuechte.de gesendet werden:
- eine Synopsis inkl. Logline (max. eine Seite) sowie Angabe des Tonformats
- Musikliste mit Angaben zu Durations, Angabe zum:zur Komponist:in sowie Verweise zu Rechteinhabenden
- ggf. Angaben relevanter Stellen mittels Timecodes
- Auflistung aller beteiligter Personen in der Tongestaltung wie Sounddesigner:in, Mischtonmeister:in, Geräuschemacher:in, Musikkomponist:in etc.
Die in digitaler Form (PDF) eingereichten Unterlagen dürfen eine Größe von 10 MB nicht überschreiten und sollten als eine zusammenhängende Datei gesendet werden. Die Einreichung und die dazugehörigen Unterlagen müssen die Programmkommission spätestens am 07. Januar 2024 erreicht haben.

Bei Fragen zur Einreichung bitte an fokussound@sehsuechte.de wenden.

4.6 Schreibsüchte: Drehbuch
Eingereichte Drehbücher haben im Rahmen von Schreibsüchte die Chance auf den Preis Bestes Drehbuch. Eingereicht werden können alle deutschsprachigen, noch unverfilmten Drehbücher ab einer geplanten Mindestlaufzeit von 50 Minuten (serielle Stoffe sind hierbei ausgeschlossen). Die für den Wettbewerb nominierten Drehbücher werden voraussichtlich im Rahmen von Schreibsüchte: Kopfkino in einer szenischen Lesung in Auszügen vor Publikum verlesen. Sehsüchte beabsichtigt, die szenische Lesung aufzuzeichnen und online zu veröffentlichen. Für die Bewerbung muss das über die Website zur Verfügung stehende Anmeldeformular ausgefüllt und mit dem Drehbuch bis zum 07. Januar 2024 per E-Mail an schreibsuechte@sehsuechte.de geschickt werden.

4.7 Schreibsüchte: Pitch!
Eingereichte Exposés haben die Chance auf den Preis: Bester Pitch. Im Rahmen einer Pitch-Veranstaltung während des Festivals präsentieren die nominierten Autor:innen die Konzepte ihrer bisher noch nicht verfilmten Idee für einen Spiel- oder Dokumentarfilm, eine Serie oder ein Format. Die Präsentation erfolgt als Pitch vor Publikum und Jury. Das eingereichte deutschsprachige Exposé darf eine Länge von 7 DIN A4-Seiten nicht überschreiten. Für die Bewerbung muss das über die Website zur Verfügung stehende Anmeldeformular ausgefüllt und mit dem Exposé bis zum 07. Januar 2024 per E-Mail an schreibsuechte@sehsuechte.de geschickt werden.

Eine Nominierung verpflichtet zur Anwesenheit am Tag des Wettbewerbs, der innerhalb des voraussichtlichen Festivalzeitraums vom 25. bis 28. April 2024 stattfindet. Eine Benachrichtigung zum genauen Termin erfolgt mit der Einladung zum Festival. Sehsüchte behält sich die Möglichkeit vor, die Pitch-Veranstaltung aufzuzeichnen und online zu veröffentlichen.

4.8 360°
Im Rahmen des VR-Filmwettbewerbs besteht die Chance auf den Preis: Bester 360°-Film. Zugelassen sind alle linearen VR-Filme ab einer Länge von zwei Minuten (keine VR-Experiences). Die Filme müssen spätestens nach dem 1. Januar 2023 fertiggestellt worden sein.
Die Filme müssen als Videodateien (siehe Punkt 8.1) über File-Sharing-Plattformen wie WeTransfer, Google Drive oder MyAirBridge an virtualreality@sehsuechte.de verschickt werden und den Festivalorganisator:innen zur Verfügung stehen. Die Werke müssen bis spätestens 11. Februar 2024 eingereicht werden. Außerdem muss das über die Website zur Verfügung stehende PDF-Anmeldeformular ausgefüllt und ebenfalls bis zum 11. Februar 2024 an virtualreality@sehsuechte.de geschickt werden. Einreichungen in nicht-englischer Sprache müssen Englisch untertitelt werden.
Die ausgewählten 360°-Filme werden während des Festivals in einem 360°-Space ausgestellt und potenziell auch online zur Verfügung gestellt. Sollte das Werk bei der Einreichung noch nicht fertiggestellt sein, muss sichergestellt werden, dass die finale Datei am 15. März 2024 zur Ausstellung vorhanden ist.

Die Dateien werden zum Zweck der Programmauswahl gespeichert. Nur das Festival-Team hat Zugriff auf die Dateien. Nicht ausgewählte Arbeiten erhalten eine Absage und werden aus der Festivaldatenbank gelöscht.

Bei Fragen zur Sektion 360° wenden Sie sich bitte an virtualreality@sehsuechte.de.

4.9 Sonstiges
Filme anderer, oben nicht aufgeführter, Kategorien (z.B. Experimentalfilm, Tanzfilm, Erotikfilm, Musikvideo) werden durch die Programmkommission zu einer der oben genannten Kategorien zugeordnet und haben die Chance, für eine der oben genannten Preiskategorien nominiert und im Festivalprogramm gezeigt zu werden. Image- oder Werbefilme sind nicht zugelassen.

5. Sektion mit Auszeichnungen

5.1 Genrefilm
Diese Sektion umfasst fiktionale Werke aus den oben genannten Sektionen Spiel- und Animationsfilm (Kurz- & Mittellanger Film), die eindeutige Genre-Bezüge aufweisen (z.B. Horror, Fantasy oder Science-Fiction). Die von der Programmkommission ausgewählten Genrefilme werden im Festivalprogramm im Rahmen einer einmaligen Filmblockvorführung gezeigt und haben eine Chance auf die Auszeichnung Bester Genrefilm, die per Publikumsabstimmung ermittelt wird. Die ausgewählten Genrefilme bleiben Teil ihrer ursprünglichen Sektionswettbewerbe und haben weiterhin Chancen auf die jeweiligen Preise (Bester Spielfilm bzw. Bester Animationsfilm).

6. Jurys, Preise und Auszeichnungen
Über die Vergabe von Auszeichnungen und Preisen entscheiden unabhängige Jurys, bestehend aus Fachleuten und Persönlichkeiten aus der Film- und Medienbranche. Die besten Filme der Sektion Future werden durch eine Kinderjury bestimmt. Die Auszeichnung für den besten Genrefilm wird vom Publikum ausgewählt und orientiert sich ausschließlich an den Ergebnissen der Abstimmung.

7. Exhibition – Resonant Realities
Im Rahmen der Exhibition - Resonant Realities werden innovative Werke und Ausstellungsstücke audiovisueller Kunst gewürdigt, die moderne Technologien auf kreative Weise vor Ort nutzen. Hierbei interessieren wir uns besonders für zwei Kategorien: Live-Audiovisuals und Projection Mapping.

7.1 Live-Audiovisuals: Experimentelle Ansätze zu audiovisuellen Narrativen
Wir suchen unkonventionelle Projekte, die das Zusammenspiel von Klang und Bild erforschen. Dazu gehören experimentelle Ansätze audiovisueller Narrative, insbesondere Live-Performances, immersive Installationen und interaktive Medienkunst. Eine physische Anwesenheit der ausgewählten Künstler:innen während des gesamten Festivals ist obligatorisch, um die Projekte in einem Ausstellungs- und Performance-Raum vor Publikum zu präsentieren.

Bewerbungen sind bis zum 07. Januar 2024 per Mail an exhibition@sehsuechte.de möglich und müssen folgendes beinhalten:
- eine detaillierte, zwei- bis dreiseitige Beschreibung der geplanten Arbeit (in deutsch oder englisch) inklusive Fotos und/oder Videos
- einen Technical Rider (Layout, Setup, erforderliches Equipment)
- eine kurze Biografie der Hauptbeteiligten (bis zu 150 Wörter)
- eine Anfrage zu Reisekostenzuschüssen, falls benötigt
Unter Umständen sind Reisekosten-Zuschüsse möglich. Exhibition: Resonant Realities muss sich nach den während des Festivalzeitraums geltenden Hygienevorgaben und Corona-Schutzmaßnahmen richten und behält sich vor, internationale wie innerdeutsche Reisen entsprechend abzuwägen.

7.2 Projection Mapping im Waschhaus
Im Rahmen des Projection Mappings suchen wir nach fesselnden audiovisuellen, immersiven Werken in einer Dauer von mindestens zwei und maximal sieben Minuten. Hierfür muss bis zum 07. Januar 2024 Interesse angemeldet werden - schreiben Sie hierfür eine E-Mail an exhibition@sehsuehte.de mit dem Betreff “Projection Mapping”. Genaue Informationen und Corefiles werden auf Anfrage versendet.

Konkrete Konzepte sowie eine kurze Biografie (bis zu 150 Wörter) müssen bis zum 07. Februar 2024 ebenfalls an exhibition@sehsuehte.de eingereicht werden. Die ausgewählten Konzepte werden voraussichtlich bis zum 14. Februar 2024 bekanntgegeben. Für ausgewählte Projekte ist bis zum 01. April 2024 ein Trailer und eine detaillierte Beschreibung einzureichen. Das endgültige Werk muss bis zum 07. April 2024 eingesendet werden.
Für das Projection Mapping ist eine physische Anwesenheit des:der Künstler:in nicht zwingend erforderlich.

Im Rahmen der Exhibition eingereichte Dateien werden zum Zweck der Programmauswahl gespeichert. Nur das Festival-Team hat Zugriff auf die Dateien. Nicht ausgewählte Arbeiten erhalten eine Absage und werden aus der Festivaldatenbank gelöscht.

Bei Fragen zur Sektion Exhibition: Resonant Realities wenden Sie sich bitte an exhibition@sehsuechte.de.

8. Festivalfilme

8.1 Vorführformate
Alle für das Festivalprogramm ausgewählten Filme, außer VR-Filme, müssen als Vorführkopie im DCP-Format bereitgestellt werden. Zulässig sind InterOp DCP und SMPTE DCP. Die Programmkommission behält sich vor, andere Formate der eingereichten Filme anzufragen (z.B. ProRes-Dateien).
Zudem muss eine Full-HD-Videodatei (1080p; .mp4;) bereitgestellt werden.
VR-Filme müssen als Videodatei, die mit gängigen VR-Brillen wie Oculus oder HTC Vive kompatibel ist, für die Vorführung im 360°-Space bereitgestellt werden. Für die mögliche Online-Vorführung sollte eine weitere Videodatei mit Stereoton eingereicht werden, die für Streaming optimiert ist und mit gängigen Smartphone-VR-Systemen (z.B. Google Cardboard, Samsung Gear) funktioniert.

8.2 Einreichungsfrist und Versand der Vorführkopie
Alle Vorführkopien (DCPs und Videodateien) der eingeladenen Wettbewerbsbeiträge müssen spätestens bis zum 22. März 2024 eingegangen sein. Idealerweise erfolgt der Versand der Vorführkopien per File-Sharing-Plattform (z.B. WeTransfer, Dropbox, Google Drive). Alternativ können die Vorführkopien auch per Post verschickt werden.

Die Adresse lautet:
Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Sehsüchte – „Vorführkopie“
Marlene-Dietrich-Allee 11
14482 Potsdam-Babelsberg

Sendungen, die aus Ländern außerhalb der EU geschickt werden, müssen folgenden Hinweis tragen, um Zollgebühren möglichst gering zu halten: “No commercial value, for cultural purposes only“. Falls ein Warenwert einzutragen ist, sollte dieser so gering wie möglich angegeben werden. Sehsüchte kann keine Transport-, Zoll- oder sonstigen Kosten übernehmen, die mit dem Versand der Vorführkopie und weiteren Unterlagen verbunden sind. Kosten, die wegen falscher Deklaration entstehen, müssen dem:der Absender:in in Rechnung gestellt werden. Außerdem können Vorführkopien nach Terminvereinbarung persönlich im Sehsüchte-Büro in der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF abgegeben werden.

8.3 Sprachfassung der Vorführkopien
Vorführkopien in nicht-englischer Sprache müssen englische Untertitel enthalten. Alle nicht-englischsprachigen Filme des Festivalprogramms werden im Originalton mit englischen Untertiteln vorgeführt; nicht-deutschsprachige Kinderfilme werden möglicherweise simultan auf Deutsch eingesprochen. Alle Kinder- und Jugendfilme müssen englische Untertitel enthalten. Untertitel sollten sich am unteren Bildrand befinden, nicht innerhalb einer Letterbox.

8.4 Rückversand der Vorführkopien
Auf Wunsch werden die Vorführkopien innerhalb von acht Wochen nach Ende des Festivals zu der im Einreichungsformular angegebenen Adresse gesendet. Die Kosten für den Rückversand der Vorführkopien trägt das Sehsüchte-Festival. Die:der Festivalteilnehmer:in trägt die Haftung des Hin-, Rück- und Weitertransports.

8.5 Versicherung der Vorführkopien
Die Vorführkopien werden durch die:den Festivalteilnehmer:in für die Zeit des Festivals leihweise zur Verfügung gestellt. Die Vorführqualität ist abhängig von der Richtigkeit und Vollständigkeit der technischen Angaben über Ton und Format. Der Versicherungsschutz für die Kopie beschränkt sich auf Seiten von Sehsüchte auf den Materialwert der Kopie und ist gültig ab dem Zeitpunkt des Eintreffens im Festivalbüro (Download) bis zur Rücksendung an die im Einreichungsformular angegebene Adresse. Der Ersatz bei Verlust richtet sich nach der Deckung durch die Versicherung. Daneben wird die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln durch Sehsüchte ausgeschlossen. Der:die Festivalteilnehmer:in trägt die Gefahr des Hin-, Rück- und Weitertransports.

8.6 Allgemeine Nutzungsrechte
Die Vorführkopien werden durch den:die Festivalteilnehmer:in für die Zeit des Festivals leihweise kostenlos zur Verfügung gestellt. Sehsüchte zahlt keine Screening Fees.

Die für das Festivalprogramm ausgewählten Werke können im Rahmen des Sehsüchte-Festivals bis zu sechs Mal öffentlich innerhalb der Sehsüchte-Spielstätten vorgeführt werden.

Dabei stellt der:die Festivalteilnehmer:in dem Festival die Vorführkopie ebenfalls bis zu sechs Monate nach Festivalende für mögliche Rückblick-Vorführungen zur Verfügung. Weiterhin besteht seitens Sehsüchte die Möglichkeit, den Film nach dem Festival auf einer Online-Plattform für einen bestimmten Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Die Zustimmung der Rechteinhaber:innen wird hierfür gegebenenfalls gesondert eingeholt.
Sehsüchte wird die:den Einreichende:n im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich informieren. Das Festival erhält weitere vergütungsfreie, räumlich und zeitlich beschränkte Rechte entsprechend der im Einreichungsformular getroffenen Auswahl. Das Festival behält sich vor, alle ausgewählten Arbeiten für Sichtungs- und Vorführzwecke zu digitalisieren.

Die einreichende Person bestätigt, dass im Falle einer Auswahl des eingereichten Films sämtliche erforderlichen Rechte für Sichtung und Vorführungen im Rahmen von Sehsüchte 2024 geklärt sind und an die Veranstaltenden übertragen werden.
Mit der Einreichung erklärt der:die Einreichende, dass er:sie Rechteinhaber:in an dem eingereichten Werk ist. Der:die Einreichende sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind. Für den Fall, dass Dritte gegenüber dem Sehsüchte-Festival Ansprüche bzgl. der zur Verfügung gestellten Materialien und Werke geltend machen, hält der:die Einreichende Sehsüchte von diesen Ansprüchen frei und übernimmt auch die von Sehsüchte aufgewandten Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung.
Des Weiteren erklärt sich der:die Einreichende, dass sein:ihr ausgewähltes Werk von Sehsüchte räumlich und zeitlich unbegrenzt über als relevant eingestufte Kanäle beworben werden darf. Hierfür können die im Einreichungsprozess angegebenen Medieninhalte zur Erstellung von Werbe- und Marketingmittel für Sehsüchte verwendet werden. Die Gestaltung dieser Mittel liegt im Ermessen der Festivalorganisator:innen. Im Fall von filmischen Werken können Ausschnitte von maximal 10% der Gesamtlaufzeit für Werbe- und Marketingzwecke genutzt werden.

8.7 Screenings für Presse und Fachbesucher:innen
Akkreditierte Pressevertreter:innen und Fachbesucher:innen erhalten auf Wunsch die Möglichkeit alle Festivalbeiträge auf Basis der Vorführkopie zu sichten, sofern einem solchen Screening nicht ausdrücklich vor dem 22. März 2024 unter presse@sehsuechte.de schriftlich widersprochen wurde.

8.8 Archivierung der Sichtungsdateien
Das Festival behält sich das Recht vor, ausgewählte Sichtungsdateien für interne, nicht-kommerzielle Zwecke zu nutzen und zu archivieren.

8.9 Weitere Unterlagen
Bei Auswahl des Filmbeitrages für das Festivalprogramm (weitere Informationen folgen mit der Zusage per E-Mail) werden zusätzliche Dokumente angefordert:
- Vorführkopie (gemäß der Informationen unter Punkt 8.1)
- Drei Standbilder (Stills) des eingereichten Films (jeweils digital, mindestens 1000x500px bei 300dpi, jpg)
- Ein Foto der nominierten Person (digital, 600x800px bei 140dpi, jpg)
- Bio- und Filmografie der nominierten Person

8.10 Online-Katalog und Programmheft
Sehsüchte beabsichtigt, die im Einreichungsformular genannten Informationen zu Titel, verwendeten Sprachen, Genre, Laufzeit, Produktionsjahr, Produktionsland, Produktionsfirma bzw. Institution, Farbe, ein oder mehrere Filmstills, ein Bild und eine Biografie sowie eine Filmografie der regieführenden Person oder anderen nominierten Personen aus dem Filmteam, Credits sowie eine Kontaktadresse in einem Onlinekatalog auf der Internetseite des Festivals (www.sehsuechte.de) zu veröffentlichen. Zur Kurzbeschreibung wird dabei entweder die angegebene Synopsis komplett oder teilweise verwendet bzw. ein eigener Text verfasst. Für ein mögliches Programmheft werden Auszüge der oben genannten Informationen verwendet.

9. Abschlussbemerkungen
Die Anmeldung eines Films, Ausstellungsstücks, Drehbuchs oder Exposés zum Sehsüchte-Festival bedeutet die Anerkennung des Reglements. Der:die Anmeldende hat sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit der Teilnahme einverstanden sind. Ein Rechtsanspruch bezüglich der Auswahl für das Festivalprogramm besteht nicht. Die Festival-Gesamtkoordination hat das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Über alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fragen entscheidet die Festival-Gesamtkoordination.





  

 
  

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