Equinale Horse Film Festival (5)



Fristen

01 Apr 2022
Aufruf zu Einschreibungen

01 Dez 2022
Frühe Frist

30 Apr 2023
Standard-Frist

11 Jul 2023
Späte Frist

01 Aug 2023
Festival geschlossen

12 Aug 2023
Benachrichtigungsdatum

25 Aug 2023
27 Aug 2023

Adresse

luette werder 9,  19417, bibow ot neuhof, Mecklenburg-Vorpommern, Germany


Festival Beschreibung
horse films and films, which horses play an important roll.
Kurzfilmfestival 15'<
Spielfilmfestival >30'


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Online und physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  15'<
 Spielfilme  >30'
 Sprachen 
German English
 Untertitel 
German English
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Photo of Equinale Horse Film Festival
Photo of Equinale Horse Film Festival
Photo of Equinale Horse Film Festival
Photo of Equinale Horse Film Festival

German
English


Festival Start: 25 August 2023      Festival Ende: 27 August 2023

Die Equinale®

Unser Konzept ist es, viele Menschen für Pferde, Pferdekunst und Pferdefilme zu begeistern - darum übernehmen wir das Konzept der Rockfestivals - bei denen man für einen verhältnismäßig günstigen Ticketpreis ganz viele Bands, bei der Equinale eben Filme und Vorträge..., präsentiert bekommt.
Ein internationales Filmfestival für Pferdefilme und Filme mit Pferden in wichtigen Rollen.

Die Equinale© ist ein besonderes Event.

Gezeigt und gewertet werden Unterhaltungsfilme, Dokumentationen, Werbespots und Lehrfilme

Award, Trophy, Urkunde, teilw. Preisgelder, Preisstiftungen (Waren, Gutscheine,..)

Einreichbestimmungen

Filmeinreichungen sind vom 1. Juni 2018 bis 1.Juni 2019 möglich.

1. Träger und Veranstalter des Festivals ist die Initiative Schloss Neuhoff e.V.

2. Der Filmwettbewerb steht allen Film- und Fernsehproduktionsgesellschaften sowie freien Filmemachern offen. Teilnahmeberechtigt für den Wettbewerb sind Filme aus aller Welt mit dem Schwerpunkt Pferd in Haupt- und Nebenrollen, außer bei den Lehrfilmen, bei denen das Training mit dem Partner Pferd im Mittelpunkt steht.

Die Filmanmeldung erfolgt für alle zutreffenden Kategorien.
Die Filmvorauswahl-Jury wählt aus den Einreichungen die teilnehmenden Filme für das Festival und den Wettbewerb aus.
Die von der Festivalleitung berufene Preis-Jury trifft die Entscheidungen über die Vergabe in den Kategorien
"Bester Spielfilm" ,
„Bester Dokumentationsfilm“ (kurz/lang)
„Bester Kinderfilm“,
„Bester Kurzfilm“
„Bester Lehrfilm“
"Bester Art Horse Film"
„Bester Trickfilm“
„Bester Werbefilm“,
„Bestes Horsemanship/Horsemaster Team“,
„Bester Reiter/Reiterin“
"Bestes Drehbuch"
" Bester Hobbyfilm" lang/kurz
" Bestes Pferdefoto"
" Bestes Pferdekunstwerk"

Preisträger bei den Kategorien 1-4 und 6 sind die Regisseure, ebenso bei den Publikumspreisen „Beliebtester Film“ und „Best Home Stable Video“

2. Die "Jury- Entscheidungen über Programmauswahl, Platzierung und Preisvergabe sind nicht anfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3. Sollte eine Einreichung für den Wettbewerb nominiert werden, sind 2 weitere DVD-Kopien oder BlueRay oder Festplatte/Stick, (kein RAW) einzureichen.

4. Alle notwendigen Einreich -Unterlagen und Gebühren sowie eine Vorführkopie des Films müssen bis einem Monat vor Festivalbeginn auf

Equinale
Schloss Neuhoff
Lütte Werder 9
D - 19417 Bibow OT Neuhof eingegangen sein.

Erwünschte Formate sind:
DVD, BluRay ODER Festplatte/Stick, (kein RAW)
( Pro Film ist jeweils ein Einreichformular auszufüllen und zu unterschreiben.)

5. Die von den Festival Organisatoren berufene Auswahljury stellt aus allen Einreichungen das Festivalprogramm zusammen und nominiert drei Filme pro Kategorie. Die Festivalleitung benennt eine fachlich qualifizierte Preisjury. Sie definiert aus den in den einzelnen Kategorien nominierten Filmen.

6. Die eingereichten Vorführkopien sind während der Veranstaltung mit ihrem Materialwert versichert. Der Hin- und Rückversand erfolgt auf Gefahr der Einsender. Der Gerichtsstand ist Wismar.

7. Der Versand der Unterlagen und Vorführkopie erfolgt zu Lasten des Einsenders. Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn die Kopien von anderen Festivals weiterversandt werden und muss mit den entsprechenden Festivals vom
Einreicher vereinbart werden.

8. Vorführkopien aus Nicht-EU- Ländern müssen auf der Verpackung mit der Zollerklärung „Nur für kulturelle Zwecke, Sendung hat keinen Handelswert“ versehen sein. Zudem ist eine Proforma-Rechnung über maximal 10 Euro beizulegen.

Kosten, die dem Veranstalter aufgrund falscher Deklarationen entstehen, werden dem Absender in Rechnung gestellt. Wiedereinfuhrpapiere sind ggf. beim zuständigen Zollamt zu beantragen und der Einsendung beizulegen.

9. Ist die Originalfassung nicht deutschsprachig, sollte der Film deutsch untertitelt sein. In bestimmten Fällen können nach Absprache Ausnahmen gemacht werden.

10. Die Einreichung eines Films erfolgt verbindlich, ein eingereichter Film darf nicht aus dem Programm des Festivals zurückgezogen werden.

11. Kurzfilme sollten eine Länge von 15 Minuten nicht überschreiten. Ausnahmen können beantragt werden.

12. Mit der Zusendung der Anmeldung erklärt der Einreicher sein Einverständnis,
den Film dem Veranstalter des Festivals auch für „Best of Equinale“ Veranstaltungen, bei denen herausragende Filme aus dem Programm präsentiert werden, zur Verfügung zu stellen. Diese Veranstaltungen dienen der Festival Eigenwerbung und sind nicht kommerziell. Vergütungsansprüche werden dadurch nicht begründet.

13. Wettbewerbsteilnehmer geben mit ihrer Anmeldung die Einwilligung, dass bis zu drei Minuten ihrer eingereichten Produktion den Rundfunk-und Fernsehmedien als Hinweis auf das Equinale Festival kostenlos zur Verfügung gestellt, und eingereichte Fotografien und Film Standbilder zur Festival Werbung und Berichterstattung an Printmedien weitergegeben werden können.

14. Der Einreicher eines Films/Fotos erklärt, dass er zur Einreichung des Films bei Equinale befugt ist, und diesen dem Festival kostenfrei zur Verfügung stellt. Er garantiert, über alle erforderlichen Nutzungsrechte für Vorführungen des Films/Fotos auf dem Festival und für Vorführungen zu verfügen und berechtigt ist, diese Nutzungsrechte zu übertragen. Er versichert ferner, dass durch diese Nutzungen keine Urheber - oder Leistungsschutzrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Im Falle von Ansprüchen Dritter infolge einer Verletzung solcher Rechte verpflichtet sich der Einreicher des Films, Equinale® Initiative Schloss Neuhoff e.V. von Forderungen dieser Dritten freizustellen. Dies beinhaltet auch die erforderlichen und angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung.

15. Ein Film, der bereits einmal eingereicht, jedoch nicht für die Festival Teilnahme ausgewählt wurde, kann nur noch ein weiteres Mal eingereicht werden.

16. Eingereichte Filme verbleiben mit allen weiteren Einreichunterlagen im Equinale®Archiv.

17. Im Zweifelsfall gilt die deutsche Fassung der Teilnahmebedingungen.

18. Der Einreicher hat keinen rechtlichen Anspruch auf die Preisgelder








  

 
  

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