Festival de Cinema de Terror de Sabadell (12)

Sabadell Film Festival



Fristen

15 Jul 2023
Aufruf zu Einschreibungen

31 Aug 2023
Frühe Frist

30 Nov 2023
Standard-Frist

31 Dez 2023
Späte Frist

31 Dez 2023
Festival geschlossen

09 Mär 2024
Benachrichtigungsdatum

10 Mär 2024
17 Mär 2024

Adresse

.,  08208, Sabadell, Barcelona, Spain


Festival Beschreibung
Entsetzen
Kurzfilmfestival >1' 20'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Genres
 Alle Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Januar 2021
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1' 20'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
Catalan Spanish
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Photo of Festival de Cinema de Terror de Sabadell
Photo of Festival de Cinema de Terror de Sabadell

Photo of Festival de Cinema de Terror de Sabadell
Photo of Festival de Cinema de Terror de Sabadell

Spanish
English
German ML


Festival Start: 10 März 2024      Festival Ende: 17 März 2024

Das Festival de Cinema de Terror de Sabadell feiert die fünfte Ausgabe unseres Belletristik-Kurzfilm-Wettbewerbs.

Sie bieten Platz für alle Kurzfilme von Terror, Gore, Thriller, Fantastic, Science-Fiction, Dark Humor oder Freak in all ihren Bedeutungen und Varianten.

FÜNFTE AUSGABE DES KURZFILMWETTBEWERBS FESTIVAL DE CINEMA DE TERROR DE SABADELL (2023)

BEDINGUNGEN UND REGELN DES WETTBEWERBS

1. GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN

1.1 Die Teilnahme ist auf internationaler Ebene möglich.

1.2 Teilnehmen kann jede Person, die zum Zeitpunkt der Präsentation ihrer Arbeiten volljährig ist oder von ihrem Vater/Mutter/Erziehungsberechtigten ordnungsgemäß autorisiert wurde. In diesen Fällen müssen die Teilnehmer eine schriftliche und gescannte Genehmigung mit Angabe ihres Vor- und Nachnamens und Personalausweises (DNI oder gleichwertig) sowie der von ihnen unterschriebenen Vater/Mutter/Erziehungsberechtigten an concursos@sabadellfilmfestival.com senden

1.3 Pro Autor wird nur ein Werk zum Wettbewerb zugelassen.

1.4 Bei den vorgestellten Werken muss es sich um fiktive Kurzfilme eines oder mehrerer der folgenden Genres handeln: HORROR, GORE, THRILLER, FANTASY, SCIENCE-FICTION, DARK HUMOR oder FREAK, einschließlich aller möglichen Definitionen und Untervarianten. Alle präsentierten Werke, die zu keinem dieser Genres gehören, werden automatisch disqualifiziert.

1.5 Die Dauer eines Films der Teilnehmer muss über 1 Minute 30 Sekunden und unter 20 Minuten liegen (Credits und Titelkarten eingeschlossen).

1.6 Werke müssen in ihrer Originalsprache präsentiert werden. Wenn sich diese Sprache von Spanisch oder Katalanisch unterscheidet, müssen sie in einer dieser Sprachen (Spanisch oder Katalanisch) untertitelt werden.

1.7 Produktionen ohne die technischen Garantien oder Bestimmungen, die für eine korrekte Wiedergabe erforderlich sind (dazu gehört auch das Fehlen oder die schlechte Qualität der erforderlichen Untertitel), können abgelehnt oder disqualifiziert werden.

1.8 Kurzfilme, die vor dem 1. Januar 2021 produziert wurden, werden nicht zugelassen.

1.9 Kurzfilme, die in früheren Ausgaben des Festival de Cinema de Terror de Sabadell gezeigt wurden, werden nicht zugelassen.

1.10 In diesen Fällen stehen die folgenden Inkompatibilitäten der Teilnahme an diesem Wettbewerb entgegen:
· Personen, die durch Blut oder Affinität direkt mit einem Mitglied der Organisation verbunden oder verwandt sind (Familienmitglieder bis zum 2. Grad), können nicht teilnehmen.
· Personen, die direkt durch Blut oder Affinität (Familienmitglieder bis zum 2. Grad) mit einem Mitglied der Jury verbunden oder verwandt sind (Familienmitglieder bis zum 2. Grad), können nicht teilnehmen.

2. REGISTRIERUNG, AUSWAHL UND BENACHRICHTIGUNG

2.1 Der Wettbewerb beginnt offiziell am 15. Juli 2023.

2.2 Die Einschreibungen der Kurzfilme erfolgen über die Plattform FESTHOME.

2.3 Die Teilnehmer können ihre Kurzfilme bis Mitternacht, 31. Dezember 2023, einreichen. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Arbeiten mehr zum Wettbewerb zugelassen. Keine Ausnahmen.

2.4 Die Teilnehmer müssen eine Kopie ihres Kurzfilms in digitalem Format (.mov oder .mp4) in 1920x1080p oder 1280x720p sowie mit Video in H.264 und Audio in AAC einreichen.

2.5 Die folgenden Dokumente werden von allen Teilnehmern benötigt:
a) Poster und drei Standbilder oder repräsentative Fotos des Kurzfilms im digitalen Format (.jpg oder .png) mit einer ungefähren Größe von 10x15 cm.
b) Foto des Regisseurs.
c) Curriculum (CV) des Direktors.

2.6 Wenn diese Dokumente bei der Registrierung über FESTHOME nicht enthalten sind, müssen sie vor dem Anmeldeschluss an die E-Mail-Adresse des Festivals gesendet werden: concursos@sabadellfilmfestival.com

2.7 Das Festival übernimmt keine Verantwortung und übernimmt keine Verantwortung für Post-, Versand-, Spediteur- (usw.) oder Kosten jeglicher Art, die sich auf den Transport, Versand, Versand (usw.) der am Wettbewerb teilnehmenden Werke beziehen könnten.

2.8 Die Mitglieder der Organisation Festival de Cinema de Terror de Sabadell und die Jury sind dafür zuständig, aus allen über FESTHOME eingegangenen Einsendungen die Werke auszuwählen, die am Wettbewerb teilnehmen werden.

2.9 Diese Auswahl an Kurzfilmen wird jedem ihrer Autoren (oder demjenigen, der als Ansprechpartner angegeben ist) mitgeteilt.

2.10 Diese ausgewählten Filme werden auch über die eigenen Kommunikationskanäle des Festivals angekündigt.

2.11 Nach der Ankündigung durch das Festival, das vorrangig alle Acts fördert, die mit seiner eigenen Entwicklung zu tun haben, können alle Interessierten die Auswahl veröffentlichen.

2.12 Die Finalisten, die das Anmeldeverfahren durchlaufen, geprüft und ausgewählt haben, können das Festival unter keinen Umständen verlassen.

3. JURY UND AUSZEICHNUNGEN

3.1 Die Jury setzt sich aus Personen zusammen, die eng mit dem Kino und anderen Kulturbranchen verbunden sind und/oder über einen Hintergrund, Erfahrung und Einblick in die Kinematographie und andere kreative Branchen verfügen.

3.2 Die Mitglieder der Jury und die Termine, an denen die Finalisten vorgestellt werden, werden rechtzeitig vor der Festivalfeier über die eigenen Kommunikationskanäle des Festivals bekannt gegeben.

3.3 Die ausgewählten Kurzfilme werden während der Feierlichkeiten des Festival de Cinema de Terror de Sabadell in einer oder mehreren der folgenden Sessions gezeigt (dies sind Richtlinien — die Aufnahme in andere Sessions kann in Betracht gezogen werden): Monday Shorts, Wednesday Shorts, Friday Marathon, Saturday Marathon.

3.4 Unter allen geplanten Arbeiten werden die folgenden Preise verliehen:
a) 1. Offizieller Preis der Jury (verliehen mit 250€ und Diplom)
b) Zweiter offizieller Preis der Jury (verliehen mit 100€ und Diplom)
c) Publikumspreis (mit Diplom verliehen)

3.5 Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Alle Preise müssen vergeben werden. Keiner kann für nicht beansprucht erklärt werden. Die Jury behält sich das Recht vor, den Teilnehmern eine lobende Erwähnung (mit Diplom) zu verleihen.

3.6 Alle Kurzfilme katalanischer Produktionen, die an diesem Wettbewerb teilnehmen, kommen automatisch für den „TAC Award“ in Frage, der von der Federació d'Entitats Cinèfiles Terror Arreu de Catalunya (TAC) verliehen wird.

4. KLÄRUNGEN

4.1 Die Teilnahme an diesem Wettbewerb setzt die vollständige Akzeptanz aller dieser Bedingungen und Vorschriften durch alle Parteien voraus. Wäre dies in der Realität nicht der Fall, würden alle beteiligten Teilnehmer disqualifiziert.

4.2 Alle Eventualitäten werden von den Organisationsmitgliedern des Festival de Cinema de Terror de Sabadell gemäß ihren Kriterien gelöst.

4.3 Die Organisation des Festivals behält sich das Recht vor, diese Bedingungen nach vorheriger Benachrichtigung aller interessierten Parteien zu ändern.

4.4 Die Autoren der Werke, die NICHT für den Wettbewerb ausgewählt wurden, werden nicht informiert und es wird auch kein Kontakt aufgenommen, es sei denn, um etwaige Zweifel auszuräumen, oder in der in Punkt 4.6 genannten Ausnahme.

4.5 Jedes eingereichte Werk wird in die Videobibliothek des Festival de Cinema de Terror de Sabadell aufgenommen. Die Organisation des Festivals behält sich das Recht vor, dieses eingereichte Material (ganz oder teilweise) zur Werbung für das Festival oder für andere kulturelle und pädagogische Zwecke zu verwenden, immer gemeinnützig.

4.6 Das Festival behält sich das Recht vor, alle eingereichten Werke (unabhängig davon, ob sie als Finalisten ausgewählt werden oder nicht) während des gesamten Jahres 2024 mindestens einmal im Rahmen von speziellen Projektionen/Akten/ Aktivitäten (usw.) zu zeigen, die das Festival organisiert — außerhalb des Zeitrahmens der Woche, in der das Festival stattfindet, sondern als Teil des ganzjährigen Programms zur Feier der diesjährigen Ausgabe. Falls und wann immer diese Situation eintritt, werden die Autoren rechtzeitig informiert.

4.7 Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse des Kurzfilmwettbewerbs: concursos@sabadellfilmfestival.com

  

 
  

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