Psaroloco International Children`s & Young People`s Film Festival (5)



Fristen

06 Apr 2020
Aufruf zu Einschreibungen

10 Mai 2020
Frühe Frist

31 Mai 2020
Standard-Frist

26 Jun 2020
Späte Frist

26 Jun 2020
Festival geschlossen

10 Okt 2020
Benachrichtigungsdatum

10 Nov 2020
15 Nov 2020

Adresse

Akti Miaouli,  18533, Piraeus, Attiki, Greece


Festival Beschreibung
Kurzfilmfestival >1'
Spielfilmfestival 90'<


Festival Anforderungen
 Filmfestival
 Fiktion
 Dokumentarfilm
 Animation
 Fantastisch
 Terror
 Experimental
 Musik-Video
 Andere
 Alle Genre
 Themen
 Hat Einsende-Gebühren
 Internationales Festival
 Physischer Standort
 Produktionsdatum: Jede
 Produktionsländer: Jede
 Länder Dreharbeiten: Jede
 Nationalitäten Regisseur: Jede
 Debütfilme 
 Schulprojekte 
 Kurzfilme  >1'
 Spielfilme  90'<
 Jede Sprache
 Untertitel 
English Greek
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Photo of Psaroloco International Children`s & Young People`s Film Festival
Photo of Psaroloco International Children`s & Young People`s Film Festival
Photo of Psaroloco International Children`s & Young People`s Film Festival
Photo of Psaroloco International Children`s & Young People`s Film Festival

English
German ML


Festival Start: 10 November 2020      Festival Ende: 15 November 2020

Das Psaroloco ist ein Programm von Kinovorführungen speziell für Kinder und Jugendliche, mit ausgewählten Filmen und Gruppenworkshops, in denen Kinder ihre eigenen Kurzfilme (Fiktion, Dokumentarfilm, Stop Motion, etc.) kreieren.

Unser Ziel ist es, sinnvolle Nachdenkfilme für Kinder zu fördern und erstaunliche Werke von Filmemachern aus der ganzen Welt zu präsentieren. Die Kurzfilme konkurrieren um den begehrtesten Publikumspreis.

Ziel von Psaroloco ist es, das unerfahrene Publikum mit den Grundbegriffen des Kinoerlebnisses vertraut zu machen und Medienkompetenz zu fördern. Das Projekt fördert die Verbesserung des kritischen Denkens von Kindern und die Fähigkeit, Bilder zu dekonstruieren. Es priorisiert gefährdete Gruppen von Kindern und Jugendlichen.

Internationales Filmfestival
PSAROLOCO
REGELUNG UND REGELUNG

Wir akzeptieren Einreichungen in zwei Kategorien: Kurzfilme (weniger als 40 Minuten) und Spielfilme (40 Minuten oder länger)

Bitte lesen und verstehen Sie die unten genannten Regeln und Richtlinien sorgfältig. Um Ihre Filme im Bereich Internationale Filme von Psaroloco einzureichen, müssen Sie diese Regeln und Richtlinien einhalten.

Die eingereichten Filme sollen kulturell vielfältige Inhalte zeigen, die sowohl unterhaltsam als auch lehrreich für Kinder mit unterschiedlichem Hintergrund sind.

Der Einsendende sollte entweder die Rechte an dem Film (en) besitzen oder alle erforderlichen Erlaubnis vom Rechteinhaber erhalten haben, den Film (en) an Psaroloco einzureichen.

Alle Entscheidungen des Psaroloco Programming Teams sind endgültig und verbindlich für alle Parteien.

Eingangsregeln:

Kurzfilme, Dokumentarfilme oder Spielfilme in Live-Action, Animation, Tonbewegung oder Stop-Motion können eingereicht werden. Die Filme können in jedem Land produziert werden.

Sie können beliebig viele Filme einreichen.

Alle Formulare, egal ob online oder anderweitig, werden von der Person ausgefüllt und eingereicht, die berechtigt ist, die Vorführrechte an den Filmen zu lizenzieren. Psaroloco akzeptiert keine Formulare von anderen Personen.

Sprachregeln:

Der Film (s) kann in jeder Sprache sein.

Wenn die Filme in einer anderen Sprache als Englisch sind, sind englische Untertitel ein Muss.

Es wird bevorzugt, dass Ihre Filme griechische Untertitel haben, aber nicht obligatorisch sind.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären Sie sich damit einverstanden, dass Psaroloco nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Sie, Ihre Organisation oder Ihre Filme haftbar gemacht wird.

Psaroloco behält sich alle Rechte vor, Filme aus irgendeinem Grund, den sie für gültig hält, zu filmen oder zu verbieten.

Psaroloco behält sich alle Rechte vor, den von Ihnen erhaltenen Film (en) ganz oder teilweise zu Werbe- und Bildungszwecken in Griechenland zu sehen.

Für den Fall, dass der Einsendende gegen eine Bedingung (en) der hierin verankerten Regeln und Richtlinien verstößt, kann Psaroloco nach eigenem Ermessen entscheiden, solche Filme von der Auswahl oder der endgültigen Aufstellung des Psaroloco Programms abzubrechen und zu entfernen.

Der Einsendende erkennt an, dass Psaroloco in keiner Weise für Verluste oder Schäden jeglicher Art oder Art haftbar gemacht wird, die durch die Einreichung, Annahme und/oder Screening des Films und/oder seines zugehörigen Materials entstehen. Des Weiteren verpflichtet sich der Einsendende, Psaroloco, seine Angestellten, Vertreter, verbundene Unternehmen und Vertreter von allen Verbindlichkeiten, Forderungen, Klagen, Klagen, Kosten, Schäden oder Verlusten, die sich aus der Einreichung, Annahme und/oder Vorführung des Films und/oder des zugehörigen Materials ergeben, freizustellen und zu halten.

Sobald der Film (s) eingereicht wurde, sollte er vor Abschluss des Festivals weder online noch anderweitig öffentlich zur Verfügung stehen. Zur Vermeidung von Zweifeln können die Einreichenden die Trailer online oder anderweitig zur Vermarktung des Films zur Verfügung stellen.

Inhaltsrichtlinien:

Der Inhalt Ihrer Filme sollte positiv mit Kindern unterschiedlichster Herkunft und Kultur sprechen. Die Filme sollten sowohl für Jungen als auch für Mädchen starke Vorbilder bieten.

Inhalte der eingereichten Filme sollten kreativ und vollständig originell sein, einschließlich des verwendeten Tons/Musiks und dürfen keine Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzen. Unter keinen Umständen sollte der Inhalt Deiner Filme eine der folgenden Inhalte enthalten: Beleidigungs- oder Foul Sprache, Gewalt, religiöse Inhalte, Kindesmissbrauch, Drogen- und/oder Alkoholkonsum, Verleumderische Inhalte, Tierquälerei, Politisch sensible Themen, Material oder Kommentar, Sexuelle Anspielungen oder Nacktheit, Jeder Film , die eine oder mehrere dieser oben genannten enthalten, werden disqualifiziert.

Piraterie:

Psaroloco verpflichtet sich, alle möglichen Anti-Piraterie-Vorkehrungen zu treffen, die praktisch möglich und wirtschaftlich machbar sind.

Alle Drucke und damit verbundene urheberrechtlich geschützte Materialien werden während des Betriebs von Psaroloco sicher aufbewahrt. Der Zugang ist nur auf Psaroloco nominierte Mitarbeiter beschränkt und alle Bewegungen der Drucke werden streng überwacht.

Keine Vervielfältigung oder Verleih ist erlaubt und keine Abzüge werden jemals das Sorgerecht und die Pflege von Psaroloco oder seinen Bevollmächtigten während der Psaroloco verlassen.

Artikel 1

Das Internationale Filmfestival Psaroloco wird jedes Jahr von Kyklos Non Profit in Griechenland und in einer Reihe von parallelen Destinationen von Vorführungen und Aktivitäten in ganz Griechenland organisiert. Ziel des Festivals ist es, die Arbeit neuer Filmemacher aus der ganzen Welt zu präsentieren und den Kurzfilm zu fördern. Das Programm des Festivals umfasst Vorführungen internationaler und griechischer Kurzfilme sowie audiovisuelle Veranstaltungen, Seminare, Workshops und Ausstellungen. Es umfasst auch pädagogische Aktivitäten, die darauf abzielen, die Filmkompetenz zu fördern und die Kultur und das Interesse des Publikums an europäischen audiovisuellen Werken zu stärken, einschließlich des großen audiovisuellen und filmischen Erbes Europas, das neue Publikum begrüßt.

Artikel 2

1. Einreisebestimmungen

Jede Art von Film (Fiktion, Animation, Dokumentarfilm, experimentell) kann dem Auswahlkomitee vorgelegt werden.

Alle nicht-englischen Filme müssen englische Untertitel haben.

Akzeptierte Screening-Formate: DCP und QuickTime-Dateien. Filme, die bereits zu früheren Ausgaben eingereicht wurden, werden nicht akzeptiert, auch in einer neuen Version.

Industrie- oder kommerzielle Filme werden nicht akzeptiert.

Alle Veranstaltungsorte des Festivals sind derzeit nicht für 5.1 Sound und Digital Projection (DCP) ausgestattet.

Artikel 3

Vorschau-Screener

Es werden nur Dateien berücksichtigt, die auf der Plattform hochgeladen werden.

Artikel 4.

Eingangsverfahren und Auswahl

Die Teilnehmer müssen ihre Filme über die Online-Einreichungsplattform eingeben.

Der Online-Einreichung muss folgendes Material beigefügt werden:

- 2 Stück vom Film (je nach Farbe oder Schwarzweiß — kein Poster, keine Bilder von Filmset oder Crew), die in jeder Publikation
verwendet werden können


- 1 Foto des Regisseurs (s)

- 1 Liste/Transkript des Dialogs in der Originalfassung und englische Übersetzung

- 1 hochgeladene Videodatei des Films.

Für die Übertragung einer Videodatei zu Vorschauzwecken ist eine Teilnahmegebühr erforderlich.

Artikel 5

Versand von Festival-Screening-Kopien ausgewählter Filme

Die Festplatte mit DCP- und QuickTime-Dateien ausgewählter Filme muss vorzugsweise von EMS (TNT, DHL, FedEx) an das Festivalbüro gesendet werden. Versandkosten und Rücksendekosten werden von den Teilnehmern übernommen.

Artikel 6

Technische Anforderungen an digitale Dateien ausgewählter Filme, die auf dem Festival
gezeigt werden


DCPs müssen ohne KDM-Verschlüsselungsschlüssel und mit einer Version in QuickTime 1080p (Video-Codec H264/MPEG-4 AVC; Audio-Codec AAC; Bitrate von 10 MB/s oder mehr) oder Pro Res 422 geliefert werden.

Artikel 7

Publikationsgenehmigung

Alle Texte, Daten und Fotos, die von den Teilnehmern über die Plattform bei der Online-Einreichung an Psaroloco übermittelt werden, werden als Referenz in verschiedenen zweisprachigen Online- und Offline-Publikationen (einschließlich Festivalkatalog, Kurzfilmmarktkatalog, Website, Videobibliothek-Screen) verwendet. Dieses Material kann vor der Veröffentlichung übersetzt, korrigiert oder bearbeitet werden. Gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Vorschriften geben alle Teilnehmer Psaroloco die freie Erlaubnis, dieses Material für die oben genannten Zwecke zu veröffentlichen und zu verwenden.

Artikel 8

Garantien

Die Teilnehmer erklären, dass sie über alle Urheberrechte, geistigen Eigentumsrechte und alle anderen Arten von Rechten oder die erforderlichen Genehmigungen verfügen, damit der Film am nationalen, internationalen Wettbewerb oder Lab-Wettbewerb teilnehmen kann und für alle anderen Rechte, die Psaroloco unter den Bedingungen der vorliegenden Vorschriften. Folglich garantieren die Teilnehmer Psaroloco gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen und Handlungen, die von Dritten aus irgendwelchen Gründen gegen sie eingeleitet werden. Die Teilnehmer verpflichten sich, Psaroloco zu garantieren, zu ersetzen und schadlos zu halten, insbesondere Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren, direkte oder indirekte Schäden, sowie alle gegen Psaroloco verhängten Strafen oder Zahlungen, die sich aus einem mit dem Kläger unterzeichneten Vergleich ergeben.Darüber hinaus werden die Teilnehmer daran erinnert, dass das Versäumnis, die Rechte und Genehmigungen für den Film zur Teilnahme an der nationalen, internationalen oder Lab-Wettbewerb und für alle anderen Rechte, die Psaroloco im Sinne dieses Artikels gewährt, in der Anwendung der strafrechtlichen und zivilrechtlichen Strafen wie durch das Gesetz vorgesehen.

Artikel 9

Filmmarkt

Alle zur Auswahl eingereichten Filme werden im Filmmarktkatalog aufgeführt, unabhängig davon, ob ein Film offiziell ausgewählt wurde oder nicht. Filme werden in der Film Market-Videothek angezeigt, vorausgesetzt, dass das Kästchen „Marktregistrierung“ während der Online-Einreichung aktiviert bleibt. Weitere Informationen finden Sie unter Filmmarktregelung.

Artikel 10

Andere Abschnitte

Die Teilnehmer stimmen zu, dass Filme, die für den Internationalen Wettbewerb teilnehmen, für andere Bereiche ausgewählt werden können, die Teil der offiziellen Auswahl des Festivals sind: Young Audienz, Eco Perspectives und mehr.

Artikel 1

Fernsehübertragung und Internet

Die Teilnehmer geben Psarocolo die freie Erlaubnis, Clips der ausgewählten Filme des Festivals auf terrestrischen, digitalen, Kabel-, Satelliten- und ADSL-Fernsehkanälen sowie auf Internetseiten zu reproduzieren und auszustrahlen. Diese Clips sind auf 10% der Gesamtdauer eines Films begrenzt und dürfen die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Sie können nur als Teil von Geschichten über das Festival, TV- oder Webprogramme und Interviews und/oder Promotion-Trailer oder Werbung für das Festival aktuelle oder zukünftige Ausgaben verwendet werden. Die Genehmigung zur Verwendung dieser Clips wird für einen Zeitraum von einem Jahr erteilt, beginnend mit dem Datum der Einreichung des Films auf der Plattform, und kann stillschweigend verlängert werden, es sei denn, sie wird mindestens zwei (2) Monate vor ihrer Laufzeit durch aufgezeichnete Zustellpost gekündigt.

Artikel 12

Archivierung und Betrachtung von Filmen in Psaroloco

Seit seiner Gründung hat Psaroloco immer eine Mission der Erhaltung des Kurzfilmerbes durchgeführt. Zu diesem Zweck werden alle zur Auswahl eingereichten Videoaufnahmen von Psaroloco gespeichert und archiviert, der sie möglicherweise in neue aktuelle oder zukünftige (digitale oder andere) Formate für verbesserte Speicherzwecke übertragen muss. Die Teilnehmer geben Psaroloco die freie Erlaubnis, im Rahmen ihrer Mission zur Erhaltung des Kurzfilmerbes die kostenlose, individuelle Konsultation der in Psaroloco archivierten Filme für einen Zeitraum von 10 Jahren ab dem Datum der Einreichung des Films auf der Plattform und durch stillschweigende Vereinbarung verlängerbar zu implementieren, es sei denn, mindestens zwei (2) Monate vor ihrer Amtszeit durch aufgezeichnete Zustellpost gekündigt.

Artikel 13

Verlängerung des Festivals

Filme, die für die Präsentation auf dem Festival ausgewählt wurden, können kostenlos und individuell in den lokalen Bibliotheken der Psaroloco Community, an die das Ressourcenzentrum angeschlossen ist, zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnehmer geben Psaroloco die kostenlose Erlaubnis, eine Videomontage von Auszügen aus mehreren im Festival ausgewählten Filmen (besonders preisgekrönte und preisgekrönte Filme) zu machen und sie in jedem Format für die Festivalwerbung in Hellas und im Ausland zu übertragen, für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum der Einreichung der Film auf Plattform und stillschweigend verlängerbar, es sei denn, sie wird durch aufgezeichnete Zustellpost mindestens zwei (2) Monate vor ihrer Laufzeit gekündigt.

Artikel 14

Kauf von Filmen

Psaroloco kann den Produzenten um das Recht bitten, eine Kopie aller ausgewählten Filme und insbesondere preisgekrönten Filme beim Psaroloco Film Festival zu erwerben. Psaroloco verpflichtet sich, diese Filme ausschließlich für eigene rein kulturelle, nicht-kommerzielle Zwecke zu verwenden.

Artikel 15

Nicht spezifizierte Fälle und Streitigkeiten Psaroloco oder sein Vertreter wird alle nicht spezifizierten Fälle im Rahmen der vorliegenden Vorschriften regeln und kann eine besondere Entlassung in Bezug auf berechtigte und spezifische Anfragen ermöglichen.

Artikel 16

Sonstiges

Die Teilnahme am Festival beinhaltet die uneingeschränkte Annahme aller in den vorliegenden Regelungen dargelegten Bedingungen. Psaroloco oder sein Vertreter behält sich das Recht vor, jede Einreichung zu stornieren oder geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Verstoß gegen Vorschriften oder als Reaktion auf ein Verhalten, das den Verlauf des Festivals stört.Im Falle eines Rechtsstreits sind ausschließlich die Hellas Gerichte zuständig und zuständig.

Artikel 17

Preise

Das Organisationskomitee des Festivals hat sich entschieden, kein Richterkomitee zu haben. Das einzige Richterkomitee für das Festival ist das Publikum, das beim Verlassen des Vorführraums für den besten Film abstimmt. Am Ende des Festivals wird der „Psaroloco“ Award an den Film aus der Wettbewerbsabteilung verliehen, der die Mehrheit der Stimmen erhielt.

Artikel 18

Das Internationale Filmfestival Psaroloco ist nicht verantwortlich für den Verlust von Material vor oder nach dem Ende der tatsächlichen Veranstaltung.

Artikel 19

Die Kopie des beim Festival eingereichten Films sowie das Anmeldeformular und das Werbematerial verbleibt im Archiv des Festivals und wird automatisch Teil der Bibliothek und des Filmmarktmaterials des Festivals.

Artikel 20

Das Internationale Filmfestival Psaroloco behält sich das Recht vor, einen Teil der Filme, die gesendet wurden, in und aus dem Bereich des Festivals zu projizieren, wenn es aus Gründen der Förderung des Festivals und nicht zu kommerziellen Zwecken benötigt wird.

Artikel 21

Das Internationale Filmfestival Psaroloco im Rahmen seiner anderen Aktivitäten, behält sich das Recht vor, die teilnehmenden Filme über den angegebenen Termin des Festivals hinaus zu projizieren.

Artikel 22

Die Verwendung eines Aufnahmegeräts im Bereich des Festivals ohne Genehmigung des Organisationskomitees ist strengstens untersagt.

Artikel 23

Teile der Veranstaltung werden gefilmt. Mitglieder des Publikums und teilnehmende Künstler, die in diesen Teilen erscheinen können, haben keinen Anspruch von der Organisationsgesellschaft.

Artikel 24

Kyklos Civil Non Profit Company behält sich das Recht vor, das Festival aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, zu stornieren.

Artikel 25

Im Streitfall gilt die griechische Fassung der Bestimmungen der Teilnahme als gültig. Verantwortlich für Rechtsstreitigkeiten sind die Rechtsgerichte von Athen.

Artikel 26

Der Versand des unterzeichneten Anmeldeformulars setzt die vollständige und bedingungslose Annahme der oben genannten Teilnahmebestimmungen voraus.

Filmmarktregelungen

Die Registrierung eines Films auf dem Filmmarkt bietet die Möglichkeit, seine Sichtbarkeit und Werbung in den Publikationen, Referenz- und Anzeigewerkzeugen zu gewährleisten, die für eine Reihe von Schlüsselmitgliedern der Branche und Filmprofis zugänglich gemacht werden. Die Registrierung auf dem Filmmarkt ist kostenlos und optional und muss während der Online-Einreichung beim nationalen oder internationalen Wettbewerb über die Plattform Website bestätigt werden.

Der Psaroloco Film Market wird von der Firma Kyklos Non Profit zusammen mit dem Festival organisiert, um die Wirtschaftstätigkeit zu erleichtern und die professionelle Interaktion in der Kurzfilmbranche zu fördern. The Short Film Market ist ein einzigartiger Ort für Meetings, Promotion und Networking. Die digitale Videothek ist ein beeindruckendes Werkzeug für Talente; sie ist mit 10 Anzeigeeinheiten ausgestattet, in denen alle für den Kurzfilmmarkt registrierten Filme zur direkten Konsultation zur Verfügung stehen.

Einige Produktionen werden nach Herkunft oder Thema hervorgehoben, um die Nutzung der Videothek und die Suche nach Qualitätsprogrammen zu erleichtern. Die Registrierung auf dem Markt umfasst die folgenden Dienstleistungen:

- der Film wird über einen sicheren Server für einen Zeitraum von neun Monaten in die Videothek des Short Film Market und seine Online-Erweiterung aufgenommen (beschränkt auf Branchenvertreter, die vom Psaroloco Film Market referenziert werden);

- Die gutgeschriebenen Kontaktpersonen und Vertriebsmitarbeiter können auf die Erfolgsbilanz und die Kontaktdaten der Profis zugreifen, die ihren Film gesehen haben, entweder mit ihren Codes von ihrem Pro-Services-Konto auf der Psaroloco Film Festival-Website oder auf Anfrage Codes für einen eingeschränkten Pro-Servicezugriff auf ihre Filmbeobachtung Erfolgsbilanz.

- 1 freie Akkreditierung wird einer Person gewährt, die den Film repräsentiert.

Artikel 27

Nicht spezifizierte Fälle und Streitigkeiten

Psaroloco oder sein Vertreter wird alle nicht spezifizierten Fälle im Rahmen der vorliegenden Vorschriften Film Market Registrierung bedeutet Annahme ohne Vorbehalt aller in der vorliegenden beschriebenen Bedingungen Im Falle von Streitigkeiten wird die griechische Version der Regelungen der Teilnahme als gültig. Verantwortlich für Rechtsstreitigkeiten sind die
Rechts-
Gerichte von Athen.

Karageorgi Servias 3

18533, Piräus Griechenland

Telefon: (030) 6930902022

Kontakte: psaroloco.project@gmail.com

Änderungen:

Die hier verankerten Regeln können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

Psaroloco unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den Einreichenden über jede geringfügige oder größere Änderung dieser Vorschriften zu informieren, es werden jedoch keine Garantien oder Annahme übernommen, dass derartige Einschüchtungen gegeben werden.

Sie werden gebeten, diese Seite regelmäßig zu besuchen, um jede Änderung der Regeln und Richtlinien zu identifizieren, zu lesen, zu verstehen und einzuhalten.





  

 
  

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